Es erfolgt kein Beitrag zum Krimifestival, sondern obiger Text wurde entnommen einer Verwarnung (über € 15,00), Tatzeit von 30.08.2011 11:39 Uhr bis 30.08.2011 11:45 Uhr. Delikt: Parken im Haltverbot. Ich bin mir durchaus bewußt, gegen Verkehrsvorschriften verstoßen zu haben, aber:
In meiner Eigenschaft als Oma bin ich seit Mai d.J. des öfteren in der Situation, unser 2jähriges Enkelkind mittags zwischen 11:30 und 11:45 Uhr in der Integrativen Kindertagesstätte Daun abzuholen.Diese Einrichtung ist zum Wohl unserer Kinder sicherlich vorbildhaft ausgestattet. Doch hat man scheinbar vergessen, dass doch wohl einige Parkplätze zum Bringen und Abholen der Kinder benötigt werden.
Die zur Verfügung stehenden Parkplätze werden ausschließlich von den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern genutzt. Diese prekäre Parkplatzsituation bringt es mit sich, dass vis-a´-vis der Tagesstätte an der Berliner Straße geparkt wird (nicht nur von mir). Ich finde es daher sehr fragwürdig, ob man diese spezielle Situation ausnutzen muß, seitens der Verkehrsüberwachung/Ordnungsamt zu Abholzeiten Knöllchen Weiterlesen