Tatort: Berliner Straße

Es erfolgt kein Beitrag zum Krimifestival, sondern obiger Text wurde entnommen einer Verwarnung (über € 15,00), Tatzeit von 30.08.2011 11:39 Uhr bis 30.08.2011 11:45 Uhr. Delikt: Parken im Haltverbot. Ich bin mir durchaus bewußt, gegen Verkehrsvorschriften verstoßen zu haben, aber:

In meiner Eigenschaft als Oma bin ich seit Mai d.J. des öfteren in der Situation, unser 2jähriges Enkelkind mittags zwischen 11:30 und 11:45 Uhr in der Integrativen Kindertagesstätte Daun abzuholen.Diese Einrichtung ist zum Wohl unserer Kinder sicherlich vorbildhaft ausgestattet. Doch hat man scheinbar vergessen, dass doch wohl einige Parkplätze zum Bringen und Abholen der Kinder benötigt werden.
Die zur Verfügung stehenden Parkplätze werden ausschließlich von den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern genutzt. Diese prekäre Parkplatzsituation bringt es mit sich, dass vis-a´-vis der Tagesstätte an der Berliner Straße geparkt wird (nicht nur von mir). Ich finde es daher sehr fragwürdig, ob man diese spezielle Situation ausnutzen muß, seitens der Verkehrsüberwachung/Ordnungsamt zu Abholzeiten Knöllchen zu verteilen. Zwei Mitarbeiterinnen vorgenannter Institution wiesen mich in einem Telefongespräch freundlicherweise darauf hin, dass ich mir halt einen Parkplatz am Behördenhaus zu suchen habe. Nur sollten die beiden Damen nicht außer acht lassen, dass zwischen 11:30 und 11:45 Uhr noch keine Mittagspause ist und auch noch Publikumsverkehr stattfindet. Ein freier Parkplatz dürfte da ein echter Glücksgriff sein.

Vielleicht sollte man der ganzen Situation mit etwas mehr Toleranz bzw. Kinder- und Familienfreundlichkeit begegnen (oder konsequenterweise 3 bis 4 Parkplätze zum Bringen und Abholen ausweisen, die dann den Mitarbeitern zwar fehlen, aber die könnten doch dann den Parkplatz am Behördenhaus benutzen).

Mit freundlichen Grüßen

 
Kornelia Diewald
Fliederweg 29, 54550 Daun
 

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