EU-Kommission verklagt Ungarn vor EuGH

Brüssel (dpa) – Die EU-Kommission verklagt Ungarn wegen mutmaßlicher Verstöße gegen EU-Recht gleich zwei Mal vor dem Europäischen Gerichtshof.

Dabei geht es zum einen um ein Gesetz zur Einschränkung von Informationen über Homosexualität und Transsexualität, wie die Behörde am Freitag in Brüssel mitteilte. Der andere Fall betrifft das Vorgehen der ungarischen Behörden gegen den unabhängigen Radiosender Klubradio.

Das Homosexuellen-Gesetz hatte Orban schon im vergangenen Jahr heftigen Gegenwind in der EU beschert. «Dieses ungarische Gesetz ist eine Schande», sagte EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen damals. Der niederländische Regierungschef Mark Rutte machte deutlich, dass er für Ungarn keinen Platz mehr in der EU sieht, wenn die Regierung in Budapest so weitermacht.

Die EU-Kommission ist jedoch vielmehr der Ansicht, dass das Gesetz unter anderem Minderheiten auf Grundlage ihrer sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität diskriminiert sowie gegen Grundrechte und EU-Werte verstößt. Deshalb leitete die Behörde vor genau einem Jahr ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn ein. Budapest räumte die Bedenken derweil jedoch nicht aus.

Klubradio sendet nur noch über das Internet

Gleiches gilt für das Vorgehen gegen das Klubradio, den wohl letzten professionellen unabhängigen Radiosender des Landes. Der Sender musste im Februar 2021 den UKW-Sendebetrieb einstellen, weil die regierungsabhängige Medienbehörde die Sendelizenz nicht verlängert hatte. Seit dem Amtsantritt des rechtsnationalen Ministerpräsidenten Orban 2010 war der private Sender regelmäßig Repressionen seitens der Medienbehörde ausgesetzt. Unter anderen durfte er vor dem Lizenz-Entzug nur noch im Großraum Budapest senden. Derzeit verbreitet das Klubradio sein Programm nur noch über das Internet – allerdings mit deutlich geringerer Reichweite.

Die EU-Kommission begründete die EuGH-Klage am Freitag damit, dass Ungarn die Regeln zur Verlängerung der Sendefrequenz in einer unangemessenen und diskriminierenden Weise angewendet habe.

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Prozess um Trierer Amokfahrt: Erste Plädoyers erwartet

Trier (dpa/lrs) – Im Prozess um die tödliche Amokfahrt in Trier werden an diesem Freitag (9.00 Uhr) die ersten Plädoyers erwartet. Geplant sei das Plädoyer der Staatsanwaltschaft, teilte das Landgericht Trier mit. Im Anschluss werden möglicherweise Anwälte der vertretenen Nebenkläger das Wort ergreifen. Bei der Amokfahrt am 1. Dezember 2020 waren fünf Menschen getötet worden. Zudem gab es zahlreiche Verletzte und Traumatisierte.

Seit dem 19. August 2021 steht als mutmaßlicher Täter ein 52-Jähriger vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten fünffachen Mord und versuchten Mord in 18 weiteren Fällen vor. Der Deutsche soll mit seinem Geländewagen durch die Trierer Fußgängerzone gerast sein, um möglichst viele Menschen zu töten oder zu verletzen.

Nach dem Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen leidet der Angeklagte an einer paranoiden Schizophrenie und ist vermindert schuldfähig. Trier stand nach der Amokfahrt tagelang unter Schock und fiel dann in wochenlange Trauer. Der Prozess ist bis zum 16. August terminiert.

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Urteil gegen Bundeswehroffizier Franco A. erwartet

Frankfurt/Main (dpa) – Im Prozess gegen den unter Terrorverdacht stehenden Bundeswehroffizier Franco A. soll an diesem Freitag (11.00 Uhr) das Urteil verkündet werden.

Der 33-Jährige muss sich seit Mai 2021 vor einem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt unter anderem wegen der Vorbereitung einer staatsgefährdenden Straftat verantworten. Der Fall schlug auch über das Verfahren hinaus große Wellen.

Die Vertreterin der Bundesanwaltschaft hatte im Juni eine Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten gefordert. Franco A. sei «ein rechtsradikaler Terrorist», der Anschläge auf das Leben hochrangiger Politiker oder Personen des öffentlichen Lebens geplant habe, sagte die Anklagevertreterin. Die Verteidiger forderten hingegen in der vergangenen Woche Freispruch für den wesentlichen Anklagepunkt – der Vorbereitung einer staatsgefährdenden Straftat – und Geld- oder Bewährungsstrafen für die übrigen Anklagepunkte.

Franco A. war im Februar 2017 auf dem Wiener Flughafen festgenommen worden, als er eine geladene Pistole aus einem Versteck in einer Flughafentoilette holen wollte. Woher die Waffe stammt und was er damit plante, ist noch immer unklar. Nach seiner Festnahme stellte sich zudem heraus, dass er die Identität eines syrischen Flüchtlings angenommen hatte – trotz fehlender Arabischkenntnisse. Mit der falschen Identität wollte er nach eigenen Angaben Missstände im Asylverfahren aufdecken. Die Bundesanwaltschaft war in ihrer Anklageschrift hingegen davon ausgegangen, dass er nach Straftaten den Verdacht auf syrische Geflüchtete lenken wollte.

Geplante Anschläge, Waffen und Todeslisten

Franco A. bestreitet die Vorwürfe, räumte aber ein, mehrere Waffen und Munition gehortet zu haben für den Fall eines Zusammenbruchs der öffentlichen Ordnung in Deutschland. Er befindet sich seit Februar erneut in Untersuchungshaft, nachdem er zu Beginn des Verfahrens auf freiem Fuß war.

Der Beschuldigte soll laut Anklage unter anderem einen Anschlag auf die Gründerin der Amadeu Antonio Stiftung, Anetta Kahane, geplant haben. Er hatte auch die Geschäftsstelle und die Tiefgarage der Stiftung aufgesucht. Als mögliche Anschlagsziele waren in der Anklage auch der damalige Justizminister Heiko Maas (SPD) und die Vizepräsidentin des Bundestages, Claudia Roth (Grüne), genannt.

Der Prozess habe zwar «die Handlungsfähigkeit des Rechtsstaats im Einsatz gegen Rechtsterroristen und ihre mörderischen Anschlagspläne» gezeigt, sagte der Grünen-Innenpolitiker Marcel Emmerich der Deutschen Presse-Agentur. Dennoch blieben Lücken und ungeklärte Fragen. «Die zahlreichen Waffen, die Todeslisten und der enge Kontakt zu weiteren Rechtsextremisten bis tief in die völkische Szene sprechen dafür, dass Franco A. kein verwirrter Einzeltäter, sondern Teil einer rechtsextremen und gewaltbereiten Gruppe war.» Emmerich mahnte weitere Nachforschungen an.

Amadeu Antonio Stiftung hofft auf «abschreckendes» Urteil

Die Amadeu Antonio Stiftung erhofft sich ein «abschreckendes» Urteil. «Eine Verurteilung in diesem Fall wäre ein dringend notwendiges Signal, dass Bedrohungslagen durch Rechtsextreme und der Schutz von zivilgesellschaftlich Engagierten staatlich ernst genommen werden», sagte Timo Reinfrank, Geschäftsführer Stiftung. Der Fall Franco A. vereine rechtsextreme Elitesoldaten, rechte Chatgruppen, Prepperbewegung und Querverbindungen bis in die AfD, hieß es in einer Stellungnahme vor der Urteilsverkündung. «In ihm kulminiert alles, was Rechtsterrorismus in Deutschland kennzeichnet, deshalb darf er nicht zum Einzelfall bagatellisiert werden.»

Die Informationspolitik der Sicherheitsbehörden gegenüber Betroffenen von Feindeslisten und Anschlagsplänen müsse dringend verbessert werden und in konkrete Schutzmaßnahmen münden, die auch vom Staat organisiert und finanziert werden, forderte die Stiftung.

Im Zuge der Ermittlungen im Fall Franco A. stieß die Polizei auf Chatgruppen, in denen teilweise rechtsextremistische Inhalte geteilt wurden. Daraus ergaben sich weitere Ermittlungsverfahren, etwa in Mecklenburg-Vorpommern. Der Militärische Abschirmdienst, der unter anderem dafür verantwortlich ist, dass bei der Bundeswehr keine Extremisten arbeiten und damit Zugang zu Waffen haben, wurde reformiert. In die Kritik geriet damals auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), bei dem Franco A. trotz seiner fehlenden Sprachkenntnisse als Syrer durchging.

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Koalition will Regeln gegen Bestechlichkeit schärfen

Berlin (dpa) – Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in der Maskenaffäre zugunsten zweier CSU-Politiker strebt die Koalition rasch eine Rechtsverschärfung an. Bestehende Strafbarkeitslücken müssten «schnellstmöglich» geschlossen werden, sagte die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Sonja Eichwede, dem «Tagesspiegel».

«Wir arbeiten bereits intensiv an einer wirksamen und praxistauglichen Gesetzesverschärfung», sagte die SPD-Politikerin. «Dazu stehen wir innerhalb der Ampelfraktionen im engen Austausch miteinander und sind in Gesprächen mit dem Bundesministerium der Justiz.»

Haßelmann spricht von «schamloser Selbstbereicherung»

Im Koalitionsvertrag heißt es: «Wir werden den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit wirksamer ausgestalten.» «Das müssen wir jetzt angehen», sagte die Fraktionschefin der Grünen, Britta Haßelmann, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). «Angesichts der schamlosen Selbstbereicherung einzelner Abgeordneter aus CDU/CSU mit Maskendeals sind viele Menschen zurecht empört, dass diese Abgeordneten nun straffrei bleiben», sagte Haßelmann. SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese sagte dem RND, bei Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit «um keine Lappalie, sondern um nunmehr ein Verbrechen».

Der Bundesgerichtshof hatte am Dienstag mitgeteilt, dass er in der Maskenaffäre den Vorwurf der Bestechlichkeit gegen einen bayerischen Landtagsabgeordneten und einen einstigen Bundestagsabgeordneten als nicht erfüllt ansieht. Die langjährigen CSU-Abgeordneten Alfred Sauter und Georg Nüßlein hatten in der ersten Phase der Corona-Pandemie beim Ankauf von Masken durch die Bundesregierung und die bayerische Staatsregierung vermittelt – und dafür üppige Provisionen erhalten.

Mehr als 1,2 Millionen Euro

Nach Darstellung des BGH hatte eine GmbH, deren Geschäftsführer Nüßlein ist, 660.000 Euro erhalten. Eine Firma, auf die Sauter maßgeblichen Einfluss hat, erhielt sogar mehr als 1,2 Millionen Euro. Nüßlein, der einst für die CSU im Bundestag saß, trat in Folge der Affäre aus der CSU aus, der Landtagsabgeordnete Sauter aus der Fraktion. Sauter gab überdies alle Parteiämter ab, insbesondere seine Sitze in CSU-Vorstand und -Präsidium sowie den CSU-Kreisvorsitz Günzburg.

Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz befand, das Gericht treffe keine Schuld. «Es musste auf Grundlage der bestehenden gesetzlichen Regelungen entscheiden. Diese reichen nicht aus. Das wurde nun noch einmal schmerzhaft deutlich», sagte von Notz dem «Tagesspiegel».

Die Notwendigkeit gesetzlicher Änderungen wird auch in der CSU gesehen. «Das Gesetz zur Abgeordnetenbestechlichkeit muss verschärft werden», sagte der Rechtsexperte der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Volker Ullrich, der «Augsburger Allgemeinen». Die BGH-Entscheidung zeige, dass gehandelt werden müsse. «Wenn immer es einen direkten Mandatsbezug gibt und daraus Geschäfte entstehen, sollte es künftig von der Vorschrift umfasst sein», sagte Ullrich. Er werde sich in der Unionsfraktion dafür einsetzen.

Die Entscheidung des BGH sei zu respektieren, das Handeln der beiden Politiker sei dennoch «grundfalsch» gewesen, betonte Ullrich. «Mit der Krise Geld zu verdienen, mag nicht strafbar gewesen sein. Es bleibt aber politisch und moralisch verwerflich.»

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Urteil zu Betrug beim Online-Banking: Kein Geld zurück

Koblenz (dpa/lrs) – Wer beim Online-Banking auf Betrüger reinfällt und sich dabei grob fahrlässig verhält, kann einem Urteil zufolge dafür nicht das Geld von seiner Bank zurückverlangen. Im konkreten Fall war eine Frau nach dem Einloggen beim Online-Banking aufgefordert worden, für eine angebliche Musterüberweisung eine Transaktionsnummer (Tan) einzugeben. Das Schadprogramm auf dem PC nutzte die eingegebene Tan-Nummer dann für eine echte Überweisung von rund 10.000 Euro, wie das Landgericht Koblenz am Mittwoch mitteilte. Anschließend wurde die Frau an das echte Online-Banking weitergeleitet. Sie reichte später Klage ein, um das Geld von der Bank zurückzubekommen.

Das Gericht winkte in dem Fall aber ab. Die Frau habe «grob fahrlässig» ihre Sorgfaltspflicht verletzt, in dem sie eine echte Tan für die angebliche Demoüberweisung eingegeben habe. Sie hätte wegen des ungewöhnlichen Vorgangs misstrauisch werden müssen. Deshalb kam das Gericht zu dem Schluss, dass sie den Schaden selbst tragen muss. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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UN-Wachmannschaft in Mali festgenommen

Berlin/Bamako/Abidjan (dpa) – Verteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) hat nach der Festnahme einer Wachmannschaft des UN-Stützpunkts auf dem Flughafen Bamako Zweifel an der Zusammenarbeit mit Malis Regierung bekräftigt.

«Das Verhalten der malischen Machthaber ist ein sehr problematisches Signal. Hier sind – leider erneut – erhebliche Zweifel angebracht, ob Mali überhaupt noch ein Interesse an einer konstruktiven Zusammenarbeit im Rahmen von Minusma hat», sagte Lambrecht der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. «Ich rufe die malischen Verantwortlichen auf, die ivorischen Soldaten umgehend freizulassen.»

Soldaten als «Söldner» festgenommen

Die malische Militärregierung hatte die 49 Soldaten aus der benachbarten Elfenbeinküste am Sonntag bei der Landung in Bamako als «Söldner» festnehmen lassen. Die ivorische Regierung forderte die Freilassung ihrer Soldaten.

Die Bundeswehr ist weiterhin an der UN-Friedensmission Minusma beteiligt. Die europäische Ausbildungsmission EUTM wird jedoch weitgehend gestoppt. Geplant ist nun ein Einsatzschwerpunkt im Nachbarland Niger, wo deutsche Soldaten bereits einheimische Kräfte ausbilden.

Gespräch mit UN-Generalsekretär Guterres

Der ivorische Sicherheitsrat in Abidjan widersprach am Dienstagabend in einer Mitteilung der Darstellung Bamakos, dass die festgenommenen Soldaten unangekündigt und bewaffnet eingereist seien. Vielmehr seien die Soldaten wie von Minusma angegeben als Austausch für eine Truppe angemeldet gewesen, die einen Stützpunkt der UN-Truppe Minusma auf dem Flughafen sichert. Die Männer haben nach dpa-Informationen Verträge mit einer regionalen Fluggesellschaft, die als Dienstleister für die Vereinten Nationen tätig ist.

Der malische Übergangspräsident, General Assimi Goïta, der sich vergangenes Jahr an die Macht putschte, sprach am Dienstagabend nach eigenen Angaben mit UN-Generalsekretär Antonio Guterres. Er habe nochmals auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass die internationale Gemeinschaft die Souveränität Malis respektiere, schrieb Goïta auf Twitter.

Kämpfer der Söldner-Gruppe Wagner angeheuert

Die Militärjunta hat Wahlen bis Ende März 2024 versprochen. Sie pflegt enge Kontakte zu Russland und soll Kämpfer der Söldner-Gruppe Wagner angeheuert haben. Die ehemalige Kolonialmacht Frankreich entschied daraufhin, ihren Anti-Terror-Kampf in Mali zu beenden. Bis voraussichtlich Ende August sollen die französischen Kampftruppen vollständig abgezogen sein.

In der Sahelzone, die sich südlich der Sahara vom Atlantik bis zum Roten Meer erstreckt, sind etliche bewaffnete Gruppen aktiv. Einige haben den Terrorgruppen Islamischer Staat (IS) oder Al-Kaida Treue geschworen.

 

 

 

Ampel-Fraktionen wollen Ehrenamtliche nur in Ausnahmen hören

Mainz (dpa/lrs) – Die Ampel-Fraktionen wollen zum Umgang mit der Flutkatastrophe nach dem 14./15. Juli vergangenen Jahres nur noch in Ausnahmefällen Ehrenamtliche im Landtags-Untersuchungsausschuss hören. «Wir haben bereits bei Einsetzung des Ausschusses betont, darauf zu achten, dass ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, die im Ahrtal Großartiges geleistet haben, nicht unter Generalverdacht geraten», heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung der Obleute Nico Steinbach (SPD), Carl-Bernhard von Heusinger (Grüne) und Philipp Fernis (FDP) vom Mittwoch in Mainz. «Es geht um die Aufklärung der Geschehnisse, nicht um Leistungen und Entscheidungen Ehrenamtlicher.» Der Obmann der Freien Wähler, Stephan Wefelscheid, hatte dies bereits vergangene Woche angeregt.

Der Untersuchungsausschuss will klären, wie es zu der Flutkatastrophe mit mindestens 135 Toten im nördlichen Rheinland-Pfalz vor einem Jahr gekommen ist. In der zweiten Phase, die fast abgeschlossen ist, geht es um die Flutnacht selbst. Dafür sei es notwendig gewesen, auch Ehrenamtliche zu hören, heißt es in der Mitteilung der Ampel-Fraktionen. In der dritten Phase, die voraussichtlich nach der Sommerpause beginnt, wird der Umgang mit der Katastrophe beleuchtet.

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Dr. Ruben Martini zum Richter am Bundesfinanzhof gewählt – Justizminister Herbert Mertin gratuliert herzlich zum neuen Amt

Bei den heutigen Wahlen der neuen Bundesrichterinnen und Bundesrichter in Berlin kam auch ein Richter aus Rheinland-Pfalz zum Zug: Dr. Ruben Martini, der derzeit als Richter am Finanzgericht tätig ist, wurde zum Richter am Bundesfinanzhof gewählt. Dies teilte Justizminister Herbert Mertin im Anschluss an die Sitzung des Richterwahlausschusses mit.

„Der Verlust für die rheinland-pfälzische Justiz ist ein Gewinn für den Bundesfinanzhof. Ich freue mich, dass die hohe Qualität der Arbeit unserer Richterinnen und Richter in Rheinland-Pfalz auch bundesweit anerkannt und geschätzt wird. Ich gratuliere Dr. Ruben Martini sehr herzlich zu seiner Wahl in dieses herausragende Amt und wünsche ihm viel Erfolg und Freude bei seiner neuen verantwortungsvollen Aufgabe in München“, so der Minister abschließend.

Information:

Dr. Ruben Martini wurde am 28. September 1982 in Heidelberg geboren. Er trat am 15. November 2013 in den rheinland-pfälzischen Justizdienst ein. Er war zunächst von 2013 bis 2015 als Richter auf Probe am Landgericht Frankenthal tätig, bevor er von 2015 bis 2018 an den Bundesfinanzhof in München abgeordnet wurde. Im Juni 2017 erfolgte die Ernennung zum Richter auf Lebenszeit beim Landgericht Frankenthal unter Fortdauer der Abordnung an den Bundesfinanzhof. Auf die Abordnung an den Bundesfinanzhof folgte eine weitere Abordnung an das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in Neustadt an der Weinstraße. Dort wurde er im September 2019 zum Richter am Finanzgericht ernannt und ist seitdem als solcher dort tätig.

Der Bundesfinanzhof ist die höchste Instanz der Finanzgerichtsbarkeit. Er ist einer der nach Artikel 95 des Grundgesetzes errichteten fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes. Er hat seinen Sitz in München.

 

 

Ex-Landrat Pföhler im U-Ausschuss zur Flutkatastrophe

Mainz (dpa/lrs) – Der frühere Landrat des Kreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler, wird am Freitag (ab ca. 18.00 Uhr) erstmals im Untersuchungsausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags zur Flutkatastrophe erwartet. Sechs Tage später jährt sich zum ersten Mal die tödliche Sturzflut, bei der allein im Ahrtal mindestens 134 Menschen starben und 766 verletzt wurden.

Auch die Ehefrau des CDU-Politikers ist als Zeugin zu der Sitzung des Gremiums in den Mainzer Landtag geladen. Beide haben aber bereits angekündigt, von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, denn gegen Pföhler ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen womöglich zu später Warnungen und Evakuierungen. Juristisch gilt das als Anfangsverdacht wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung im Amt, wie ein Sprecher der Ermittlungsbehörde in Koblenz sagte. Weiterlesen

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