Ex-Landrat Pföhler im U-Ausschuss zur Flutkatastrophe

Mainz (dpa/lrs) – Der frühere Landrat des Kreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler, wird am Freitag (ab ca. 18.00 Uhr) erstmals im Untersuchungsausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags zur Flutkatastrophe erwartet. Sechs Tage später jährt sich zum ersten Mal die tödliche Sturzflut, bei der allein im Ahrtal mindestens 134 Menschen starben und 766 verletzt wurden.

Auch die Ehefrau des CDU-Politikers ist als Zeugin zu der Sitzung des Gremiums in den Mainzer Landtag geladen. Beide haben aber bereits angekündigt, von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, denn gegen Pföhler ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen womöglich zu später Warnungen und Evakuierungen. Juristisch gilt das als Anfangsverdacht wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung im Amt, wie ein Sprecher der Ermittlungsbehörde in Koblenz sagte.

In der öffentlichen Sitzung (ab 10.00 Uhr) soll vor allem geklärt werden, wo Pföhler in der Flutnacht war. In der Einsatzleitung der Kreisverwaltung soll er sich nur kurz aufgehalten haben, um Innenminister Roger Lewentz (SPD) zu treffen. Das haben mehrere Zeugen im Untersuchungsausschuss ausgesagt.

Die Frage soll mit Hilfe der Aussagen von drei ermittelnden Beamten des Landeskriminalamts sowie mehreren Privatleuten geklärt werden. Darunter soll auch eine Frau sein, mit der Pföhler in der Flutnacht mehrfach telefoniert hat.

Die Ermittlungen gegen Pföhler und ein ehrenamtliches Mitglied seiner früheren Einsatzleitung wegen womöglich zu später Warnungen und Evakuierungen waren im August 2021 eingeleitet worden, könnten sich aber noch länger hinziehen. Der Christdemokrat wirft der ermittelnden Staatsanwaltschaft Koblenz vor, die Tatvorwürfe gegen ihn immer noch nicht konkretisiert zu haben. Pföhler war im Oktober 2021 auf eigenen Antrag wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden.

Die Staatsanwaltschaft hatte erklärt, der Anfangsverdacht gegen Pföhler sei in den Akten ausführlich dargelegt. Auch die zuständige Ermittlungsrichterin habe dies so gesehen – andernfalls hätte sie im August 2021 kein grünes Licht für eine dreistündige Razzia in der Kreisverwaltung Ahrweiler gegeben. Die Unschuldsvermutung gelte weiter. Die Staatsanwaltschaft trage nach wie vor belastende wie entlastende Umstände für ihre Beurteilung zusammen.

Das Ermittlungsverfahren sei komplex. Es müssten noch weitere Zeugen gehört werden, ein hydrologisches Gutachten stehe noch aus und es seien Unterlagen vom Mainzer Untersuchungsausschuss angefordert worden. Voraussichtlich würden auch noch mehr Unterlagen gebraucht. Etwaige strafrechtliche Versäumnisse der Landesregierung im einstigen Kampf gegen die überraschend rasch ansteigende Sturzflut sah die Staatsanwaltschaft Koblenz bislang nicht.

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