Millionenraub: Anklage nach Überfall auf Juwelier erhoben

Duisburg (dpa) – Nach einem Millionenraub in Duisburg hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen drei Männer erhoben. Sie sollen beteiligt gewesen sein, als am 11. Oktober 2021 ein Juwelier überfallen und ausgeraubt worden ist. Die Beute bestand laut Anklage aus Schmuck und Goldbarren im Wert von rund einer Million Euro.

Wann es zum Prozess kommen wird, steht noch nicht fest. Nach Angaben des Duisburger Landgerichts müssen die zuständigen Richter zunächst noch über die Zulassung der Anklage entscheiden. Weiterlesen

IS-Rückkehrerin zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt

Düsseldorf (dpa) – Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat eine IS-Rückkehrerin aus Sankt Augustin bei Bonn wegen Mitgliedschaft in der ausländischen Terrormiliz Islamischer Staat (IS) und schwerer Kindesentziehung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Strafmaß des am Dienstag verkündeten Urteils entsprach der Forderung der Vertreter der Bundesanwaltschaft. Die Verteidigung hatte eine zweijährige Bewährungsstrafe beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Weiterlesen

Finanzministerium verteidigt EU-Corona-Fonds

Karlsruhe (dpa) – Die Bundesregierung hat die gemeinsame Schuldenaufnahme für den Hunderte Milliarden Euro schweren Wiederaufbaufonds der EU verteidigt. So etwas wie die Corona-Krise habe man noch nicht gesehen, sagte Finanzstaatssekretär Werner Gatzer am Dienstag vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Er erinnerte an die dramatische Entwicklung im Frühjahr 2020. Damals sei in vielen europäischen Staaten das öffentliche Leben heruntergefahren worden, mit immensen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen. Ein entschlossenes gemeinsames Handeln sei in dieser Situation notwendig gewesen. Schon die Ankündigung habe positive Effekte gehabt und für Beruhigung gesorgt. Weiterlesen

Nach Einbruchserie: Staatsanwaltschaft klagt drei Männer an

Trier (dpa/lrs) – Nach einer Einbruchserie an der Mittelmosel und im Hunsrück hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die mutmaßlichen Täter erhoben. Es handle sich um drei Männer im Alter von 23, 32 und 49 Jahren, wie die Anklagebehörde in Trier am Montag mitteilte. Einer von ihnen soll im Dezember 2021 und Januar 2022 insgesamt in 26 Häuser und Wohnungen eingebrochen sein, die anderen Männer sollen sich an mehreren dieser Taten beteiligt haben. Gestohlen wurde hauptsächlich Bargeld und Schmuck, der Wert beträgt insgesamt etwa 100.000 Euro. Die Männer sitzen in Untersuchungshaft. Die Anklage lautet unter anderem auf schweren Bandendiebstahl. Einen Verhandlungstermin gibt es noch nicht.

 

Grünes-Gewölbe-Coup – Dreiste Täter und leichtes Spiel

Dresden
Von Simona Block, dpa

Dresden (dpa) – Die Juwelendiebe vom Dresdner Grünen Gewölbe haben vor dem spektakulären Coup die Sicherheitsmaßnahmen im und um den Museumskomplex akribisch und mit großem Aufwand gecheckt – und dann die Lücken gnadenlos ausgenutzt. Ob alle sechs wegen des spektakulären Einbruchs ins Historische Grüne Gewölbe Angeklagten tatsächlich unmittelbar daran beteiligt waren, ist nach einem halben Jahr Prozess am Landgericht Dresden nicht zweifelsfrei klar. Die Frage, wie das Verbrechen überhaupt möglich war im als «begehbarer Tresor» deklarierten Museum, jedoch schon. Verbunden mit der erschreckenden Erkenntnis: Die Täter hatten leichtes Spiel. Weiterlesen

Gleiche Bezahlung: Journalistin scheitert mit Klage

Karlsruhe (dpa/lrs) – Eine Fernseh-Journalistin, die seit Jahren darum streitet, genauso gut wie ihre männlichen Kollegen bezahlt zu werden, ist mit einer Verfassungsbeschwerde gescheitert. Die Klage sei wegen inhaltlicher Mängel nicht zur Entscheidung angenommen worden, teilte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe mit. Es lasse sich nicht überprüfen, ob die Frau bei den Arbeitsgerichten wirklich alle Möglichkeiten ausgeschöpft habe. (Az. 1 BvR 75/20) Weiterlesen

Journalistin scheitert mit Klage für gleiche Bezahlung

Karlsruhe (dpa) – Eine Fernseh-Journalistin, die seit Jahren darum streitet, genauso gut wie ihre männlichen Kollegen bezahlt zu werden, ist mit einer Verfassungsbeschwerde gescheitert. Die Klage sei wegen inhaltlicher Mängel nicht zur Entscheidung angenommen worden, teilte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe mit. Es lasse sich nicht überprüfen, ob die Frau bei den Arbeitsgerichten wirklich alle Möglichkeiten ausgeschöpft habe. (Az. 1 BvR 75/20)

Die langjährige ZDF-Reporterin, die den Sender jetzt verlässt, hatte im Juni 2020 einen wichtigen Teilerfolg erzielt. Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass sie auch als sogenannte feste Freie Anspruch auf Auskunft nach dem Entgelttransparenzgesetz hat.

Dieser Anspruch gilt seit 2018 für Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Sie können erfragen, wie viel eine Gruppe von Kollegen in vergleichbarer Position im Mittel verdient. Die Journalistin erzwang mit ihrer Klage vom ZDF die Auskunft, dass ihre männlichen Kollegen 2017 tatsächlich rund 800 Euro im Monat mehr verdienten. Dazu kamen ihr verwehrte Zulagen.

Im zweiten Schritt wollte die Frau durchsetzen, dass sie auch mehr verdient und die Differenz nachträglich ausgezahlt bekommt. In diesem Punkt war die Revision zum Bundesarbeitsgericht gar nicht zugelassen worden. Dagegen richtete sich die Verfassungsbeschwerde.

Die Karlsruher Richterinnen und Richter verweisen allerdings darauf, dass mit den Auskünften über das Vergleichsentgelt nun ein Zahlungsanspruch geltend gemacht werden könne. Ein solcher Versuch bei den Arbeitsgerichten sei «jedenfalls nicht von vornherein offensichtlich aussichtslos». Eine Verfassungsbeschwerde ist grundsätzlich nur dann zulässig, wenn der Rechtsweg erschöpft ist.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die die Klägerin unterstützt, teilte mit, dass so eine Klage bereits am 1. Dezember am Berliner Arbeitsgericht erhoben worden sei. Das Verfassungsgericht habe zu verstehen gegeben, dass es dies für erfolgversprechend halte. «Dies ist ein deutlicher Wink an die Arbeitsgerichte.»

Urteil im Prozess um falsche Krebsdiagnosen erwartet

Saarbrücken/St. Ingbert (dpa/lrs) – Im Prozess gegen einen saarländischen Pathologen, der in sieben Fällen falsche Diagnosen mit erheblichen Folgen für die Patienten gestellt haben soll, soll an diesem Dienstag (12.30 Uhr) das Urteil verkündet werden. Weiterlesen

Berliner Staatsanwaltschaft prüft möglichen Geheimnisverrat

Berlin (dpa) – Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt wegen möglichen Geheimnisverrats im Verteidigungsausschuss des Bundestags.

«Es gibt Verfahren, in denen die Bundestagsverwaltung an die Staatsanwaltschaft herangetreten ist. Diese prüfen wir», sagte eine Behördensprecherin. Angaben zur Anzahl der Verfahren oder zu deren Inhalt machte sie nicht. Es besteht der Verdacht, dass aus dem Verteidigungsausschusses als geheim eingestufte Informationen nach außen gedrungen sein könnten.

Das Nachrichtenportal «The Pioneer» berichtete, Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) habe eine so genannte Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt in vier Fällen mit Bezug zum Verteidigungsausschuss sowie in drei weiteren hinsichtlich anderer Fachausschüsse des Parlaments.

Hintergrund ist eine Unterrichtung durch den Bundesnachrichtendienst (BND) zur Lage im Ukraine-Krieg. In mehreren Medienberichten wurden im Anschluss Inhalte öffentlich gemacht, die insbesondere im
nicht-öffentlich oder geheim tagenden Verteidigungsausschuss Thema waren. Konkret ging es um abgefangene Funksprüche russischer Militärs, die an der ukrainischen Zivilbevölkerung verübte Gräueltaten unweit der Hauptstadt Kiew belegen.

Angenommen wird, dass geheim eingestufte Informationen aus der Sitzung abgeflossen sein könnten. An der Sitzung Anfang April nahmen mehr als 60 Politiker und Regierungsvertreter teil. Nach dem Bericht von «The Pioneer» hatte die Ausschuss-Vorsitzende Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP) die Fälle zuerst angezeigt. «Neue wie alte Abgeordnete müssen verstehen, dass Geheimnisverrat kein Kavaliersdelikt ist und die mit Geheimnisverrat verbundenen Strafen kein Papiertiger sind, sondern zu realen Konsequenzen führen können», sagte sie dem Nachrichtenportal.

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Franco A. zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt

Frankfurt/Main (dpa) – Das Oberlandesgericht Frankfurt hat den Bundeswehroffizier Franco A. unter anderem wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Das Gericht befand den 33-jährigen Deutschen in seinem Urteil vom Freitag in mehreren Anklagepunkten für schuldig – dazu zählen auch waffenrechtliche Verstöße. Zudem bescheinigte das Gericht Franco A. eine völkisch-nationalistische, rechtsextremistische Gesinnung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Franco A. hatte sich als syrischer Flüchtling ausgegeben und ein monatelanges Doppelleben geführt. Als angeblicher Flüchtling hatte er laut Anklage auch Sach- und finanzielle Leistungen erhalten – daher war es auch um einen Betrugsvorwurf gegangen.

«Ein rechtsradikaler Terrorist»

Die Vertreterin der Bundesanwaltschaft hatte im Juni eine Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten gefordert. Franco A. sei «ein rechtsradikaler Terrorist», der Anschläge auf das Leben hochrangiger Politiker oder Personen des öffentlichen Lebens geplant habe, sagte die Anklagevertreterin.

Die Verteidiger forderten hingegen in der vergangenen Woche Freispruch für den wesentlichen Anklagepunkt – der Vorbereitung einer staatsgefährdenden Straftat – und Geld- oder Bewährungsstrafen für die übrigen Anklagepunkte.

Franco A. war im Februar 2017 auf dem Wiener Flughafen festgenommen worden, als er eine geladene Pistole aus einem Versteck in einer Flughafentoilette holen wollte. Woher die Waffe stammt und was er damit plante, ist noch immer unklar. Nach seiner Festnahme stellte sich zudem heraus, dass er die Identität eines syrischen Flüchtlings angenommen hatte – trotz fehlender Arabischkenntnisse.

Mit der falschen Identität wollte er nach eigenen Angaben Missstände im Asylverfahren aufdecken. Die Bundesanwaltschaft war in ihrer Anklageschrift hingegen davon ausgegangen, dass er nach Straftaten den Verdacht auf syrische Geflüchtete lenken wollte.

Seit Februar in Untersuchungshaft

Franco A. bestritt bis zuletzt die Vorwürfe, räumte aber ein, mehrere Waffen und Munition gehortet zu haben für den Fall eines Zusammenbruchs der öffentlichen Ordnung in Deutschland. Er befindet sich seit Februar erneut in Untersuchungshaft, nachdem er zu Beginn des Verfahrens auf freiem Fuß war.

Der Beschuldigte soll laut Anklage unter anderem einen Anschlag auf die Gründerin der Amadeu Antonio Stiftung, Anetta Kahane, geplant haben. Er hatte auch die Geschäftsstelle und die Tiefgarage der Stiftung aufgesucht. Als mögliche Anschlagsziele waren in der Anklage auch der damalige Justizminister Heiko Maas (SPD) und die Vizepräsidentin des Bundestages, Claudia Roth (Grüne), genannt.

Debatte über Extremisten im öffentlichen Dienst

Die Verurteilung von Franco A. zeigt laut Grüne und FDP die Notwendigkeit zusätzlicher Maßnahmen gegen Rechtsextremisten im öffentlichen Dienst. Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz sagte: «Der Fall von Franco A. hat das Licht auf eine in hohem Maße beunruhigende Entwicklung geworfen, nämlich die bewusste Unterwanderung von Sicherheitsbehörden und der Bundeswehr durch gut vernetzte Extremisten.» Der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Konstantin Kuhle warb für gemeinsame gesetzliche Standards von Bund und Ländern. Der Gesetzgeber müsse aus der Gefahr des Rechtsterrorismus die richtigen Schlüsse ziehen.

Die Innenminister von Bund und Ländern wollen mit einer Änderung im Beamtenstatusgesetz den Kampf gegen Hass und Hetze in den Behörden intensivieren. Staatsdiener sollen künftig schon aus dem Dienst entfernt werden können, wenn sie wegen Volksverhetzung zu einer Haftstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt worden sind. Darauf hatten sich die Minister im Juni geeinigt. Bisher gilt eine Haftstrafe von einem Jahr als Schwelle, von der an eine Entfernung aus dem Staatsdienst möglich ist.

 

 

 

EU-Kommission verklagt Ungarn vor EuGH

Brüssel (dpa) – Die EU-Kommission verklagt Ungarn wegen mutmaßlicher Verstöße gegen EU-Recht gleich zwei Mal vor dem Europäischen Gerichtshof.

Dabei geht es zum einen um ein Gesetz zur Einschränkung von Informationen über Homosexualität und Transsexualität, wie die Behörde am Freitag in Brüssel mitteilte. Der andere Fall betrifft das Vorgehen der ungarischen Behörden gegen den unabhängigen Radiosender Klubradio.

Das Homosexuellen-Gesetz hatte Orban schon im vergangenen Jahr heftigen Gegenwind in der EU beschert. «Dieses ungarische Gesetz ist eine Schande», sagte EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen damals. Der niederländische Regierungschef Mark Rutte machte deutlich, dass er für Ungarn keinen Platz mehr in der EU sieht, wenn die Regierung in Budapest so weitermacht.

Die EU-Kommission ist jedoch vielmehr der Ansicht, dass das Gesetz unter anderem Minderheiten auf Grundlage ihrer sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität diskriminiert sowie gegen Grundrechte und EU-Werte verstößt. Deshalb leitete die Behörde vor genau einem Jahr ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn ein. Budapest räumte die Bedenken derweil jedoch nicht aus.

Klubradio sendet nur noch über das Internet

Gleiches gilt für das Vorgehen gegen das Klubradio, den wohl letzten professionellen unabhängigen Radiosender des Landes. Der Sender musste im Februar 2021 den UKW-Sendebetrieb einstellen, weil die regierungsabhängige Medienbehörde die Sendelizenz nicht verlängert hatte. Seit dem Amtsantritt des rechtsnationalen Ministerpräsidenten Orban 2010 war der private Sender regelmäßig Repressionen seitens der Medienbehörde ausgesetzt. Unter anderen durfte er vor dem Lizenz-Entzug nur noch im Großraum Budapest senden. Derzeit verbreitet das Klubradio sein Programm nur noch über das Internet – allerdings mit deutlich geringerer Reichweite.

Die EU-Kommission begründete die EuGH-Klage am Freitag damit, dass Ungarn die Regeln zur Verlängerung der Sendefrequenz in einer unangemessenen und diskriminierenden Weise angewendet habe.

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