Urteil zu Betrug beim Online-Banking: Kein Geld zurück

Koblenz (dpa/lrs) – Wer beim Online-Banking auf Betrüger reinfällt und sich dabei grob fahrlässig verhält, kann einem Urteil zufolge dafür nicht das Geld von seiner Bank zurückverlangen. Im konkreten Fall war eine Frau nach dem Einloggen beim Online-Banking aufgefordert worden, für eine angebliche Musterüberweisung eine Transaktionsnummer (Tan) einzugeben. Das Schadprogramm auf dem PC nutzte die eingegebene Tan-Nummer dann für eine echte Überweisung von rund 10.000 Euro, wie das Landgericht Koblenz am Mittwoch mitteilte. Anschließend wurde die Frau an das echte Online-Banking weitergeleitet. Sie reichte später Klage ein, um das Geld von der Bank zurückzubekommen.

Das Gericht winkte in dem Fall aber ab. Die Frau habe «grob fahrlässig» ihre Sorgfaltspflicht verletzt, in dem sie eine echte Tan für die angebliche Demoüberweisung eingegeben habe. Sie hätte wegen des ungewöhnlichen Vorgangs misstrauisch werden müssen. Deshalb kam das Gericht zu dem Schluss, dass sie den Schaden selbst tragen muss. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

 

 

 

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