Biden trifft in Saudi-Arabien umstrittenen Kronprinzen

Washington (dpa) – US-Präsident Joe Biden wird nach Angaben des Weißen Hauses bei seiner bevorstehenden Reise nach Saudi-Arabien auch mit dem umstrittenen Kronprinzen Mohammad bin Salman zusammentreffen.

Bei dem Besuch werde es «ein bilaterales Treffen Bidens mit König Salman und dessen Führungsteam» geben, sagte der Kommunikationsdirektor des Nationalen Sicherheitsrats im Weißen Haus, John Kirby. Bin Salman sei Teil dieses Teams. «Der Präsident wird den Kronprinzen also sicherlich im Rahmen dieses größeren bilateralen Gesprächs treffen.» Biden reist in der kommenden Woche zunächst nach Israel und dann nach Saudi-Arabien. Weiterlesen

Verdacht auf Schwarzarbeit: Zahlreiche Durchsuchungen

Speyer (dpa/lrs) – Wegen des Verdachts auf Schwarzarbeit haben im Raum Speyer Einsatzkräfte zahlreiche Geschäfts- und Privaträume durchsucht. Die rund 400 Beamten stellten am Donnerstag Unterlagen, Daten und einen fünfstelligen Bargeldbetrag sicher, wie das Hauptzollamt Saarbrücken gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern mitteilte. Weitere Durchsuchungen habe es in der Rhein-Neckar-Region und im Saarland gegeben. Laut einem Sprecher gab es keine Festnahmen. Insgesamt seien etwa 40 Objekte parallel durchsucht worden. Weiterlesen

Prozess um Hassrede gegen in Kusel getötete Polizisten

München (dpa) – Das Amtsgericht München hat einem Mann den Prozess gemacht, der die im rheinland-pfälzischen Kusel getöteten Polizisten als «Bastarde» bezeichnet – und ihren Münchner Kollegen das gleiche Schicksal gewünscht hat.

Der 35-Jährige entschuldigte sich am Donnerstag dafür und schob die verbalen Entgleisungen auf seinen problematischen Alkoholkonsum. Nach Angaben seines Verteidigers hatte er zur Tatzeit Anfang Februar dieses Jahres 2,5 Promille im Blut. Weiterlesen

Bundesgericht bestätigt Corona-Impfpflicht für Soldaten

Von André Jahnke, dpa

Leipzig (dpa) – Die Corona-Impfpflicht für Soldaten bleibt bestehen. Dies hat der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig am Donnerstag entschieden. Er wies die Beschwerden von zwei Offizieren der Luftwaffe gegen die Aufnahme der Corona-Schutzimpfung in die sogenannte Duldungspflicht zurück. Die Oberstleutnante sahen ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Die Lageeinschätzung des Verteidigungsministeriums zum Zeitpunkt des Erlasses im November 2021 zur Verpflichtung einer Corona-Impfung sei richtig gewesen, betonte der Vorsitzende des Senats, Richard Häußler. Soldaten verrichteten ihren Dienst oft gemeinsam in engen Räumen, Panzern, Flugzeugen oder Schiffen, was ein besonderes Risiko der Verbreitung übertragbarer Krankheiten mit sich bringe. «Das Coronavirus ist das, was früher eine Seuche genannt wurde.» Daher sei die Aufnahme in die Liste der Impfungen gerechtfertigt gewesen. Weiterlesen

Prozessauftakt um Brücken-Einsturz in Genua

Genua (dpa) – Fast vier Jahre nach dem Einsturz der Autobahnbrücke «Ponte Morandi» in Genua mit Toten hat vor dem Gericht in der norditalienischen Stadt der Prozess begonnen. Die erste Verhandlung wurde am Donnerstagvormittag eröffnet, wie die Nachrichtenagentur Ansa berichtete.

59 Menschen müssen sich für das Unglück vom 14. August 2018 mit 43 Toten verantworten. Die Anklage will mehr als 170 Zeugen hören. Außerdem sind weit über 300 Zivilkläger zugelassen und weitere könnten noch folgen. Ein Problem bei der Suche nach den Verantwortlichen des Unglücks dürfte die lange Prozessdauer sein. Weiterlesen

«Schreckliches Chaos» – Die Folgen des Abtreibungsurteils

Von Julia Naue, dpa

Washington (dpa) – Durcheinander, Unsicherheit und Angst. Das ist das Ergebnis der jüngsten Entscheidung des Obersten US-Gerichts zur Abtreibung. Vor rund zwei Wochen kippte der Supreme Court das Recht darauf, eine Schwangerschaft beenden zu können.

In rund der Hälfte der US-Bundesstaaten gelten seitdem weitgehende Einschränkungen bis hin zu Abtreibungsverboten – oder sie dürften bald in Kraft treten. In den USA gibt es nun einen Flickenteppich an Regelungen – und die Furcht, dass bald sogar Frauen im Gefängnis landen könnten.

Was ist bisher in den Bundesstaaten passiert?

Es gibt in den USA kein landesweites Gesetz, das Schwangerschaftsabbrüche erlaubt oder verbietet. Deshalb ist die aktuelle Entscheidung des Supreme Court so einschneidend. Abtreibungen waren vor dem neuen Urteil im ganzen Land mindestens bis zur Lebensfähigkeit des Fötus erlaubt. Dies stellte unter anderem ein wegweisendes Urteil des Gerichts von 1973 sicher – bekannt als Roe v. Wade. Das ist nun gekippt worden. Weiterlesen

Für Amazon gelten verschärfte Regeln – Bundeskartellamt stellt überragende marktübergreifende Bedeutung fest (§ 19a GWB)

Bonn. Das Bundeskartellamt hat gestern entschieden, dass die Amazon.com Inc., Seattle, USA ein Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb ist. Damit unterfällt Amazon gemeinsam mit seinen Tochterunternehmen der erweiterten Missbrauchsaufsicht des § 19a GWB.

Die Vorschrift des § 19a GWB ist aufgrund einer Gesetzesänderung seit Januar 2021 in Kraft. Das Bundeskartellamt kann in einem zweistufigen Vorgehen Unternehmen, die eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb haben, wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Amazon ist der zentrale Schlüsselspieler im Bereich des E-Commerce. Die Angebote des Konzerns u.a. als Händler, Marktplatz, Streaming- und Cloud-Anbieter sind zu einem digitalen Ökosystem verbunden. Wir haben entschieden, dass der Konzern auch im kartellrechtlichen Sinne ein Unternehmen von überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb ist. Konkret bedeutet diese Entscheidung, dass wir bei Amazon mögliche wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen gezielt aufgreifen und unterbinden können, und zwar effektiver als das bisher der Fall war. Bei seinen Marktplatzdienstleistungen für Dritthändler halten wir Amazon für marktbeherrschend. Damit greift hier zusätzlich die parallel anwendbare klassische Missbrauchsaufsicht, auf deren Grundlage wir derzeit schon Verfahren gegen Amazon führen.“

Amazon gehört mit weltweiten Umsatzerlösen von rund 400 Mrd. Euro im Jahr 2021, davon ca. 32 Mrd. Euro in Deutschland, zu den umsatzstärksten Unternehmen der Welt. Nach Einschätzung des Bundeskartellamtes wird mehr als jeder zweite Euro im deutschen Online-Einzelhandel auf der Amazon-Handelsplattform (amazon.de) ausgegeben. Neben der E-Commerce-Tätigkeit als Händler und Marktplatz gehören zu den Angeboten von Amazon an Endkunden auch digitale Inhalte (z.B. Filme, Serien oder Musik) im sog. Prime-Abonnement. Für Unternehmen – insb. Dritthändler – bietet Amazon neben den Marktplatzdienstleistungen weitere Dienstleistungen u.a. im Bereich Logistik, Werbung und Zahlungsabwicklung an. Im Bereich des Cloud-Computing gilt Amazon mit Amazon Web Services (AWS) mittlerweile als führend und erzielt dadurch einen Großteil seiner Konzerngewinne (so ca. 56 Prozent des Jahresüberschusses in 2021).

Amazons überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb im Sinne des § 19a Abs. 1 GWB verschafft dem Unternehmen eine Machtposition, die ihm vom Wettbewerb nicht hinreichend kontrollierte marktübergreifende Verhaltensspielräume eröffnet.

Zunächst hat das Unternehmen durch die unter amazon.de betriebene Handelsplattform eine zentrale strategische Position im deutschen Online-Einzelhandel. Bei Marktplatzdienstleistungen für gewerbliche Händler in Deutschland verfügt Amazon über einen umsatzbezogenen Marktanteil von über 70 Prozent und ist damit nach Auffassung des Bundeskartellamtes marktbeherrschend. Die enorme Bedeutung der Amazon-Handelsplattform wird durch die eigene Einzelhandelstätigkeit auf der Plattform sogar noch verstärkt (sog. Hybridstruktur). Damit einher geht eine Regelsetzungsmacht, die erhebliche Einflussmöglichkeiten auf die Geschäftstätigkeit und den Geschäftserfolg anderer Unternehmen eröffnet. Das bedeutet, Amazon kann den Zugang anderer Unternehmen zu Absatz- und Beschaffungsmärkten kontrollieren und dabei seine Doppelrolle als Händler und Marktplatz ausspielen. Sein breites Portfolio an Geschäftstätigkeiten hat Amazon zu einem stark integrierten digitalen Ökosystem verbunden, das dazu beiträgt, Nutzergruppen im Ökosystem zu halten. Eine besondere Rolle spielt dabei das Prime-Abonnement, mit dem Endkunden neben einer versandkostenfreien Lieferung vielfältige weitere Dienstleistungen angeboten werden. Mehr als 17 Mio. auf amazon.de registrierte Nutzerinnen und Nutzer besitzen ein kostenpflichtiges Prime-Abonnement. Zudem verfügt Amazon über erhebliche Ressourcen wie wettbewerbsrelevante Daten und eine starke Finanzkraft.

Die Entscheidung des Bundeskartellamtes ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben auf fünf Jahre befristet. Innerhalb dieses Zeitraumes unterliegt Amazon in Deutschland der besonderen Missbrauchsaufsicht durch das Bundeskartellamt nach § 19a Abs. 2 GWB.

Das Bundeskartellamt hat zu seiner Entscheidung heute ebenfalls einen Fallbericht veröffentlicht. Dieser ist hier abrufbar.

Hintergrund

Weitere Amazon-Verfahren

Gegen Amazon führt das Bundeskartellamt aktuell zwei Verfahren nach den Regelungen der klassischen Missbrauchsaufsicht, die schon vor der jüngsten Gesetzesnovelle gültig waren (siehe Pressemitteilung vom 18. Mai 2021). In einem Verfahren untersucht das Bundeskartellamt, inwieweit Amazon durch Preiskontrollmechanismen bzw. Algorithmen Einfluss auf die Preissetzung der auf dem Amazon-Marktplatz tätigen Händler nimmt. In einem zweiten Verfahren prüft das Bundeskartellamt inwieweit Vereinbarungen zwischen Amazon und Markenherstellern, u.a. Apple, die Dritthändler vom Verkauf von Markenprodukten auf dem Amazon Marktplatz ausschließen, einen Verstoß gegen Wettbewerbsregeln darstellen. Schon 2018 hatte das Amt mit einem Missbrauchsverfahren Amazons Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen gegenüber Dritthändlern aufgegriffen. Das 2019 abgeschlossene Verfahren hatte weitreichende Verbesserungen für die Händler erwirkt (siehe Pressemitteilung vom 17. Juli 2019).

 

Insolvenzverwalter informiert Gläubiger über Verkauf Hunsrück-Flughafen

Bad Kreuznach/Hahn (dpa) – Nach dem Verkauf des insolventen Hunsrück-Flughafens Hahn will der Insolvenzverwalter die Gläubiger über Details informieren. Gläubigerversammlungen für vier Schwestergesellschaften der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH sind heute am Amtsgericht in Bad Kreuznach nacheinander im Viertelstundentakt vorgesehen. Insolvenzverwalter Jan Markus Plathner will dabei die Gläubiger hinter verschlossenen Türen um die Genehmigung des Kaufvertrags bitten. Anschließend informiert der Frankfurter Jurist auch kurz die Medien. Weiterlesen

Japan verschärft Strafen für Cyber-Mobbing

Tokio (dpa) – Japan geht nach dem tragischen Tod einer aus dem Netflix-Programm bekannten jungen Profi-Wrestlerin verschärft gegen Cyber-Mobbing vor.

Am Donnerstag trat eine Gesetzesänderung in Kraft, mit der Hasskommentare und Beleidigungen im Internet künftig mit einer Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden können. Daneben sieht das überarbeitete Strafgesetzbuch erhöhte Geldstrafen vor. Anlass für das schärfere Vorgehen gegen Cyber-Mobbing war der Tod der 22-jährigen Hana Kimura, die in der international bekannten Netflix-Reality-Show «Terrace House» aufgetreten war. Sie war ein Opfer von hasserfüllten Kommentaren im Internet geworden. Weiterlesen

BGH will im August zu Verleger-Erbe Falk urteilen

Karlsruhe (dpa) – Nach dem Schuss auf einen Anwalt will der Bundesgerichtshof (BGH) am 17. August sein Urteil im Fall um den Verleger-Erben und Hamburger Internetunternehmer Alexander Falk sprechen. Der Senat müsse den Sachverhalt gründlich besprechen, sagte der Vorsitzende Richter am Mittwoch in Karlsruhe.

Das Landgericht in Frankfurt am Main hatte Falk im Juli 2020 wegen Anstiftung zu dem Schuss zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Die Verteidigung legte Revision ein. Der heute 52-jährige Falk hat den Vorwurf mehrmals zurückgewiesen. Weiterlesen

Impfpass-Fälschung: Entlassung einer Polizistin rechtens

Saarlouis (dpa/lrs) – Die Entlassung einer Polizistin in der Probezeit wegen des Verdachts der Fälschung von Impfausweisen ist rechtens gewesen. Das hat das Verwaltungsgericht des Saarlandes in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss entschieden (Az.: 2 L 297/22). Es wies damit einen Eilantrag der Vollzugsbeamtin gegen die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe zurück. Weiterlesen

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