Franco A. zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt

Frankfurt/Main (dpa) – Das Oberlandesgericht Frankfurt hat den Bundeswehroffizier Franco A. unter anderem wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Das Gericht befand den 33-jährigen Deutschen in seinem Urteil vom Freitag in mehreren Anklagepunkten für schuldig – dazu zählen auch waffenrechtliche Verstöße. Zudem bescheinigte das Gericht Franco A. eine völkisch-nationalistische, rechtsextremistische Gesinnung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Franco A. hatte sich als syrischer Flüchtling ausgegeben und ein monatelanges Doppelleben geführt. Als angeblicher Flüchtling hatte er laut Anklage auch Sach- und finanzielle Leistungen erhalten – daher war es auch um einen Betrugsvorwurf gegangen.

«Ein rechtsradikaler Terrorist»

Die Vertreterin der Bundesanwaltschaft hatte im Juni eine Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten gefordert. Franco A. sei «ein rechtsradikaler Terrorist», der Anschläge auf das Leben hochrangiger Politiker oder Personen des öffentlichen Lebens geplant habe, sagte die Anklagevertreterin.

Die Verteidiger forderten hingegen in der vergangenen Woche Freispruch für den wesentlichen Anklagepunkt – der Vorbereitung einer staatsgefährdenden Straftat – und Geld- oder Bewährungsstrafen für die übrigen Anklagepunkte.

Franco A. war im Februar 2017 auf dem Wiener Flughafen festgenommen worden, als er eine geladene Pistole aus einem Versteck in einer Flughafentoilette holen wollte. Woher die Waffe stammt und was er damit plante, ist noch immer unklar. Nach seiner Festnahme stellte sich zudem heraus, dass er die Identität eines syrischen Flüchtlings angenommen hatte – trotz fehlender Arabischkenntnisse.

Mit der falschen Identität wollte er nach eigenen Angaben Missstände im Asylverfahren aufdecken. Die Bundesanwaltschaft war in ihrer Anklageschrift hingegen davon ausgegangen, dass er nach Straftaten den Verdacht auf syrische Geflüchtete lenken wollte.

Seit Februar in Untersuchungshaft

Franco A. bestritt bis zuletzt die Vorwürfe, räumte aber ein, mehrere Waffen und Munition gehortet zu haben für den Fall eines Zusammenbruchs der öffentlichen Ordnung in Deutschland. Er befindet sich seit Februar erneut in Untersuchungshaft, nachdem er zu Beginn des Verfahrens auf freiem Fuß war.

Der Beschuldigte soll laut Anklage unter anderem einen Anschlag auf die Gründerin der Amadeu Antonio Stiftung, Anetta Kahane, geplant haben. Er hatte auch die Geschäftsstelle und die Tiefgarage der Stiftung aufgesucht. Als mögliche Anschlagsziele waren in der Anklage auch der damalige Justizminister Heiko Maas (SPD) und die Vizepräsidentin des Bundestages, Claudia Roth (Grüne), genannt.

Debatte über Extremisten im öffentlichen Dienst

Die Verurteilung von Franco A. zeigt laut Grüne und FDP die Notwendigkeit zusätzlicher Maßnahmen gegen Rechtsextremisten im öffentlichen Dienst. Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz sagte: «Der Fall von Franco A. hat das Licht auf eine in hohem Maße beunruhigende Entwicklung geworfen, nämlich die bewusste Unterwanderung von Sicherheitsbehörden und der Bundeswehr durch gut vernetzte Extremisten.» Der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Konstantin Kuhle warb für gemeinsame gesetzliche Standards von Bund und Ländern. Der Gesetzgeber müsse aus der Gefahr des Rechtsterrorismus die richtigen Schlüsse ziehen.

Die Innenminister von Bund und Ländern wollen mit einer Änderung im Beamtenstatusgesetz den Kampf gegen Hass und Hetze in den Behörden intensivieren. Staatsdiener sollen künftig schon aus dem Dienst entfernt werden können, wenn sie wegen Volksverhetzung zu einer Haftstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt worden sind. Darauf hatten sich die Minister im Juni geeinigt. Bisher gilt eine Haftstrafe von einem Jahr als Schwelle, von der an eine Entfernung aus dem Staatsdienst möglich ist.

 

 

 

Prozess um Trierer Amokfahrt: Erste Plädoyers erwartet

Trier (dpa/lrs) – Im Prozess um die tödliche Amokfahrt in Trier werden an diesem Freitag (9.00 Uhr) die ersten Plädoyers erwartet. Geplant sei das Plädoyer der Staatsanwaltschaft, teilte das Landgericht Trier mit. Im Anschluss werden möglicherweise Anwälte der vertretenen Nebenkläger das Wort ergreifen. Bei der Amokfahrt am 1. Dezember 2020 waren fünf Menschen getötet worden. Zudem gab es zahlreiche Verletzte und Traumatisierte.

Seit dem 19. August 2021 steht als mutmaßlicher Täter ein 52-Jähriger vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten fünffachen Mord und versuchten Mord in 18 weiteren Fällen vor. Der Deutsche soll mit seinem Geländewagen durch die Trierer Fußgängerzone gerast sein, um möglichst viele Menschen zu töten oder zu verletzen.

Nach dem Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen leidet der Angeklagte an einer paranoiden Schizophrenie und ist vermindert schuldfähig. Trier stand nach der Amokfahrt tagelang unter Schock und fiel dann in wochenlange Trauer. Der Prozess ist bis zum 16. August terminiert.

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Urteil gegen Bundeswehroffizier Franco A. erwartet

Frankfurt/Main (dpa) – Im Prozess gegen den unter Terrorverdacht stehenden Bundeswehroffizier Franco A. soll an diesem Freitag (11.00 Uhr) das Urteil verkündet werden.

Der 33-Jährige muss sich seit Mai 2021 vor einem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt unter anderem wegen der Vorbereitung einer staatsgefährdenden Straftat verantworten. Der Fall schlug auch über das Verfahren hinaus große Wellen.

Die Vertreterin der Bundesanwaltschaft hatte im Juni eine Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten gefordert. Franco A. sei «ein rechtsradikaler Terrorist», der Anschläge auf das Leben hochrangiger Politiker oder Personen des öffentlichen Lebens geplant habe, sagte die Anklagevertreterin. Die Verteidiger forderten hingegen in der vergangenen Woche Freispruch für den wesentlichen Anklagepunkt – der Vorbereitung einer staatsgefährdenden Straftat – und Geld- oder Bewährungsstrafen für die übrigen Anklagepunkte.

Franco A. war im Februar 2017 auf dem Wiener Flughafen festgenommen worden, als er eine geladene Pistole aus einem Versteck in einer Flughafentoilette holen wollte. Woher die Waffe stammt und was er damit plante, ist noch immer unklar. Nach seiner Festnahme stellte sich zudem heraus, dass er die Identität eines syrischen Flüchtlings angenommen hatte – trotz fehlender Arabischkenntnisse. Mit der falschen Identität wollte er nach eigenen Angaben Missstände im Asylverfahren aufdecken. Die Bundesanwaltschaft war in ihrer Anklageschrift hingegen davon ausgegangen, dass er nach Straftaten den Verdacht auf syrische Geflüchtete lenken wollte.

Geplante Anschläge, Waffen und Todeslisten

Franco A. bestreitet die Vorwürfe, räumte aber ein, mehrere Waffen und Munition gehortet zu haben für den Fall eines Zusammenbruchs der öffentlichen Ordnung in Deutschland. Er befindet sich seit Februar erneut in Untersuchungshaft, nachdem er zu Beginn des Verfahrens auf freiem Fuß war.

Der Beschuldigte soll laut Anklage unter anderem einen Anschlag auf die Gründerin der Amadeu Antonio Stiftung, Anetta Kahane, geplant haben. Er hatte auch die Geschäftsstelle und die Tiefgarage der Stiftung aufgesucht. Als mögliche Anschlagsziele waren in der Anklage auch der damalige Justizminister Heiko Maas (SPD) und die Vizepräsidentin des Bundestages, Claudia Roth (Grüne), genannt.

Der Prozess habe zwar «die Handlungsfähigkeit des Rechtsstaats im Einsatz gegen Rechtsterroristen und ihre mörderischen Anschlagspläne» gezeigt, sagte der Grünen-Innenpolitiker Marcel Emmerich der Deutschen Presse-Agentur. Dennoch blieben Lücken und ungeklärte Fragen. «Die zahlreichen Waffen, die Todeslisten und der enge Kontakt zu weiteren Rechtsextremisten bis tief in die völkische Szene sprechen dafür, dass Franco A. kein verwirrter Einzeltäter, sondern Teil einer rechtsextremen und gewaltbereiten Gruppe war.» Emmerich mahnte weitere Nachforschungen an.

Amadeu Antonio Stiftung hofft auf «abschreckendes» Urteil

Die Amadeu Antonio Stiftung erhofft sich ein «abschreckendes» Urteil. «Eine Verurteilung in diesem Fall wäre ein dringend notwendiges Signal, dass Bedrohungslagen durch Rechtsextreme und der Schutz von zivilgesellschaftlich Engagierten staatlich ernst genommen werden», sagte Timo Reinfrank, Geschäftsführer Stiftung. Der Fall Franco A. vereine rechtsextreme Elitesoldaten, rechte Chatgruppen, Prepperbewegung und Querverbindungen bis in die AfD, hieß es in einer Stellungnahme vor der Urteilsverkündung. «In ihm kulminiert alles, was Rechtsterrorismus in Deutschland kennzeichnet, deshalb darf er nicht zum Einzelfall bagatellisiert werden.»

Die Informationspolitik der Sicherheitsbehörden gegenüber Betroffenen von Feindeslisten und Anschlagsplänen müsse dringend verbessert werden und in konkrete Schutzmaßnahmen münden, die auch vom Staat organisiert und finanziert werden, forderte die Stiftung.

Im Zuge der Ermittlungen im Fall Franco A. stieß die Polizei auf Chatgruppen, in denen teilweise rechtsextremistische Inhalte geteilt wurden. Daraus ergaben sich weitere Ermittlungsverfahren, etwa in Mecklenburg-Vorpommern. Der Militärische Abschirmdienst, der unter anderem dafür verantwortlich ist, dass bei der Bundeswehr keine Extremisten arbeiten und damit Zugang zu Waffen haben, wurde reformiert. In die Kritik geriet damals auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), bei dem Franco A. trotz seiner fehlenden Sprachkenntnisse als Syrer durchging.

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Koalition will Regeln gegen Bestechlichkeit schärfen

Berlin (dpa) – Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in der Maskenaffäre zugunsten zweier CSU-Politiker strebt die Koalition rasch eine Rechtsverschärfung an. Bestehende Strafbarkeitslücken müssten «schnellstmöglich» geschlossen werden, sagte die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Sonja Eichwede, dem «Tagesspiegel».

«Wir arbeiten bereits intensiv an einer wirksamen und praxistauglichen Gesetzesverschärfung», sagte die SPD-Politikerin. «Dazu stehen wir innerhalb der Ampelfraktionen im engen Austausch miteinander und sind in Gesprächen mit dem Bundesministerium der Justiz.»

Haßelmann spricht von «schamloser Selbstbereicherung»

Im Koalitionsvertrag heißt es: «Wir werden den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit wirksamer ausgestalten.» «Das müssen wir jetzt angehen», sagte die Fraktionschefin der Grünen, Britta Haßelmann, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). «Angesichts der schamlosen Selbstbereicherung einzelner Abgeordneter aus CDU/CSU mit Maskendeals sind viele Menschen zurecht empört, dass diese Abgeordneten nun straffrei bleiben», sagte Haßelmann. SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese sagte dem RND, bei Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit «um keine Lappalie, sondern um nunmehr ein Verbrechen».

Der Bundesgerichtshof hatte am Dienstag mitgeteilt, dass er in der Maskenaffäre den Vorwurf der Bestechlichkeit gegen einen bayerischen Landtagsabgeordneten und einen einstigen Bundestagsabgeordneten als nicht erfüllt ansieht. Die langjährigen CSU-Abgeordneten Alfred Sauter und Georg Nüßlein hatten in der ersten Phase der Corona-Pandemie beim Ankauf von Masken durch die Bundesregierung und die bayerische Staatsregierung vermittelt – und dafür üppige Provisionen erhalten.

Mehr als 1,2 Millionen Euro

Nach Darstellung des BGH hatte eine GmbH, deren Geschäftsführer Nüßlein ist, 660.000 Euro erhalten. Eine Firma, auf die Sauter maßgeblichen Einfluss hat, erhielt sogar mehr als 1,2 Millionen Euro. Nüßlein, der einst für die CSU im Bundestag saß, trat in Folge der Affäre aus der CSU aus, der Landtagsabgeordnete Sauter aus der Fraktion. Sauter gab überdies alle Parteiämter ab, insbesondere seine Sitze in CSU-Vorstand und -Präsidium sowie den CSU-Kreisvorsitz Günzburg.

Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz befand, das Gericht treffe keine Schuld. «Es musste auf Grundlage der bestehenden gesetzlichen Regelungen entscheiden. Diese reichen nicht aus. Das wurde nun noch einmal schmerzhaft deutlich», sagte von Notz dem «Tagesspiegel».

Die Notwendigkeit gesetzlicher Änderungen wird auch in der CSU gesehen. «Das Gesetz zur Abgeordnetenbestechlichkeit muss verschärft werden», sagte der Rechtsexperte der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Volker Ullrich, der «Augsburger Allgemeinen». Die BGH-Entscheidung zeige, dass gehandelt werden müsse. «Wenn immer es einen direkten Mandatsbezug gibt und daraus Geschäfte entstehen, sollte es künftig von der Vorschrift umfasst sein», sagte Ullrich. Er werde sich in der Unionsfraktion dafür einsetzen.

Die Entscheidung des BGH sei zu respektieren, das Handeln der beiden Politiker sei dennoch «grundfalsch» gewesen, betonte Ullrich. «Mit der Krise Geld zu verdienen, mag nicht strafbar gewesen sein. Es bleibt aber politisch und moralisch verwerflich.»

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Ex-Polizist zu weiteren 21 Jahren Haft verurteilt

Washington (dpa) – Zwei Jahre nach der Tötung des Afroamerikaners George Floyd in den USA ist der bereits inhaftierte weiße Ex-Polizist Derek Chauvin erneut verurteilt worden. In einem separaten Bundesverfahren bekannte sich der 46-Jährige schuldig, bei dem Polizeieinsatz im Mai 2020 die Bürgerrechte des Afroamerikaners verletzt zu haben.

Ein Richter des Bundesgerichtes im US-Bundesstaat Minnesota verurteilte den ehemaligen Polizisten am Donnerstag zu 21 Jahren Haft. Chauvin sitzt bereits im Gefängnis, nachdem er 2021 wegen Mordes zweiten Grades an Floyd zu 22 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden war. Weiterlesen

Prozess um Hassrede gegen in Kusel getötete Polizisten

München (dpa) – Das Amtsgericht München hat einem Mann den Prozess gemacht, der die im rheinland-pfälzischen Kusel getöteten Polizisten als «Bastarde» bezeichnet – und ihren Münchner Kollegen das gleiche Schicksal gewünscht hat.

Der 35-Jährige entschuldigte sich am Donnerstag dafür und schob die verbalen Entgleisungen auf seinen problematischen Alkoholkonsum. Nach Angaben seines Verteidigers hatte er zur Tatzeit Anfang Februar dieses Jahres 2,5 Promille im Blut. Weiterlesen

Bundesgericht bestätigt Corona-Impfpflicht für Soldaten

Von André Jahnke, dpa

Leipzig (dpa) – Die Corona-Impfpflicht für Soldaten bleibt bestehen. Dies hat der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig am Donnerstag entschieden. Er wies die Beschwerden von zwei Offizieren der Luftwaffe gegen die Aufnahme der Corona-Schutzimpfung in die sogenannte Duldungspflicht zurück. Die Oberstleutnante sahen ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Die Lageeinschätzung des Verteidigungsministeriums zum Zeitpunkt des Erlasses im November 2021 zur Verpflichtung einer Corona-Impfung sei richtig gewesen, betonte der Vorsitzende des Senats, Richard Häußler. Soldaten verrichteten ihren Dienst oft gemeinsam in engen Räumen, Panzern, Flugzeugen oder Schiffen, was ein besonderes Risiko der Verbreitung übertragbarer Krankheiten mit sich bringe. «Das Coronavirus ist das, was früher eine Seuche genannt wurde.» Daher sei die Aufnahme in die Liste der Impfungen gerechtfertigt gewesen. Weiterlesen

Corona-Tests verweigert: Land wirft Justizbeamtin raus

Trier (dpa/lrs) – Eine Justizbeamte, die trotz dienstlicher Anordnung Corona-Tests beharrlich verweigert, kann ihren Job verlieren. Das hat die in Rheinland-Pfalz für das Disziplinarrecht zuständige Kammer des Verwaltungsgerichts Trier nach Mitteilung vom Mittwoch entschieden – und eine Beamtin der Justizvollzugsanstalt Wittlich aus dem Dienst entfernt. Die Frau habe sich nicht nur im vergangenen Herbst nicht testen lassen wollen. Sie habe sich auch gegenüber Kollegen und Vorgesetzten wiederholt «in hohem Maße kritisch» gegen staatliche Corona-Maßnahmen geäußert und Gefangene von einer Impfung abgeraten. Weiterlesen

BGH will im August zu Verleger-Erbe Falk urteilen

Karlsruhe (dpa) – Nach dem Schuss auf einen Anwalt will der Bundesgerichtshof (BGH) am 17. August sein Urteil im Fall um den Verleger-Erben und Hamburger Internetunternehmer Alexander Falk sprechen. Der Senat müsse den Sachverhalt gründlich besprechen, sagte der Vorsitzende Richter am Mittwoch in Karlsruhe.

Das Landgericht in Frankfurt am Main hatte Falk im Juli 2020 wegen Anstiftung zu dem Schuss zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Die Verteidigung legte Revision ein. Der heute 52-jährige Falk hat den Vorwurf mehrmals zurückgewiesen. Weiterlesen

Prozess um tödlichen Maskenpflicht-Streit an Tankstelle

Bad Kreuznach (dpa/lrs) – Im Prozess gegen den mutmaßlichen Tankstellenmörder von Idar-Oberstein soll an diesem Mittwoch (ab 8.00 Uhr) ein psychiatrischer Sachverständiger im Landgericht Bad Kreuznach aussagen. Dabei wird es nach Angaben des Gerichts unter anderem um die Frage gehen, ob der Angeklagte wegen seines hohen Alkoholkonsums zur Tatzeit vermindert schuldfähig war oder nicht. Laut einem Rechtsmediziner war der 50-jährige Deutsche, der vergangenes Jahr an einer Tankstelle im Streit um die Corona-Maskenpflicht den Kassierer erschossen haben soll, zur Tatzeit stark betrunken. Demnach soll er zwischen 1,73 und 1,93 Promille Alkohol intus gehabt haben. Weiterlesen

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