Anklage gegen 44-Jährigen nach Angriffen auf Passanten

Trier (dpa/lrs). Nach einer Reihe von Angriffen auf Passanten in Trier hat die Staatsanwaltschaft unter anderem wegen versuchten Mordes Anklage gegen einen 44-Jährigen erhoben. Ein Gutachten bescheinige dem Mann eine wegen psychischer Krankheit zumindest verminderte Schuldfähigkeit, teilte die Staatsanwaltschaft Trier am Dienstag mit. Der Angeklagte soll im Februar in drei Fällen von seinem Fahrrad aus Passanten mit Pflastersteinen angegriffen haben.

In der Nacht zum 15. Februar soll er einem 20 Jahre alten Mann von hinten mit einem Pflasterstein gegen den Kopf geschlagen haben. Der Passant habe bei dem unvermittelten Angriff schwere Verletzungen erlitten, darunter mehrere Schädelbrüche. Wegen der Gefährlichkeit dieser Tat geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass er den Tod des Opfers zumindest billigend in Kauf genommen habe. Für den Angriff wirft sie ihm versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vor.

Zuvor soll der Mann in derselben Nacht einen Pflasterstein in Richtung eines Paares geworfen haben. Der Stein habe die Frau nur knapp verfehlt und sei direkt neben ihrem Kopf gegen eine Haustür geprallt. Das Paar war den Angaben zufolge gerade dabei, ihr Haus aufzuschließen. Später habe der Angeklagte ein Auto mit einem weiteren Steinwurf beschädigt.

In einem dritten Angriff soll der Angeklagte einem 56-Jährigen auf der Trierer Römerbrücke im Vorbeifahren mit einem bislang unbekannten Objekt ins Gesicht geschlagen haben. Dabei erlitt der Mann zwei Platzwunden am Kopf.

Der Verdacht fiel laut Ermittlern auf den 44-Jährigen, nachdem an einem Tatort eine DNA-Spur gesichert wurde, die dem Beschuldigten zugeordnet werden konnte. Seit seiner Festnahme ist der Angeklagte in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Nach einem Urteil des Landgerichts Trier aus dem Jahr 2002 hatte der Mann bereits in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus gesessen.

Gericht: Keine Baugenehmigung für Moschee in Germersheim

Neustadt/Wstr. (dpa/lrs) – Das Verwaltungsgericht in Neustadt/Wstr. hat die Klage des Ditib Türkisch Islamische Gemeinde Germersheim e.V. auf Erteilung einer Baugenehmigung für eine Moschee abgewiesen. Nach dem bisherigen Inhalt des Bauantrags lasse sich nicht hinreichend sicher beurteilen, ob die Nachbarschaft unzumutbaren Beeinträchtigungen ausgesetzt werde, teilte das Gericht in der pfälzischen Stadt am Freitag mit. Die Angaben im Bauantrag seien zum großen Teil unplausibel und könnten daher nicht als Grundlage einer Baugenehmigung dienen (Aktenzeichen 4 K 493/22.NW). Weiterlesen

Nach Aus bei Fox News: Tucker Carlson meldet sich zu Wort

Washington (dpa) – Der ehemalige Moderator des US-Sender Fox News, Tucker Carlson, hat sich erstmals nach dem Ende seiner Sendung öffentlich zu Wort gemeldet. In einer bei Twitter geteilten Videobotschaft erhob der 53-Jährige diffuse Vorwürfe gegen die Medien und die politischen Parteien in den USA. Seinen ehemaligen Arbeitgeber nannte er aber nicht direkt.

Carlson behauptete in dem kurzen Video, dass die Meinungsfreiheit im Land unterdrückt werde. Dazu, wie es für ihn weitergehen wird, äußerte er sich nicht. Er sagte lediglich: «Bis bald.» Weiterlesen

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