Passau (dpa) – Das Amtsgericht Passau hat einen Autofahrer zu einer Geldstrafe von 5000 Euro verurteilt, weil er geblitzt wurde – und dabei den Stinkefinger zeigte. Weiterlesen
Karlsruhe urteilt über Merkel-Äußerungen zur Thüringen-Wahl
Russischer Staatsterror? Prozess um geplanten Mord
Audi lehnt Kompromiss im Gendersprache-Prozess ab
Ingolstadt (dpa) – Ein Volkswagen-Mitarbeiter wehrt sich vor Gericht gegen die Gendersprache bei der Konzerntochter Audi.
Vor dem Landgericht Ingolstadt zitierte der Kläger am Dienstag aus Arbeitsanweisungen von Audi an ihn mit Formulierungen wie: «Der_die BSM-Expertin ist qualifizierte_r Fachexpert_in». Der Vorsitzende Richter schlug zur gütlichen Einigung vor, den Kläger künftig in herkömmlicher Sprache anzuschreiben. Die Audi-Anwälte lehnten dies aber als nicht praktikabel und nicht handhabbar ab.
Richter Christoph Hellerbrand stellte klar, dass seine Kammer kein Grundsatzurteil fällen werde. Es gehe bei diesem Prozess nur um den konkreten Einzelfall: «Es geht um Sie, um ihre persönliche Betroffenheit durch diesen Gender-Leitfaden«, sagte er dem VW-Mitarbeiter.
Audi führte den Leitfaden im März 2021 ein und erklärte, das Unternehmen wolle «gendersensible Formulierungen von nun an in der internen und externen schriftlichen Audi Kommunikation allgegenwärtig machen». In allen internen und externen Schreiben des Unternehmens seien gendersensible Formulierungen notwendig.
Dazu dienten neutrale Formulierungen («Führungskraft» statt «Chef») oder der sogenannte Gender Gap, der männliche und weibliche Formen mit einem Unterstrich verbindet («Mitarbeiter_innen»).
Klägeranwalt Dirk Giesen sagte, sein Mandant sei klar für Gleichberechtigung und gegen Diskriminierung. Aber «er möchte in Ruhe gelassen werden mit dieser Gendersprache». Audi solle ihm keine Mails, Mailanhänge und Anweisungen mit Vorgabe des Gender Gaps mehr schicken. Der Richter fasste den Unterlassungsantrag so zusammen: «Der Gender Gap muss weg.» Unterstützt wird die Klage vom Verein Deutsche Sprache, der das Gendern als Ideologie ablehnt.
Teilerfolg für Ex-Wirecard-Chef im Kampf um sein Vermögen
München (dpa) – Der ehemalige Wirecard-Chef Markus Braun hat einen kleinen Teilerfolg im Kampf um sein Vermögen erzielt. Einer von zwei millionenschweren Arrestbefehlen, die der Insolvenzverwalter erwirkt hatte, wurde am Donnerstag vom Landgericht München I aufgehoben.
Dabei handelt es sich mit einer Summe von 35 Millionen Euro allerdings um den kleineren der beiden Arrestbefehle. Ein weiterer über eine Summe von 140 Millionen wurde vom Gericht bestätigt.
So setzen sich die 140 Millionen Euro zusammen
Zum bestätigten Arrestbefehl erklärte das Gericht, dass Insolvenzverwalter Michael Jaffé es glaubhaft gemacht habe, «dass Herr Dr. Braun seine Pflichten als Vorstandsmitglied der Wirecard AG verletzt hat». Hier geht es zum einen um die Auszahlung eines Darlehens über 100 Millionen Euro an eine in Singapur gegründete Gesellschaft ohne Sicherheiten und trotz Zahlungsrückständen aus einem früheren Darlehen. Zum anderen handelt es sich um die Zeichnung zweier Schuldverschreibungen über 100 Millionen Euro. Von den insgesamt 200 Millionen seien nur 60 Millionen zurück an Wirecard geflossen, wodurch sich die Summe von 140 Millionen Euro ergibt.
Beim aufgehobenen Arrestbefehl über 35 Millionen Euro ging es um Geld, das Ex-Vertriebsvorstand Jan Marsalek per Kreiselüberweisung aus dem Konzern abgezweigt haben soll, um einen Kredit bei Braun zu begleichen. Braun argumentiert, davon nichts gewusst zu haben. Das Gericht befand nun, dass nicht hinreichend glaubhaft gemacht worden sei, dass Braun im Bilde war.
Braun ohne Zugriff auf das Geld
Allzu große praktische Bedeutung für Braun haben die Entscheidungen nicht. Auch die Münchner Staatsanwaltschaft hat das Privatvermögen des unter Betrugsverdachts stehenden Managers arrestieren lassen. Faktisch hat Braun also keinen Zugriff auf die 35 Millionen.
Der Zahlungsabwickler Wirecard war 2020 nach dem Eingeständnis von Scheinbuchungen in Höhe von 1,9 Milliarden Euro zusammengebrochen. Der frühere Vorstandschef Markus Braun sitzt seit rund zwei Jahren in Untersuchungshaft.
Ex-Soldaten wegen geplanter Söldnertruppe vor Gericht
Stuttgart (dpa) – Mit einer eigenen Söldnertruppe sollen zwei frühere deutsche Soldaten versucht haben, im seit Jahren tobenden Bürgerkrieg im Jemen mitzumischen und Friedensverhandlungen in dem Krisenstaat zu erzwingen. Weiterlesen
Führerscheinentzug wegen Amphetaminhaltigen Medikaments
Koblenz (dpa/lrs) – Auch bei der ärztlich verordneten Einnahme eines amphetaminhaltigen Medikaments kann der Führerschein entzogen werden. Das geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz in einem Eilverfahren hervor. Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, hatten Polizeibeamte Anfang des Jahres bei einer Kontrolle drogentypische Ausfallerscheinungen bei dem Kläger festgestellt. Eine Untersuchung wies Amphetamin im Blut nach. Daraufhin entzog ihm die zuständige Behörde des Rhein-Hunsrück-Kreises den Führerschein, wogegen er vor Gericht zog (Az. 4 L 455/22.KO).
Der Mann legte eine ärztliche Bescheinigung vor, wonach ihm ein amphetaminhaltiges Medikament verordnet worden sei. Das Gericht lehnte seinen Eilantrag gegen den Entzug der Fahrerlaubnis aber ab. Dazu reiche auch die einmalige Einnahme von Amphetamin aus. Entscheidend sei, ob Ausfallerscheinungen des Autofahrers ausgeschlossen werden könnten.
Bei dem Kläger hätten die Polizisten aber unter anderem gerötete Augen sowie Zittern und Unruhe festgestellt. Daher habe er sich entweder nicht an die ärztlich verordnete Dosis gehalten, oder es sei nicht sichergestellt, dass die Einnahme des amphetaminhaltigen Medikaments Ausfallerscheinungen ausschließe.
Gegen diese Entscheidung ist eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz möglich.
Polizisten in Pfalz erschossen: Prozessbeginn am 21. Juni
Kaiserslautern (dpa) – Der Prozess wegen tödlicher Schüsse auf zwei Polizisten bei einer nächtlichen Verkehrskontrolle in der Pfalz beginnt am 21. Juni in Kaiserslautern. Das teilte das dortige Landgericht am Freitag mit.
Der 39 Jahre alte Angeklagte soll Ende Januar eine 24 Jahre alte Polizistin und ihren 29-jährigen Kollegen mit mehreren Gewehrschüssen getötet haben – um Jagdwilderei zu verdecken. Die Tat bei Kusel sorgte bundesweit für Entsetzen. Weiterlesen
Urlauber fallen auf Hausboot-Betrug herein – Prozess startet
Neubrandenburg/Rheinsberg (dpa) – Fast ein Jahr nach einer Betrugsserie mit falschen Miet-Hausbooten und Ferienwohnungen beginnt am 9. Juni die strafrechtliche Aufarbeitung. Wie ein Sprecher des Landgerichtes Neubrandenburg am Freitag sagte, muss sich ein 43-jähriger Mann wegen gewerbsmäßigen Betruges verantworten. Der Beschuldigte stammt aus Nordrhein-Westfalen. Er war nach einem längeren Aufenthalt in Portugal im Dezember 2021 in der Region Köln gefasst worden und sitzt in U-Haft.
Er soll zusammen mit einem 39-jährigen Komplizen illegal Fotos von Booten und Ferienwohnungen anderer Anbieter auf Internetseiten angeboten und Anzahlungen kassiert haben. Auch für Berghütten warben die Fake-Internetseiten der Männer, hieß es. Der 39-Jährige war erst vor wenigen Wochen in Belgien von Zielfahndern gefasst worden, er soll später vor Gericht kommen. Weiterlesen
BGH: Planer können Nachforderungen stellen
Karlsruhe (dpa) – Höchstrichterlicher Schlussstrich unter einen langen Streit: Architekten und Ingenieure können für vor 2021 abgeschlossene Verträge Nachforderungen verlangen, wenn die vereinbarten Pauschalhonorare mit Kunden unter den damals geltenden Mindestsätzen lagen.
Deutsche Gerichte können die damalige Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) bei Streitigkeiten zwischen Planern und Privatleuten weiter anwenden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag.
Die Frage war unter Gerichten heftig umstritten. Sie hatten zahlreiche Verfahren ruhend gestellt. Auf sie dürften nun viele «Aufstockungsklagen» von Planern zukommen. Weiterlesen
Web-Plattformen können bei Urheberrechtsverstößen haften
Karlsruhe (dpa) – Internet-Plattformen wie Youtube können wegen Urheberrechtsverletzungen unter bestimmten Umständen künftig in Deutschland auf Schadenersatz verklagt werden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) änderte mit mehreren am Donnerstag verkündeten Urteilen seine bisherige Rechtsprechung, wonach die Anbieter nicht als Täter haften, wenn Nutzer mit hochgeladenen Inhalten gegen Urheberrecht verstoßen. Bislang konnten die Firmen nur wegen Unterlassung belangt werden. (Az. I ZR 135/18 u.a.) Weiterlesen