Seit 1983 hat das Land Nordrhein-Westfalen für die an Dritte vergebenen Leistungen im Zusammenhang mit der Planung des Lückenschlusses der A 1 insgesamt bereits 1.480.866,00 € ausgegeben. Dies ergibt sich aus der zwischenzeitlich vorliegenden Antwort der nordrhein-westfälischen Landesregierung auf die Kleine Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Klaus Voussem zu dessen Frage, ob die
A 1 bei Blankenheim wegen der ohne jeden erkennbaren Grund bis heute nicht erfolgten Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für den Streckenabschnitt zwischen der Anschlussstelle Lommersdorf bis zur Landesgrenze Rheinland-Pfalz und von dort weiter bis nach Adenau zur rot-grünen Sackgasse wird.
Bemerkenswert ist auch die stattliche Anzahl der naturschutzfachlichen Gutachten, die ab ca. 1980 zu den jeweiligen Projektständen und Anforderungen beauftragt und durchgeführt wurden. Wie Voussem durch seine Anfrage weiter erfuhr, liegen für den angesprochenen Abschnitt 24 Grundlagenerhebungen (vegetationskundliche und faunistische Kartierungen, Analysen), 7 Landschaftspflegerische Fachbeiträge und 8 Verträglichkeitsprüfungen vor. Enthalten sind allein 7 Verträglichkeitsprüfungen gegenüber der Schutzgebietskulisse NATURA 2000 einschließlich Weiterlesen