Die Eifel-Zeitung hat nachgefragt!

Der A1-Lückenschluss  steht  im Investitionsrahmenplan (IRP) 2011-2015 des Bundes. Die Eifel-Zeitung hat beim Infrastrukturministerium  in Sachen A1 nachgefragt.

Für welche Bauabschnitte läuft  das Planfeststellungsverfahren aktuell? Für welche Bauabschnitte läuft es noch nicht und warum noch nicht? Arbeitet an diesem Verfahren RLP und NRW gemeinsam – jedes Bundesland für seinen Hoheitsbereich, oder jedes Bundesland für seinen Bereich, ohne Koordination mit dem Nachbarbundesland? Wann wird das Planfeststellungsverfahren für die jeweiligen Bauabschnitte abgeschlossen sein, damit wir endlich Baureife bekommen?

Werden parallel  zu den Planfeststellungsverfahren auch an der eigentlichen Planungen für die Brückenbauwerke und den Trassenbau gearbeitet?

So hat Mainz geantwortet:

Hier die Antwort aus dem Infrastrukturministerium in Mainz zum aktuellen Stand „Lückenschluss der A 1“ zwischen Kelberg und Blankenheim:

Derzeit laufen im Abschnitt Rengen – Anschlussstelle Kelberg die Bauarbeiten. Ziel ist der Abschluss der Bauarbeiten im kommenden Frühjahr. In den übrigen Abschnitten befinden wir uns in der Planfeststellung. Derzeit ruhen die Verfahren aufgrund einer umfassenden Überarbeitung der Planunterlagen. Dabei waren insbesondere die im Hinblick auf die neue Naturschutzgesetzgebung, aktuelle Rechtsprechung und die großflächige Ausweisung von Vogelschutzgebieten durch Nordrhein-Westfalen entstandenen fachlichen Anforderungen zu berücksichtigen.

Im Einzelfall stellt sich der Planungsstand derzeit wie folgt dar:

AS Kelberg – AS Adenau: Die Detailplanung wird im kommenden Jahr mit dem Bundesverkehrsministerium abgestimmt. Parallel dazu läuft gemäß den Vorgaben des Koalitionsvertrags eine Null-Varianten-Untersuchung, um eine Aussage treffen zu können, welche verkehrlichen Auswirkungen es hätte, wenn die Lücke der A 1 nicht geschlossen würde.

Die Abschnitte Adenau – Lommersdorf und Lommersdorf – Blankenheim werden von Nordrhein-Westfalen geplant und zum Baurecht geführt. Das nordrhein-westfälische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr hat im Rahmen eines landesseitigen Priorisierungsprozess festgelegt, dass die Planung der A 1 vordringlich betrieben wird. Für den Abschnitt Adenau – Lommersdorf, der in die Zuständigkeit beider Bundesländer fällt, ist die Übertragung an Nordrhein-Westfalen durch einen Staatsvertrag geregelt worden.

Eine Aussage über den Abschluss der Planfeststellungsverfahren ist angesichts des aktuellen Planungsstandes und der Unwägbarkeiten, die mit einem Planfeststellungsverfahren verbunden sind, noch nicht möglich. Es steht insbesondere zu befürchten, dass gegen einen Beschluss zum Weiterbau der A 1 der Klageweg beschritten wird.

Grundlage für die Planfeststellungsverfahren sind die mit dem Bund als Baulastträger abgestimmten Detailplanungen. Diese werden auch Gegenstand der konkreten Ausführungsplanung, sofern nicht im Laufe der Planfeststellungsverfahren Änderungen erforderlich werden.

So lautete die aktuelle
Stellungnahme aus Berlin

Bundestagsabgeordneter Patrick Schnieder (CDU) zum Thema A1-Lückenschschluss:

Wiederholt habe ich mich beim Bund wie auch beim Land für den Lückenschluss der A 1 eingesetzt. Aktuell ist es gelungen, die nächsten Bauabschnitte in den Investitionsrahmenplan (IRP) 2011-2015 des Bundes aufzunehmen. Die Bundesregierung hat diesen im Dezember vorgelegt und darin die nächsten A 1-Abschnitte als prioritäre Vorhaben eingeordnet. Das ist eine wichtige Aussage des Bundes. Denn nur Vorhaben, die im IRP verzeichnet sind, können auch tatsächlich umgesetzt werden.

Damit steht fest: Der Bund steht voll und ganz hinter dem A 1-Lückenschluss, er hat zurzeit alle seine Hausaufgaben erledigt.

Die A 1 steht im Bundesverkehrswegeplan im vordringlichen Bedarf und damit in der höchsten Dringlichkeit und ist im IRP als prioritäres Vorhaben verzeichnet.

Es liegt nun an den Ländern Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, endlich Baurecht zu schaffen. Die hierzu durchzuführenden Verfahren sind sowieso schon sehr umfangreich und zeitaufwändig. Daher sind alle weiteren Verzögerungen zu unterlassen. Im Rahmen der naturschutzfachlichen Begutachtung sind bereits über 60 Gutachten für viel Geld verfasst worden, allein seit 2004 wurden über 30 Gutachten erstellt. Eine Berufung der Landesregierung auf weiteren Prüfungsbedarf erweckt angesichts dessen den Anschein einer reinen Verzögerungstaktik. Eine Null-Varianten-Prüfung, wie sie der rot-grüne Koalitionsvertrag vorsieht, ist eine Farce. Dadurch wird der Lückenschluss von den Koalitionären insgesamt in Frage gestellt. Die Erforderlichkeit  der Maßnahme ist längst bekannt und war Voraussetzung für den Bau der bisherigen Abschnitte. Eine solche überflüssige Prüfung führt nur dazu, dass die Umsetzung der Baumaßnahme weiter nach hinten verschoben wird.

Die CDU-geführte Bundesregierung hat sich eindeutig zum Lückenschluss bekannt. Den Worten sind Taten gefolgt. Nunmehr ist das Land Rheinland-Pfalz am Zug. Der Lückenschluss der A 1 ist eminent wichtig. Weitere Verzögerungen sind nicht hinnehmbar.

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