Versorgungsverpflichtung im 800-MHz-Bereich in vier weiteren Bundesländern erfüllt

Die Mobilfunkunternehmen haben die Versorgungsverpflichtung im 800-MHz-Bereich jetzt auch in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz erfüllt. Dies gab die Bundesnetzagentur am 28. September bekannt. In Nordrhein-Westfalen und im Saarland sind die Auflagen bereits vor Kurzem erfüllt worden. Telekom, Vodafone und Telefónica Germany können die von ihnen im 800-MHz-Bereich ersteigerten Frequenzen nun in diesen Bundesländern frei nutzen.

Kurth: „Breitbandausbau schreitet zügig voran“

„Ich freue mich, dass nur zwei Wochen, nachdem im Saarland die Versorgungsverpflichtung erfüllt worden ist, vier weitere Bundesländer folgen. Das zeigt, dass die Unternehmen nach der Versteigerung schnell mit dem Breitbandausbau begonnen haben und dieser zügig voranschreitet. Dadurch war es möglich, dass bereits nach so kurzer Zeit die Versorgungsverpflichtung in sechs von dreizehn mit Breitband unterversorgten Bundesländern erfüllt werden konnte. Ich gehe davon aus, dass die Frequenzen auch nach der Freigabe in diesen Bundesländern effizient genutzt werden, damit die Breitbandversorgung noch weiter verbessert wird“, betonte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Stufenweise Aus- und Aufbauverpflichtung

Im Frühjahr 2010 wurden Frequenzen für den drahtlosen Netzzugang in den Frequenzbereichen 800 MHz, 1,8 GHz, 2,0 GHz und 2,6 GHz versteigert. Die Zuteilungen der 800-MHz-Frequenzen sind dabei mit einer stufenweisen Aus- und Aufbauverpflichtung verbunden. Die Bundesländer hatten hierfür im Vorfeld der Versteigerung die mit Breitbandtechnologien unversorgten bzw. unterversorgten Städte und Gemeinden benannt, die entsprechend ihrer Einwohnerzahl in vier Prioritätsstufen unterteilt wurden.

Ländliche Gebiete haben Vorrang

Ein Netzbetreiber ist verpflichtet, in den Bundesländern bei der Nutzung der 800-MHz-Frequenzen stufenweise die Städte und Gemeinden der einzelnen Prioritätsstufen mit Breitbandanschlüssen zu versorgen. Vorrangig sollen Städte und Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern (Prioritätsstufe 1) mit mobilem Breitband versorgt werden. In den folgenden Stufen werden dann auch größere Städte erschlossen. Die Zuteilungsinhaber der 800-MHz-Frequenzen müssen zunächst mindestens 90 Prozent der Bevölkerung der benannten Städte und Gemeinden in einer vorangegangenen Prioritätsstufe versorgen. Erst danach können sie mit dem Ausbau in der darauf folgenden Stufe beginnen. 

 Quelle: www.digitalmagazin.info

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