Patrick Schnieder: Investitionsrahmenplanentwurf ehrliche Grundlage – A 1-Lückenschluss ist und bleibt prioritäres Vorhaben

Berlin. Zum Entwurf des Investitionsrahmenplans 2011-2015 für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes erklärt der Generalsekretär der CDU Rheinland-Pfalz und zuständige Berichterstatter Patrick Schnieder MdB aus dem Wahlkreis Bitburg:

Als Abgeordneter des Wahlkreises Bitburg freut es mich persönlich ganz besonders, dass der A 1-Lückenschluss als prioritäres Vorhaben im Investitionsrahmenplan steht. Damit ist abermals klargestellt, dass der Bund voll hinter dem Projekt steht, was sehr zu begrüßen ist. Es liegt nun an den zuständigen Ländern Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen das Planfeststellungsverfahren zügig durchzuführen und zum Abschluss zu bringen, so dass Baurecht hergestellt wird.

Der Entwurf des neuen Investitionsrahmenplans ist eine ehrliche Grundlage. Ich unterstütze ihn ausdrücklich. Für die Investitionsstrategie des Bundes bis 2015 bilden die weitgehend bestätigten Verkehrsprognosen sowie die Bundeshaushalte und die Finanzplanung wichtige Parameter. Dabei werden die Erhaltungsinvestitionen deutlich gestärkt, um den Verkehrsinfrastrukturbestand verantwortungsvoll zu sichern. Darüber hinaus gilt es zunächst, die Vielzahl begonnener Aus- und Neubauprojekte fertig zu stellen. Für die Wirtschaftlichkeit von Bauabläufen ist dies geboten. Daraus ergibt sich ein begrenzter Spielraum für Neubeginne in den nächsten Jahren.

Der neue Investitionsrahmenplan geht offen mit der Lücke zwischen Investitionsbedarf und gesicherter Finanzgrundlage um und macht kein Geheimnis aus der strukturellen Unterfinanzierung der Verkehrsinfrastruktur. Daraus ergibt sich ein Investitionsbedarf für den Aus- und Neubau im Planungszeitraum bis 2015 von ca. 20-24 Milliarden Euro, von denen bisher ca. 15 Milliarden Euro gesichert sind. Bundesminister Dr. Peter Ramsauer zeigt den begrenzten Investitionsrahmen damit deutlich auf und verfolgt bei der Auswahl der gegebenenfalls neu zu beginnenden Vorhaben nachvollziehbare Grundsätze.

Hintergrund: Der Investitionsrahmenplan steckt den Planungsrahmen für die Investitionen in die Schienenwege des Bundes, in die Bundesfernstraßen und in die Bundeswasserstraßen in den nächsten Jahren (2011-2015) ab. Er enthält den Investitionsbedarf für den Ersatz und für die Erhaltung der Bestandsnetze, für die Fortführung der im Bau befindlichen Maßnahmen und für die Vorhaben mit weit fortgeschrittenen Planungsstand, die bereits Baureife haben oder diese in absehbarer Zeit erreichen können.

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