Wird die A 1 bei Blankenheim zur rot-grünen Sackgasse?

Der Minister für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr (NRW) hat die Kleine Anfrage von Klaus Voussem – wie es heißt – namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und dem Geschäftsbereich der Ministerpräsidentin beantwortet.

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

In der Liste zur Priorisierung von Landesstraßen- und Bundesfernstraßenprojekten in Nordrhein-Westfalen des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr vom 25.10.2011 (Vorlage 15/915) finden sich zur Frage der Priorisierung des Lückenschlusses der A 1 zwischen Blankenheim und Kelberg zwei kryptische Fußnoten:

Fußnote 1:  A 1 AS Adenau L 10 (Rh.-Pf.) -Landesgrenze NRW/Rh.-Pf. und A 1 Landesgrenze Rh.-Pf./NRW-AS Lommersdorf: Vor der weiteren Planung wird eine Netzplanung als Betrachtung einer Null-Variante für diese Abschnitte mit naturschutzfachlichem Planungsauftrag durchgeführt. Dies geschieht unter enger Abstimmung der naturschutzfachlichen Betrachtungen mit MKULNV sowie den naturschutzfachlich zuständigen Stellen in Rheinland-Pfalz. Dort erarbeitete Vorgaben werden beachtet.

Fußnote 2: A 1 AS Lommersdorf bis AS Blankenheim (B 51): Die weitere Planung wird unter der Maßgabe einer eigenen verkehrlichen Bedeutung und der Einbindung der regionalen Naturschutzverbände fortgesetzt.

1. Frage: Wie viele naturschutzfachliche Gutachten liegen für den Streckenabschnitt A 1 AS Adenau L 10 (Rh.-Pf.)-Landesgrenze NRW/Rh.-Pf. und A 1 Landesgrenze Rh.-Pf./NRW-AS Lommersdorf bereits vor?

Naturschutzfachliche Gutachten wurden ab ca. 1980 zu den jeweiligen Projektständen und Anforderungen kontinuierlich beauftragt und durchgeführt. Sie folgten den jeweiligen Veränderungen der Anforderungen und der sich verändernden fachlichen und rechtlichen Situation im Projektgebiet. Für den angesprochenen Abschnitt liegen folgende Gutachten vor:

24 Grundlagenerhebungen (vegetationskundliche und faunistische Kartierungen, Analysen)
7 Landschaftspflegerische Fachbeiträge
8 Verträglichkeitsprüfungen
Hierin enthalten sind folgende Untersuchungen, die für die aktuelle Projektphase von Bedeutung sind:

7 Verträglichkeitsprüfungen gegenüber der Schutzgebietskulisse NATURA 2000 einschl. Alternativenprüfung
19 faunistische Kartierungen
1 Bestandsermittlung zur Neufassung der landschaftspflegerischen Begleitplanung

2. Frage:  Zu welchem Ergebnis sind die bereits vorliegenden naturschutzfachlichen Gutachten gemäß 1. gekommen?

Der Vorentwurf zum Planungsabschnitt ist zurzeit in Arbeit. Es liegen sämtliche dazu erforderliche Grundlagen vor (Biotoptypenkartierungen, faunistische Kartierungen, sonstige Grundlagenerhebungen). Auf Grund der Notwendigkeit der abschnittsübergreifenden Betrachtung liegen sämtliche Verträglichkeitsprüfungen bezogen auf die zu betrachtenden FFH- und Vogelschutz-Gebiete beider Bundesländer vor. Diese testieren im Grundsatz die Projektverträglichkeit. Allerdings fehlen noch die Untersuchung der sog. „Null-Variante“, bei der die Auswirkungen eines Verzichtes auf die Umsetzung der Maßnahme untersucht werden, und eine Netzuntersuchung über Alternativvarianten.

3. Frage:  Welches sind die in Fußnote 1 genannten neuen Vorgaben des MKULNV sowie der naturschutzfachlich zuständigen Stellen in Rheinland-Pfalz?

Diese Vorgaben sind entsprechend der Fußnote noch zu erarbeiten.

4. Frage:  Welche Konsequenzen ergeben sich daraus insbesondere im Hinblick auf eine weitere Verzögerung der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens?

Da die Planung nicht abgeschlossen ist und keine Vorgaben vorliegen (vgl. Antwort zu den Fragen 2 und 3) können keine Konsequenzen betrachtet werden.

5. Frage: Wie viel Geld hat das Land Nordrhein-Westfalen zwischenzeitlich bereits in die Planung des Lückenschlusses der A 1 in den letzten 30 Jahren investiert?

Die Ausgaben für das Projekt betragen seit 1983 für die an Dritte vergebenen Leistungen insgesamt 1.480.866 € (umgerechnet in Euro, bei länderübergreifenden Aufträgen nur NRW-Anteil).

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