Bei der Planung der Moselhochbrücke wurden gravierende Gegenargumente von Bürgern beiseite geschoben und sie durften auch gerichtlich nicht überprüft werden, weil der einzige Kläger, der BUND, nur für Planungsfehler bei Tieren und Pflanzen klageberechtigt war.
Es konnte noch nicht einmal das Fehlen eines geologischen Gutachtens für die Standfestigkeit der Brückenpfeiler eingeklagt werden.
Wissen unsere Volksvertreter eigentlich, dass Ingenieure am Ürziger Hang selbst in 29 m Tiefe noch keinen festen Untergrund erbohrt haben?
Der Ürziger Hang ist eine Besonderheit im Moseltal: Der Nordteil gehört zum Wittlicher Rotliegend-Graben, der untere Moselhang zum Rheinischen Schiefergebirge. Dazwischen liegt die Bruchzone, an der die Schiefergesteine 400 m in die Tiefe der Kruste eingebrochen sind, verbunden mit vulkanischen Eruptionen und der späteren Ablagerung der roten Wittlicher Sandsteine. Entlang dieser Bruchzone ist der Ürziger Hang tiefgehend instabil.
Nach dem AKW in Mülheim-Kärlich und in Nordjapan ist die Planung der Moselhochbrücke ein Weiterlesen