Der unerfüllte Wunsch der letzten Ruhe

Wie man zur letzten Ruhe gebettet werden möchte, so liegt man noch lange nicht. Zumindest nicht  in Ulmen. Wenn man hier als letzten Willen verbrannt und zusammen mit dem Partner in ein Urnengrab gelegt werden möchte, ist das leider nicht möglich. Dafür ist es erforderlich ein „Einzelgrab“ zu kaufen, wie für eine Erdbestattung. Dort hinein könnten dann auch zwei Urnen kommen. Normalerweise wird für ein Einzelgrab eine Platte zur Abstützung benötigt. Angeblich müssten bei zwei Urnen zwei Abstützplatten eingesetzt werden. Wobei die Übernahme der Kosten für diese zweite Platte nicht geklärt sind. Mir ist diese Vorgangsweise nicht verständlich.

Es gibt nur noch eine Möglichkeit zusammen die letzte Ruhe zu verbringen:

Einer kann, trotz Wunsch, nicht verbrannt werden und muss eine Erdbestattung in einem Sarg in Kauf nehmen. Der Partner kommt später in der Urne dazu. Bis vor einigen Jahren war es noch möglich zusammen in ein Urnengrab gelegt zu werden, doch dann wurde die Friedhofssatzung geändert. Eigentlich wäre es platzsparender „Doppelurnengräber“, statt Einzelgräber anzulegen, aber der dafür vorgesehene Liegeplatz ist noch nicht freigegeben. Diese Satzung bedauern auch noch andere Betroffene und es sind vermehrt Beschwerden aufgetreten. Es wäre an der Zeit sich doch einmal im Stadtrat zusammen zu setzen und eine neue Friedhofsordnung zu gestalten. Denn gestorben wird immer! Vielleicht könnte man auch einmal über einen Ruhewald nachdenken, als neue Möglichkeit der Bestattung in Ulmen. 

Rita Wagner

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