Entscheidung zur Masern-Impfpflicht kommt am Donnerstag

Karlsruhe (dpa) – Das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht am Donnerstag seine Entscheidung über mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Masern-Impfpflicht. Das gab das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Montag auf seiner Internetseite bekannt. Geklagt haben Eltern mit ihren betroffenen kleinen Kindern. Der Beschluss wird gegen 9.30 Uhr schriftlich mitgeteilt.

Die Impfpflicht soll helfen, Ausbrüche der hochansteckenden Viruserkrankung möglichst ganz zu verhindern. Seit 1. März 2020 müssen Eltern, die ihr Kind in die Kita oder zu einer Tagesmutter geben oder einschulen wollen, vor der Aufnahme nachweisen, dass es geimpft ist oder schon die Masern hatte. Nach einer mehr als zweijährigen Übergangsfrist gilt diese Nachweispflicht seit diesem August auch für alle Kinder, die schon in den Einrichtungen waren. Ohne Nachweis kann die Betreuung verweigert werden. Die Schulpflicht geht zwar vor. Es drohen aber Bußgelder von bis zu 2500 Euro. Zwangsweise geimpft wird in Deutschland niemand. Weiterlesen

Schütze von Flughafen Canberra vor Gericht

Canberra (dpa) – Nach den Schüssen am Flughafen von Canberra soll der mutmaßliche Täter heute vor einem Gericht in der australischen Hauptstadt erscheinen. Dem 63-Jährigen aus dem Bundesstaat New South Wales werden drei Schusswaffendelikte zur Last gelegt, wie die australische Nachrichtenagentur AAP berichtete. Der Mann soll am Sonnta in der Abflughalle mehrere Schüsse abgegeben haben. Dabei sei aber niemand verletzt worden. Der Schütze wurde kurz nach dem Vorfall festgenommen. Sein Motiv war zunächst noch unklar.

Der Mann habe wohl alleine gehandelt, zitierte AAP einen Sprecher der Polizei. Die Schüsse, die er in der Abflughalle abgab, waren demzufolge nicht auf Menschen gerichtet gewesen. Das Motiv des Mannes sei noch unklar, hieß es. Auch über den mutmaßlichen Täter wurde zunächst nichts bekannt. Weiterlesen

Trump wettert gegen das FBI, Republikaner greifen Justiz an

Washington (dpa) – US-Republikaner säen nach der beispiellosen Durchsuchung des Anwesens von Ex-Präsident Donald Trump Zweifel an der Arbeit der Justiz. «Nun, wir haben eine Reihe von Bedenken, eins davon ist, ob die Razzia selbst gerechtfertigt war oder nicht», sagte der Abgeordnete Mike Turner, der Mitglied des Geheimdienstausschusses des Repräsentantenhauses ist, am Sonntag im US-Fernsehen.

Der republikanische Gouverneur des US-Bundesstaats Arkansas, Asa Hutchinson, behauptete, das «Establishment» sei hinter Trump her. Der Ex-Präsident warf der Bundespolizei FBI unterdessen vor, Dokumente mitgenommen zu haben, die dem Anwaltsgeheimnis unterliegen. Weiterlesen

Polizei zieht betrunkene E-Scooter-Fahrer aus dem Verkehr

Kaiserslautern (dpa/lrs) – Gleich mehrere fahruntüchtige E-Scooter-Fahrer hat die Polizei in Kaiserslautern in der Nacht auf Sonntag aus dem Verkehr gezogen. Fünf Männer und ein Jugendlicher im Alter zwischen 15 und 30 seien auf einem der batteriebetriebenen Steh-Roller erwischt worden, obwohl sie Alkohol oder Drogen konsumiert hatten, teilte die Polizei am Sonntag mit. Teils hatten die Fahrer vorschriftswidrig auch einen Mitfahrer auf dem Roller dabei. Die Polizei untersagte jeweils die Weiterfahrt und leitete rechtliche Schritte ein.

CSU: Schröder hat jedes Gespür für Anstand verloren

Berlin (dpa) – Die CSU hat Altkanzler Gerhard Schröder jeden Anstand abgesprochen wegen seiner Klage gegen den Bundestag zur Wiederherstellung seiner im Mai entzogenen Sonderrechte. «Gerhard Schröder hat jedes Gespür für Anstand verloren», schrieb CSU-Generalsekretär Martin Huber auf Twitter. «Als Putin-Lobbyist vertritt er definitiv keine deutschen Interessen. Dafür will er Sonderrechte auf Kosten des Steuerzahlers? Dreist!»

Er fügte hinzu: «Aber in der SPD ist er ja nach wie vor herzlich willkommen.» Huber spielte damit auf das SPD-Parteiordnungsverfahren an, in dem der für ihn zuständige Unterbezirk Region Hannover jede Sanktion gegen ihn trotz seines Engagements für russische Energiefirmen und seiner Nähe zum russischen Präsidenten Wladimir Putin abgelehnt hatte. Weiterlesen

Kokain bis Opiate: Mehr Drogen in Sachsens Gefängnissen gefunden

Drogen wie Cannabis und Heroin gibt es auch hinter Gittern. Die in sächsischen Gefängnissen gefundene Menge hat sich zuletzt fast verdoppelt – das liegt auch an einzelnen Dimensionen.

Dresden (dpa/sn) – In sächsischen Gefängnissen sind im vergangenen Jahr deutlich mehr Drogen gefunden worden als in der Vergangenheit.Nach Angaben des Justizministeriums waren es fast anderthalb Kilogramm Cannabis, Heroin, Kokain, Crystal Meth oder Ecstasy.Gegenüber 2018 hat sich die Gesamtmenge 2021 fast verdreifacht von  550 Gramm auf 1447 Gramm. Auch im ersten Halbjahr 2022 waren es mit 558 Gramm schon mehr als vor fünf Jahren – erstmals waren auch ein paar Gramm Opiate oder Morphin dabei. Weiterlesen

Warburg-Bank: Einziehung von «Cum-Ex»-Millionen ausgesetzt

Bonn (dpa) – Die Staatsanwaltschaft Bonn hat die im Zusammenhang mit «Cum-Ex»-Geschäften angekündigte Einziehung von rund 176 Millionen Euro von der Warburg-Bank ausgesetzt. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte am Freitag, das Geldinstitut habe geltend gemacht, diese Zahlungen im Rahmen des Steuerverfahrens bereits an das Finanzamt Hamburg geleistet zu haben. Dies werde jetzt vom Landgericht Bonn geklärt.

Mit der Einziehung sollte das erste rechtskräftig gewordene Urteil des Landgerichts Bonn in der «Cum-Ex»-Affäre umgesetzt werden. In dem im Juli 2021 vom Bundesgerichtshof (BGH) bestätigten Urteil war die Bank zur Rückzahlung von mehr als 176 Millionen Euro verpflichtet worden. Ein Banksprecher betonte, die Bank habe dies bereits getan. «Mit den durch Warburg geleisteten Rückzahlungen an das Finanzamt in Hamburg (im Steuerverfahren) sind die wegen der sogenannten Cum-Ex-Aktiengeschäfte der Warburg Bank für die Jahre 2007 bis 2011 vom Finanzamt festgesetzten Steuern vollständig beglichen.» Weiterlesen

Worauf die Ex-Kanzlerin und alle Ex-Kanzler Anspruch haben

Berlin (dpa) – Versorgungsansprüche nach einer Kanzlerschaft sind gesetzlich geregelt. Sie können sich aus verschiedenen Aufgaben während der politischen Karriere zusammensetzen: aus der Dauer der Mitgliedschaft im Bundestag, aus der Tätigkeit als Bundes- oder Landesminister, als Ministerpräsident und als Kanzler oder Kanzlerin. Die verschiedenen Ansprüche werden aber teils miteinander verrechnet.

Für die Mitgliedschaft im Bundestag greift das Abgeordnetengesetz, wonach Parlamentarier oder Parlamentarierinnen je nach Dauer bis zu 65 Prozent der Abgeordnetenentschädigung zustehen können. Ansprüche aus der Zugehörigkeit zur Bundesregierung regelt das Bundesministergesetz. Die Höhe dieses Ruhegehaltes hängt von der Amtsdauer ab. Nach Angaben des Bundes der Steuerzahler kann die Pension eines Regierungsmitglieds bis zu rund 12.000 Euro hoch sein. Weiterlesen

Südkoreas Präsident begnadigt Samsung-Erbe

Seoul (dpa) – Ein Jahr nach seiner bedingten Entlassung aus der Haft kommt der Erbe des Samsung-Firmenimperiums, Lee Jae Yong, in den Genuss einer Sonderbegnadigung durch Präsident Yoon Suk Yeol.

Der 54-jährige Vize-Vorsitzende des Smartphone-Marktführers Samsung Electronics ist der prominenteste Nutznießer des Erlasses, den die Regierung am Freitag für insgesamt fast 1700 verurteilte Personen bekannt gab. Lee war Anfang 2021 erneut zu einer Haftstrafe wegen Korruption verurteilt worden. Sieben Monate später wurde er unter Bewährungsauflagen vorzeitig aus der Haft entlassen. Weiterlesen

Feuerwehr kann Einsatzkosten von Rettungsdienst verlangen

Koblenz (dpa/lrs) – Die Feuerwehr kann in bestimmten Fällen von Rettungsdiensten die Erstattung ihrer Einsatzkosten verlangen. Das geht aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Koblenz hervor (Az. 7 A 10018/21.OVG). Ein solcher Fall liege vor, wenn die Feuerwehr zur Unterstützung angefordert werde und nur vor Ort sei, um eine Aufgabe des Rettungsdienstes zu übernehmen, erklärten die Richter. Dies sei etwa beim Transport von verletzten Menschen der Fall. Gegen diese Regelung des rheinland-pfälzischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes gebe es keine Bedenken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

 

 

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