Urteil: Verbot unangemeldeter Corona-Proteste rechtens

Koblenz/Andernach (dpa/lrs) – Die Verbote unangemeldeter Demonstrationen gegen Coronamaßnahmen dieses Jahr in Koblenz und Andernach waren rechtens. Die Anordnungen der Behörden gegen die sogenannten Montagsspaziergänge seien verhältnismäßig gewesen, entschied das Verwaltungsgericht in Koblenz in am Freitag veröffentlichten Urteilen (Az. 3 K 268/22.KO und 3 K 269/22.KO). Es sei nicht zu beanstanden, dass sie aufgrund der Erfahrungen bei früheren Veranstaltungen dieser Art von erneuten Verstößen gegen die Pandemieregeln ausgegangen seien und die Gefährdung der Bevölkerung durch die Omikron-Variante als sehr hoch eingestuft hätten.

 

Zeugin in Prozess: Nebenangeklagter schilderte Angst

Kaiserslautern (dpa/lrs) – Im Mordprozess um die tödlichen Schüsse auf zwei Polizisten Ende Januar bei Kusel (Pfalz) hat eine Vernehmungsbeamtin eine Tatortbegehung mit einem der beiden Angeklagten detailliert geschildert. Der 33-Jährige habe dabei angegeben, er habe in der Tatnacht befürchtet, von seinem 39 Jahre alten damaligen Komplizen getötet zu werden, sagte die Polizistin am Freitag im Landgericht Kaiserslautern.

Der 39-Jährige habe demnach den 33-Jährigen aufgefordert, am Tatort verlorene Dokumente zu suchen und ihn bedroht: «Mach, sonst leg ich dich nebendran», sagte die Polizistin am zwölften Verhandlungstag. Ähnliches hatten auch bereits andere Vernehmungsbeamte geschildert. Die Begehung mit Statisten am Tatort fand demnach 18 Tage nach der Tat statt. Weiterlesen

Das demonstrative Selbstbewusstsein des Gerhard Schröder

Klage gegen Bundestag
Von Sven Gösmann, dpa

Berlin/Hannover (dpa) – Selbst für einen erfahrenen Politiker wie Gerhard Schröder dürfte es eine besondere Woche sein. Am Montag lehnte die SPD-Schiedskommission seines Heimat-Unterbezirks Region Hannover seinen Rauswurf aus der Partei ab, weil nicht nachzuweisen sei, dass Schröder mit seinem Engagement für russische Staatskonzerne gegen die Parteiordnung verstoßen habe.

Nun geht der Altkanzler sogar in die Offensive. In einem in der bundesdeutschen Geschichte einmaligen Vorgang klagt Schröder vor dem Berliner Verwaltungsgericht gegen die Entscheidung des Bundestags-Haushaltsausschusses und verlangt seine ihm im Mai teilweise entzogenen Sonderrechte zurück – vor allem sein Büro und das Anrecht auf eigene Mitarbeiter. Weiterlesen

Schröder verklagt Bundestag wegen Verlust von Sonderrechten

Hannover/Berlin (dpa) – Der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) verklagt den Bundestag auf Wiederherstellung seiner im Mai entzogenen Sonderrechte. Der 78-Jährige verlangt, dass ihm wieder ein Altkanzler-Büro mit Mitarbeitern zur Verfügung gestellt wird, wie sein Hannoveraner Rechtsanwalt Michael Nagel der Deutschen Presse-Agentur am Freitag mitteilte.

Die Klage sei beim Berliner Verwaltungsgericht eingereicht worden, sagte Nagel. Der Beschluss des Bundestags-Haushaltsausschusses, Schröder die Mittel für die Ausstattung seines Büros im Bundestag zu streichen und das Büro auf ruhend zu stellen, sei rechtswidrig, heißt es in einer der dpa vorliegenden Erklärung der Anwaltskanzlei. Weiterlesen

Die Erklärung der Schröder-Anwälte im Wortlaut

Hannover/Berlin (dpa) – Der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hat beim Berliner Verwaltungsgericht Klage gegen den Bundestag eingereicht. Darin verlangt er, dass ihm wieder ein Altkanzler-Büro mit Mitarbeitern zur Verfügung gestellt wird, das ihm im Mai entzogen worden war. Nachfolgend die Erklärung des von Schröder beauftragten Anwaltsbüros im Wortlaut:

«Der Deutsche Bundestag hat auf Empfehlung des Haushaltsausschusses im Mai 2022 beschlossen, Herrn Bundeskanzler a. Gerhard Schröder die Mittel für die Ausstattung seines Büros im Deutschen Bundestag zu streichen und das Büro ruhend zu stellen.Diese Entscheidung ist rechtswidrig. Wir haben deshalb Klage  bei dem Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Wir geben dazu nur diese eine Erklärung in der Hoffnung ab, dass auch im Interesse der Beklagten die aufgeworfenen Rechtsfragen nur vor Gericht und nicht über die Medien erörtert werden. Weiterlesen

Staatsanwaltschaft fordert 190 Millionen Euro aus «Cum-Ex» zurück

Bonn (dpa) – Die Staatsanwaltschaft Bonn hat die Warburg-Bank und einen Aktienhändler im Zusammenhang mit «Cum-Ex»-Geschäften zur Rückzahlung von rund 190 Millionen Euro an die Staatskasse aufgefordert. Justizsprecher Sebastian Buß sagte am Donnerstag, es handele sich um die Umsetzung des ersten rechtskräftig gewordenen Urteils des Landgerichts Bonn in der «Cum-Ex»-Affäre.  Zuvor hatte das «Handelsblatt« darüber berichtet.

Ein Sprecher der Warburg Bank teilte allerdings mit: «Mit den durch Warburg geleisteten Rückzahlungen an das Finanzamt in Hamburg (im Steuerverfahren) sind die wegen der sogenannten Cum-Ex-Aktiengeschäfte der Warburg Bank für die Jahre 2007 bis 2011 vom Finanzamt festgesetzten Steuern vollständig beglichen.» Die Staatsanwaltschaft Bonn habe daher jetzt die Vollstreckung im Zuge des Einziehungsverfahrens ausgesetzt. Weiterlesen

Nach Mord an Schwager acht Jahre Haft für Mann aus Mössingen

Tübingen (dpa/lsw) – Nach einer tödlichen Bluttat an seinem Schwager ist ein Mann in Tübingen zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Das Landgericht sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass der 20-Jährige sein Opfer im November vergangenen Jahres mit einem Messer angegriffen und getötet hat. Der Syrer hatte den Mord am ersten Prozesstag unter Tränen eingeräumt und ausgesagt, sein Schwager habe seine Schwester bedroht. Mit dem Urteil bleibt das Gericht zwar unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die auf zehn Jahre Haft wegen Mordes plädiert hatte. Das Strafmaß liegt allerdings auch über der vom Verteidiger geforderten Haftstrafe von vier Jahren. Weiterlesen

Zeugenvernehmungen im Polizistenmord-Prozess erwartet

Kaiserslautern (dpa/lrs) – Der Mordprozess um tödliche Schüsse auf zwei Polizisten Ende Januar bei Kusel (Pfalz) wird am Freitag (9.00 Uhr) mit weiteren Zeugenvernehmungen fortgesetzt. Das Landgericht Kaiserslautern will am zwölften Verhandlungstag unter anderem von einer Vernehmungsbeamtin hören, was der Nebenangeklagte nach seiner Festnahme ausgesagt hatte. Weiterlesen

«Er wählte das Wort eiskalt»: Polizistenmord-Prozess

Kaiserslautern (dpa) – Mit zwei Vernehmungsbeamten im Zeugenstand ist der Mordprozess um tödliche Schüsse auf zwei Polizisten Ende Januar bei Kusel in der Pfalz fortgesetzt worden. Im Mittelpunkt stand am Donnerstag die Tatversion des Nebenangeklagten – er soll Ende Januar mit einem Komplizen bei der Jagdwilderei ertappt worden sein. Bei der nächtlichen Fahrzeugkontrolle starben damals eine Polizeianwärterin (24) und ein Polizeikommissar (29) durch Kopfschüsse. Weiterlesen

Tödliche Dosis Insulin gespritzt – BGH spricht Ehefrau frei

Von Anja Semmelroch, dpa

Karlsruhe (dpa) – Eine Frau hilft ihrem bettlägerigen Ehemann beim Suizid, indem sie ihm selbst eine tödliche Überdosis Insulin spritzt – und hat sich damit laut Bundesgerichtshof (BGH) nicht strafbar gemacht. Die obersten Strafrichter hoben ihre Verurteilung wegen Tötung auf Verlangen auf und sprachen sie frei. Das Verhalten der Krankenschwester im Ruhestand stelle sich als straflose Beihilfe zum Suizid dar, heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss des 6. Strafsenats in Leipzig vom 28. Juni. Patientenschützer reagierten entsetzt, sie sehen einen Dammbruch. (Az. 6 StR 68/21)

In Deutschland ist die Selbsttötung nicht strafbar und die Beihilfe dazu im Grundsatz ebenfalls nicht. Anders ist es mit der aktiven Sterbehilfe: «Ist jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen», heißt es in Paragraf 216 des Strafgesetzbuchs.

Das war bisher so verstanden worden, dass zum Beispiel ein Angehöriger dem Sterbewilligen ein tödliches Medikament ans Bett stellen darf. Einnehmen muss dieser es aber selbst.

Mann litt seit Jahren an chronischen Schmerzen

Bei dem jahrzehntelang verheirateten Ehepaar aus der Nähe von Magdeburg war der Sterbewunsch des Mannes schon länger ein Thema. Er litt seit Jahren an chronischen Schmerzen, Diabetes, Depressionen und etlichen anderen Krankheiten und war zuletzt ein Pflegefall.

An einem Tag im August 2019 geht es ihm so schlecht, dass er zu seiner Frau sagt: «Heute machen wir’s.» Er bittet sie zunächst, ihm sämtliche Tabletten im Haus zusammenzutragen, und schluckt sie, nachdem die Frau sie für ihn aus den Verpackungen gedrückt hat. Er selbst ist dazu wegen seiner Arthrose an den Händen nicht mehr in der Lage. Dann fordert er sie auf, noch alle vorrätigen Insulin-Spritzen zu holen. Die Frau gibt ihm sechs Spritzen, an denen er im Verlauf der Nacht stirbt. Einen Arzt informiert sie wie besprochen nicht.

Das Landgericht Stendal hatte die Frau im November 2020 zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Sie habe aktiv handelnd die Spritzen gesetzt. Ihr Mann habe sein Leben in ihre Hand gelegt.

Nach Auffassung der BGH-Richterinnen und -Richter wird das «den Besonderheiten des Falles nicht gerecht». Sie sehen die Einnahme der Tabletten und die Insulin-Spritzen als «einheitlichen lebensbeendenden Akt». Über die Ausführung habe allein der Mann bestimmt, der auch an den Tabletten gestorben wäre – nur später. Er habe auch nicht darum gebeten, doch noch den Rettungsdienst zu rufen.

Grundsätzliche Zweife an Strafvorschrift geäußert

Der Senat äußert darüber hinaus aber auch grundsätzliche Zweifel an der Strafvorschrift des Paragrafen 216. Die Richter verweisen auf das große Sterbehilfe-Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Februar 2020. Dieses hatte damals das Verbot der sogenannten geschäftsmäßigen Sterbehilfe (Paragraf 217 StGB) für nichtig erklärt, mit dem die Politik vor allem den Sterbehilfevereinen das Handwerk legen wollte. Jeder Mensch habe ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben – und das schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und dabei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen.

Die BGH-Richter deuten an, dass diese Grundsätze aus ihrer Sicht auf Paragraf 216 übertragbar sein müssten: Eine Ausnahme solle zumindest in den Fällen gemacht werden, «in denen es einer sterbewilligen Person faktisch unmöglich ist, ihre frei von Willensmängeln getroffene Entscheidung selbst umzusetzen, aus dem Leben zu scheiden, sie vielmehr darauf angewiesen ist, dass eine andere Person die unmittelbar zum Tod führende Handlung ausführt».

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz ist alarmiert. Vorstand Eugen Brysch sieht die Grenze zwischen Suizidbeihilfe und aktiver Sterbehilfe verschwimmen. «Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Entscheidung das strafrechtliche Verbot der Tötung auf Verlangen de facto aufgehoben», sagte er. Damit sei «der Damm zur aktiven Sterbehilfe gebrochen». Er forderte den Bundestag auf, für Klarstellung zu sorgen. «Das Töten durch andere muss weiterhin verboten bleiben. Sonst nimmt der gesellschaftliche Druck auf alte, pflegebedürftige, schwerstkranke und behinderte Menschen zu.»

Derzeit ringen die Abgeordneten um eine Nachfolgeregelung für den gekippten Paragrafen 217. Im Raum stehen drei fraktionsübergreifende Entwürfe, die im Juni erstmals im Plenum diskutiert wurden.

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Generalstaatsanwaltschaft ermittelt in RBB-Affäre

Berlin (dpa) – Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft hat die Ermittlungen zu der Affäre um die zurückgetretene RBB-Intendantin Patricia Schlesinger übernommen. Das teilte ein Behördensprecher am Donnerstag auf Anfrage mit. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet. Als Grund dafür nannte der Sprecher die Bedeutung der Sache. Weitere Angaben machte er jedoch nicht. Die Staatsanwaltschaft hatte Ermittlungen aufgenommen wegen des Anfangsverdachts der Untreue und Vorteilsannahme. Weiterlesen

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