Worauf die Ex-Kanzlerin und alle Ex-Kanzler Anspruch haben

Berlin (dpa) – Versorgungsansprüche nach einer Kanzlerschaft sind gesetzlich geregelt. Sie können sich aus verschiedenen Aufgaben während der politischen Karriere zusammensetzen: aus der Dauer der Mitgliedschaft im Bundestag, aus der Tätigkeit als Bundes- oder Landesminister, als Ministerpräsident und als Kanzler oder Kanzlerin. Die verschiedenen Ansprüche werden aber teils miteinander verrechnet.

Für die Mitgliedschaft im Bundestag greift das Abgeordnetengesetz, wonach Parlamentarier oder Parlamentarierinnen je nach Dauer bis zu 65 Prozent der Abgeordnetenentschädigung zustehen können. Ansprüche aus der Zugehörigkeit zur Bundesregierung regelt das Bundesministergesetz. Die Höhe dieses Ruhegehaltes hängt von der Amtsdauer ab. Nach Angaben des Bundes der Steuerzahler kann die Pension eines Regierungsmitglieds bis zu rund 12.000 Euro hoch sein.

Alle Altkanzler, die Altkanzlerin und ehemalige Bundespräsidenten haben zudem eigentlich Anspruch auf ein Büro. Büroleitung, Referentenstellen, Schreibkräfte und Fahrer werden finanziert. Die Büros wurden bislang auf Lebenszeit zur Verfügung gestellt und konnten über Jahrzehnte existieren.

Angela Merkel  CDU, Amtszeit: (2005 bis 2021) erhält zum Beispiel nach einer Berechnung des Bundes der Steuerzahler insgesamt monatliche Altersbezüge von rund 15.000 Euro. Als die Altkanzlerin vor einigen Monaten ihr neues Büro bezog, bekam sie neun Mitarbeiter mit Gehältern bis zu 10.000 Euro bewilligt.

Für das Büro von Vorgänger Gerhard Schröder (1998 bis 2005) flossen im vergangenen Jahr Personalausgaben von etwa 407.000 Euro aus der Staatskasse, seit 2016 waren es nach Angaben der Bundesregierung mehr als drei Millionen Euro.

Der Haushaltsausschuss des Bundestages entschied 2019, dass ehemalige Kanzler nur noch fünf Mitarbeiter haben sollten. Das gilt jedoch erst für die Zeit nach dem amtierenden Kanzler Olaf Scholz (SPD). Im Frühjahr regelte die Ampel-Koalition die Alimentierung früherer Bundeskanzler und Bundespräsidenten generell neu und machte sie abhängig davon, ob die früheren Top-Politiker tatsächlich noch Aufgaben im Zusammenhang mit ihrem früheren Amt übernehmen, also etwa Schirmherrschaften haben und Reden halten.

 

 

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