Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer können künftig – und rückwirkend – wieder als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden. So hat das Bundesverfassungsgericht in seinem am 29. Juli veröffentlichten Urteil entschieden. Für zahlreiche Steuerzahler bedeutet das eine Steuerrückerstattung. Vorausgegangen waren dem Urteil etliche – auch vom LHRD geführte – Klageverfahren vor Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof.
Die nun für verfassungswidrig erklärte Regelung zur Begrenzung der Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers war 2007 mit dem Steueränderungsgesetz eingeführt worden … und sorgte bereits unmittelbar nach Inkrafttreten für Diskussionen – insbesondere unter den betroffenen Berufsgruppen wie z. B. Lehrer und Außendienstmitarbeiter. Sie sollten Aufwendungen nur noch dann geltend machen können, wenn ihr heimisches Arbeitszimmer „den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet“. Für das Bundesverfassungsgericht stand fest: Diese Regelung verstößt gegen den allgemeinen Gleichheitssatz. Nun muss der Gesetzgeber rückwirkend zum 1. Januar 2007 das Gesetz ändern.
Für die Steuerzahler bedeutet das: Jeder Arbeitnehmer, Weiterlesen