Trier (dpa/lrs) – Das Land Rheinland-Pfalz darf einen Polizeibewerber mit der Rückentätowierung «Loyalty, Honor, Respect, Family» (Loyalität, Ehre, Respekt, Familie) ablehnen. Das teilte das Verwaltungsgericht Trier am Donnerstag mit Verweis auf einen Beschluss vom 27. September 2022 mit (Az. 7 L 2837/22.TR).
In dem Fall hatte das Land den Mann «wegen Zweifeln an seiner charakterlichen Eignung» abgelehnt. Die Tätowierung mit der gewählten Schriftart «Old English» vermittele den Eindruck eines «Ehrenkodex», der unter anderem mit den Werten einer «modernen Bürgerpolizei» nicht in Einklang gebracht werden könne, hieß es. Weiterlesen