Bewährungsstrafe für Busfahrer nach tödlichem Unfall

Mainz (dpa/lrs) – Rund zehn Monate nach dem tödlichen Unfall eines Tretroller-Fahrers in Mainz ist ein Busfahrer zu acht Monaten Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Der wegen fahrlässiger Tötung angeklagte 22 Jahre alte Fahrer erhielt am Montag vom Amtsgericht zudem zwei Monate Fahrverbot. Der Opferfamilie muss er 6000 Euro bezahlen.

Das Gericht folgte mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die die tiefe Betroffenheit des Linienbusfahrers anerkannt hatte. Die Verteidigung hatte sechs Monate auf Bewährung als ausreichend angesehen. Der Anwalt der Familie hatte ein Jahr auf Bewährung gefordert.

Die Polizei hatte nach dem Unfall mitgeteilt, der 22 Jahre alte Tretrollerfahrer aus dem Kreis Alzey-Worms sei vor einem Bus gefahren. In Höhe einer Einmündung sei es dann aus noch ungeklärter Ursache zum Zusammenstoß gekommen. Dabei sei der Fahrer des Tretrollers unter den Bus geraten.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der vom Angeklagten gesteuerte Gelenkbus den Tretroller-Fahrer in der Innenstadt erfasst und überrollt hat. Das Opfer erlag noch am Unfallort seinen schweren Verletzungen. Die Kollision wäre – so die Einschätzung der Ermittler und Gutachter vor Gericht – nicht zu verhindern gewesen. Das Überrollen des jungen Mannes, das zum Tod führte, wäre einem Gutachter zufolge aber vermeidbar gewesen, wenn der Angeklagte schärfer gebremst hätte. Der Bus kam 38 Meter nach dem Ort des Frontalzusammenstoßes zum Stehen.

 

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