Karlsruhe (dpa) – Seit rund zweieinhalb Jahren gibt es in Deutschland eine Masern-Impfpflicht – aber ist sie auch verfassungsgemäß? Das gibt das Bundesverfassungsgericht heute in Karlsruhe bekannt. Die Entscheidung wird schriftlich mitgeteilt. Geklagt haben vier betroffene Familien mit kleinen Kindern.
Die Impfpflicht soll dazu beitragen, die Masern eines Tages ganz auszurotten. Experten gehen davon aus, dass das hochansteckende Virus erst dann keine Chance mehr hat, wenn flächendeckend mindestens 95 Prozent der Bevölkerung geimpft sind. Das ist noch nicht erreicht.
Im Fokus stehen vor allem Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas und Schulen. Seit 1. März 2020 dürfen Kitas Kinder ab einem Jahr nur noch aufnehmen, wenn sie geimpft sind oder schon die Masern hatten. Bei Tagesmüttern gelten dieselben Regeln. Eltern bereits betreuter Kinder hatten bis 31. Juli 2022 Zeit, den Nachweis vorzulegen. Von der Schule wird wegen der Schulpflicht zwar kein Kind ausgeschlossen. Den Eltern drohen aber Bußgelder von bis zu 2500 Euro. Weiterlesen