Land darf Polizeibewerber mit Rückentätowierung ablehnen

Trier (dpa/lrs) – Das Land Rheinland-Pfalz darf einen Polizeibewerber mit der Rückentätowierung «Loyalty, Honor, Respect, Family» (Loyalität, Ehre, Respekt, Familie) ablehnen. Das teilte das Verwaltungsgericht Trier am Donnerstag mit Verweis auf einen Beschluss vom 27. September 2022 mit (Az. 7 L 2837/22.TR).

In dem Fall hatte das Land den Mann «wegen Zweifeln an seiner charakterlichen Eignung» abgelehnt. Die Tätowierung mit der gewählten Schriftart «Old English» vermittele den Eindruck eines «Ehrenkodex», der unter anderem mit den Werten einer «modernen Bürgerpolizei» nicht in Einklang gebracht werden könne, hieß es.

Der Mann widersprach und nannte die Entscheidung willkürlich, aufgrund einer nicht sichtbaren Tätowierung auf seine Nichteignung zu schließen, und er klagte. Das Gericht gab ihm nicht recht.

Das Land habe zurecht ausgeführt, dass insbesondere das Voranstellen der Worte «Loyalität» und «Ehre» den Verdacht nahelegen müssten, dass diese Werte für den Mann eine besondere Bedeutung haben, hieß es.

Daraus könne gefolgert werden, dass es um Loyalität zu einer bestimmten Person oder Gruppe gehe – und dass dem Aufrechterhalten einer wie auch immer gearteten «Ehre» übersteigerte Bedeutung zukomme. Eine solche persönliche Einstellung sei mit der Pflicht eines Polizeibeamten nicht vereinbar, entschied das Gericht. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass der Mann «Loyalität» und «Ehre» höhere Bedeutung zumesse als den Freiheitsrechten der Bürger.

Gegen den Beschluss ist innerhalb von zwei Wochen Beschwerde möglich.

 

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