Gericht: Klettern auf Holzstämmen ist eigenes Risiko

Zweibrücken (dpa/lrs) – Wer im Wald auf einen Stapel gelagerter Holzstämme klettert, tut dies auf eigene Gefahr. Der Bewirtschafter des Waldes hafte hierfür nicht, teilte das Oberlandesgericht in Zweibrücken am Donnerstag seinen Beschluss mit (Az. 1 U 258/21). Geklagt hatte ein Hundebesitzer, dessen Tier auf die Holzstämme geklettert war. Dabei verfing sich die Leine. Um den Hund zu befreien, kletterte der Mann ebenfalls auf den Stapel. Dabei geriet ein Stamm ins Rollen, der Mann wurde eingeklemmt und verletzt. Er verklagte die Gemeinde Hinterweidenthal in der Südwestpfalz, das Landgericht wies die Klage ab. Auch seine Berufung war nicht erfolgreich. Laut Gericht müssen die Holzstämme zwar so gelagert werden, dass sie etwa bei Wind oder Regen nicht abrollen oder verrutschen – aber nicht so, dass sie gefahrlos betreten werden können.

 

 

 

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