Bundesverfassungsgericht
Von Simone Rothe, dpa
Karlsruhe (dpa) – Bloß keine Windräder im Wald – diese Haltung ist für Bundesländer nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts passé. Die Karlsruher Richter kassierten mit einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung ein ausnahmsloses Verbot für Windkraftanlagen in Waldgebieten in Thüringen als verfassungswidrig (1 BvR 2661/21). Der Beschluss der Karlsruher Richter hat Signalwirkung für andere Bundesländer mit einem solchen Pauschalverbot und könnte nach Meinung von Fachleuten für mehr Tempo beim zuletzt eher schleppenden Windkraftausbau in Deutschland sorgen. Der Bundesverband Windenergie sprach von einem Paukenschlag aus Karlsruhe.
Die Kläger
Gegen den generellen Verbotspassus im Ende 2020 geänderten Thüringer Waldgesetz hatten private Waldbesitzer Verfassungsbeschwerde eingelegt – mit Erfolg. Sie wollen mit Projektentwicklern Windräder auf Kahlflächen bauen. Weiterlesen