EuGH: Ungarn verstößt mit Asylregeln gegen EU-Recht

Luxemburg (dpa) – Ungarn verstößt nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs mit einer weiteren Asylregel gegen EU-Recht. Die Richter in Luxemburg entschieden am Donnerstag, dass das Informationsrecht Schutzsuchender, die eine Gefahr für die nationale Sicherheit darstellen, in dem Land unrechtmäßig eingeschränkt werde (Rechtssache C-159/21).

Der EuGH hat in früheren Urteilen bereits wesentliche Teile des ungarischen Asylsystems gekippt.

Hintergrund der aktuellen Entscheidung ist der Fall eines Syrers, dem in Ungarn der Status als Flüchtling aberkannt wurde. Grund dafür war die nicht begründete Einschätzung zweier Behörden, wonach der Betroffene die nationale Sicherheit gefährde. Der Mann klagte gegen die Entscheidung, woraufhin ein ungarisches Gericht den EuGH anrief.

Das höchste EU-Gericht befand nun, dass es in einem Fall wie diesem nicht rechtens sei, dass der Betroffene oder sein Rechtsberater nur nachträglich und nach Genehmigung Zugang zu Informationen erhielten, deren Offenlegung die nationale Sicherheit des Landes gefährden würde, und ihnen nicht einmal die Gründe für die fragliche Entscheidung genannt würden. Zudem dürfe sich die zuständige Asylbehörde bei ihrer Entscheidung nicht allein auf eine unbegründete Stellungnahme anderer Behörden verlassen.

 

 

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