Asylsuchende, die allein in einer Sammelunterkunft leben, bekommen seit einigen Jahren weniger Geld. Begründet wird das mit möglichen Einsparungen: Die Bewohner könnten zum Beispiel gemeinsam einkaufen und kochen. Jetzt hat Karlsruhe die Kürzungen überprüft.
Karlsruhe (dpa) – Seit 2019 bekommen alleinstehende Geflüchtete weniger Geld, wenn sie in einer Sammelunterkunft leben – zu wenig, sagen Kritiker. Sie haben die Frage vors Bundesverfassungsgericht gebracht. Jetzt sind die Karlsruher Richterinnen und Richter in dem Verfahren zu einer Entscheidung gekommen. Der Beschluss wird an diesem Donnerstag (9.30 Uhr) veröffentlicht.
Hintergrund ist, dass vor drei Jahren die damalige Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD eine «besondere Bedarfsstufe» für die Betroffenen einführte. Sie bekommen zehn Prozent weniger – entsprechend dem Satz für Menschen, die verheiratet sind oder mit einem Partner zusammenleben. Weiterlesen