Neue Rechtsprechung: Sold für US-Soldaten steuerfrei

Neustadt/Weinstraße (dpa) – Erstmals hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden, dass in Deutschland stationierte US-Soldaten hier ihre Dienstbezüge nicht versteuern müssen. Auf dieses Urteil (3 K 1372/20) könnten sich bundesweit hierher entsendete Nato-Soldaten berufen, sagte eine Sprecherin des Gerichts in Neustadt an der Weinstraße am Mittwoch. Allerdings sei das Urteil nicht rechtskräftig, denn die Finanzverwaltung habe «postwendend» beim Bundesfinanzhof (BFH) in München Revision (I R 47/22) eingelegt.

Ein in der Pfalz stationierter US-Amerikaner, der mit einer Deutschen verheiratet ist, hatte erfolgreich gegen die hiesige Besteuerung seiner Bezüge geklagt. Das zuständige Finanzamt hatte zuvor argumentiert, der Reservist habe seinen Wohnsitz in Deutschland und habe nicht seine Absicht nachgewiesen, nach Dienstende in die USA zurückzukehren. Daher müsse er die Vergütung für seine Tätigkeit als Reservist der US-amerikanischen Streitkräfte hier versteuern.

Das Finanzgericht befand im Gegensatz zur eigenen früheren Rechtsprechung, auf Grundlage des Nato-Truppenstatuts seien Nato-Soldaten in Deutschland von jeder Steuer auf Dienstbezüge befreit. Dass der Kläger nur Reservist in den strittigen Jahren gewesen sei, spiele keine Rolle, da das Nato-Truppenstatut hier keine Einschränkung mache. Auch die Ehe mit einer Deutschen sei unerheblich. Andere Einkünfte von Nato-Soldaten in Deutschland wie etwa aus Vermietungen oder Kapitalanlagen sind von dem Urteil nicht berührt.

 

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