Fehlender Immunitätsnachweis: Zutrittsverbot für Heim

Koblenz (dpa/lrs) – Das Verwaltungsgericht Koblenz hat das Zutrittsverbot gegen den Mitarbeiter eines Seniorenheims wegen seines fehlenden Corona-Immunitätsnachweises bestätigt. Ein Eilantrag des Mannes gegen eine entsprechende Anordnung des dafür zuständigen Gesundheitsamt sei abgewiesen worden, teilte das Verwaltungsgericht am Montag mit (Aktenzeichen: 3 L 974/22.KO). Gegen die Entscheidung ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz möglich.

Der Kläger hatte argumentiert, dass er als Hauswirtschaftsleiter keinen unmittelbaren Kontakt zu den Bewohnern oder dem Pflegepersonal habe, sich täglich teste und eine FFP2-Maske trage. Nach Ansicht des Gerichts kommt es aber nicht auf die Art der Tätigkeit an, sondern auf die nicht nur vorübergehende Tätigkeit in der Einrichtung.

Tägliche Tests und das Tragen einer FFP2-Maske stellten keinen gleichwertigen Schutz zu einem Immunitätsnachweis dar. Außerdem könne er seine beruflichen Tätigkeiten auch von zu Hause aus erledigen.

Mitte März war bundesweit eine Corona-Impfpflicht beziehungsweise ein verpflichtender Immunitätsnachweis im Gesundheits- und Pflegebereich eingeführt worden, der in Rheinland-Pfalz rund 175.000 Beschäftigte betrifft. Für die Überprüfung sind die Gesundheitsämter in den Kommunen zuständig.

 

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