Anschlag beauftragt? BGH verkündet Urteil im Fall Falk

Karlsruhe (dpa) – Alexander Falk war einst Multimillionär und ein Star der «New Economy» – jetzt könnte er zum zweiten Mal wegen einer Straftat ins Gefängnis gehen. Der Hamburger Verleger-Erbe soll Kriminelle beauftragt haben, einen Wirtschaftsanwalt anzuschießen. Das Frankfurter Landgericht hatte ihn dafür zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt, aber noch ist die Entscheidung nicht rechtskräftig. In den vergangenen Monaten hat der Bundesgerichtshof (BGH) Falks Revision geprüft. Heute wird das Urteil verkündet.

Die Geschichte klingt fast schon filmreif. Als junger Mann hatte Falk (heute 53) das Geld aus dem Verkauf des bekannten Stadtplan-Verlags seines Vaters sehr erfolgreich in Internetunternehmen investiert. Zwischenzeitlich gehörte er zu den 100 reichsten Deutschen. Dann der tiefe Fall: 2008 wird Falk wegen versuchten Betrugs zu vier Jahren Haft verurteilt, weil er den Wert seiner Firma durch Scheingeschäfte geschönt und diese zu einem überhöhten Preis verkauft hatte.

Ermittler tappten jahrelang im Dunkeln

In der Folge sah er sich Schadenersatz-Forderungen in Millionenhöhe ausgesetzt. Der angegriffene Anwalt hatte für die Gegenseite gearbeitet. Als er im Februar 2010 vor seinem Haus in Frankfurt in sein Auto steigen will, schießt ihm ein Unbekannter aus nächster Nähe in den Oberschenkel. Zuvor hatte es schon anonyme Anrufe gegeben, einmal war die Eingangstür mit einem Hammer eingeschlagen worden.

Die Ermittler tappten jahrelang im Dunkeln – bis 2017 ein Kronzeuge auftauchte, der Falk belastete. Der polizeibekannte Mann profitierte von seiner Aussage, denn die frühere Großkanzlei des Anschlagsopfers hatte eine Belohnung von 100.000 Euro ausgelobt.

Falks Frau hatte im Frankfurter Prozess ausgesagt, die Familie sei von dem Mann erpresst worden. Tatsächlich stellte sich eine Tonbandaufnahme, die als zentrales Beweismittel galt, als teilweise manipuliert heraus. Das Landgericht war trotzdem zu der Überzeugung gelangt, dass Falk die Tat bei einem kriminellen Brüderpaar aus der Türkei in Auftrag gegeben hatte – aus Wut, Rache und gekränkter Ehre. Er habe sich von dem Anwalt «gehasst und verfolgt» gefühlt.

SMS mit Codewörtern?

Eine wichtige Rolle spielte dabei eine SMS, die Falk fünf Tage vor der Tat erhalten hatte. Der Absender teilte ihm mit, dass «die Oma» demnächst ihren «verdienten Kuraufenthalt» bekommen werde.

Falk selbst hatte zu Prozessbeginn in einer umfangreichen Stellungnahme gesagt, er sitze für eine Tat in Untersuchungshaft, die er nicht begangen habe. «Einen feigen Anschlag in Auftrag zu geben, widerspricht allem, was mir wichtig ist, meiner Erziehung, meinen Werten, meinem Sportsgeist.» Er habe lediglich den Auftrag erteilt, von dem Anwalt oder anderen Kanzleiangehörigen Daten zu beschaffen, um damit seine Unschuld beweisen zu können.

Falk war nach fast einjährigem Prozess im Juli 2020 wegen Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung verurteilt worden. Nach 22 Monaten in U-Haft kam er damals frei, weil weder Verdunklungs- und Fluchtgefahr bestanden habe. Der BGH hatte im Juli 2022 verhandelt und sein Urteil eigentlich im August verkünden wollen. Der Termin war aber aus «dienstlichen Gründen» nur wenige Stunden vorher abgesagt worden.

 

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