Urteil: Verbot unangemeldeter Corona-Proteste rechtens

Koblenz/Andernach (dpa/lrs) – Die Verbote unangemeldeter Demonstrationen gegen Coronamaßnahmen dieses Jahr in Koblenz und Andernach waren rechtens. Die Anordnungen der Behörden gegen die sogenannten Montagsspaziergänge seien verhältnismäßig gewesen, entschied das Verwaltungsgericht in Koblenz in am Freitag veröffentlichten Urteilen (Az. 3 K 268/22.KO und 3 K 269/22.KO). Es sei nicht zu beanstanden, dass sie aufgrund der Erfahrungen bei früheren Veranstaltungen dieser Art von erneuten Verstößen gegen die Pandemieregeln ausgegangen seien und die Gefährdung der Bevölkerung durch die Omikron-Variante als sehr hoch eingestuft hätten.

 

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