Hohe Schutzmaßnahmen sollen auch vor Lockdown schützen

„Unser Ziel ist, dass die Gastronomie sicher bleibt“, sagten Gesundheitsminister Clemens Hoch, Familienministerin Katharina Binz und Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt im Anschluss an die heutige Ministerratssitzung. Sie haben auf dem Mainzer Ernst-Ludwig-Platz den Dialog mit Vertretern und Vertreterinnen aus der Gastronomie und Hotellerie gesucht. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband – kurz DEHOGA – Rheinland-Pfalz hatte zu einer Demonstration gegen die neue Corona-Regel für die Gastronomie aufgerufen.

„Wir stehen in einer kritischen Pandemie-Phase. Auf unseren Intensivstationen kämpfen Menschen um ihr Leben und das Pflegepersonal ist an der Belastungsgrenze. In Rheinland-Pfalz ist die Situation besser als in vielen anderen Bundesländern, aber darauf können wir uns nicht ausruhen. Mit der Virusmutante Omikron haben wir ein zusätzliches großes Risiko. Deswegen setzen wir als Landesregierung auf Sicherheit“, so die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung weiter. Das sei aus deren Sicht auch der sicherste Weg, dass es nicht wieder zu einer Situation komme, in der Einrichtungen schließen müssten. „Überall dort, wo Menschen ohne Maske zusammenkommen, ist zusätzlich zur Impfung auch ein negativer Corona-Test vorgesehen.

Die Landesregierung habe großes Verständnis für die Sorgen des Hotel- und Gaststättengewerbes, werbe jedoch um Verständnis für die Corona-Schutzmaßnahmen. Der Test vor dem Besuch von Hotels und Gaststätten soll den Aufenthalt sicherer machen. Um die Gastronomen zu entlasten, habe man die praktische Umsetzung erleichtert, indem auch Selbsttests unter Aufsicht möglich seien. Zudem seien Menschen, die bereits eine Booster-Impfung erhalten haben, von der zusätzlichen Testpflicht ausgenommen, so die Ministerinnen und der Minister. Außerdem habe die Landesregierung mit ihren Partnern in einem unglaublichen Kraftakt daran gearbeitet, dass es jetzt wieder 1700 Teststellen überall im Land gebe und Tests damit auch wieder sehr unkompliziert durchzuführen seien, so Gesundheitsminister Clemens Hoch.

„Wir haben mit dem heutigen Tag über eine Million Auffrischungsimpfungen im Land verabreicht. Damit sind über 25 Prozent aller Rheinland-Pfälzerinnen und Reinland-Pfälzer und sogar fast 30 Prozent der Erwachsenen zusätzlich geschützt und können ohne Test die Gastronomie besuchen“, so Gesundheitsminister Clemens Hoch weiter. Für Kinder unter 12 Jahren und 3 Monaten gelten ohnehin keine Beschränkungen, für ältere Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre gelte 3G. „Wir schaffen aktuell rund 330.000 Impfungen in der Woche, das ist wichtig, um die Infektionszahlen und schwere Krankheitsverläufe zu verhindern. Dass Schutzmaßnahmen und Impfkampagne wirken, zeigen die endlich wieder sinkenden Infektionszahlen. Doch für eine Entwarnung ist es noch zu früh“, so der Minister.

Die Landesregierung sehe auch, dass Hotellerie und Gastronomie eine deutliche Tarifsteigerung für ihre Beschäftigten und die Auszubildenden abgeschlossen habe, um die Beschäftigten zu halten. Das Kurzarbeitergeld unterstütze ebenfalls. Umso wichtiger sei es, mit vereinten Kräften die Infektionszahlen zu senken, damit bald wieder ein normaler Betrieb möglich werde“, so die Ministerinnen und der Minister.

Wirtschaftshilfen sollen Corona-Einbußen abmildern

Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt wies auf die Überbrückungshilfen für Gastronomen hin. Gastronomen können die Überbrückungshilfe III Plus für einen Monat von Juli bis Dezember 2021 beantragen, wenn sie in diesem Monat einen coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Vergleichsmonat im Jahr 2019 erlitten haben. Demnach sind auch Einbußen eines schleppenden Weihnachtsgeschäfts inbegriffen. Die Überbrückungshilfe III Plus deckt wesentliche betriebliche Fixkosten eines Unternehmens ab. Der Zuschuss liegt – je nach Umsatzrückgang – zwischen 40 und 100 Prozent der Fixkosten. Besonders schwer getroffene Unternehmen erhalten einen Eigenkapitalzuschuss, der zusätzlich zur Fixkostenhilfe ausgezahlt wird.

Bei der Überbrückungshilfe III Plus besteht die Möglichkeit, einen Änderungsantrag für einen bestehenden Antrag einzureichen, wenn sich beispielsweise die prognostizierten Umsatzahlen deutlich verändert haben. Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge endet am 31. März 2022. Das bedeutet: Wer größere Einbußen als angenommen hat, reicht einen Änderungsantrag ein.

Gerade die im vergangenen Jahr auf Drängen der Bundesländer eingeführten Sonderregelungen zur Saisonware sei für viele Unternehmen hilfreich, so die Ministerin. So können Gastronomen beispielsweise bei Lebensmitteln Wertverluste aus verderblicher Ware oder saisonaler Ware als zusätzliche förderfähige Kosten in der Überbrückungshilfe III Plus geltend machen.

Ab Januar soll die Überbrückungshilfe IV greifen. Die Überbrückungshilfe IV sieht einige Verbesserungen gegenüber der Überbrückungshilfe III Plus vor. So erhalten Unternehmen, die von Absagen von Advents- und Weihnachtsmärkten betroffen sind, einen erhöhten Eigenkapitalzuschuss. Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt fordert, diese Sonderregel auszuweiten: „Sie muss auch für Gastronomie und Hotellerie gelten, da das wichtige Dezembergeschäft zum zweiten Mal in Folge deutlich eingeschränkt wurde oder gar weggefallen ist.“

„Vor dem Hintergrund der pandemischen Entwicklung sind die derzeitigen Maßnahmen notwendig. Über die Ausnahmen für geboosterte Bürgerinnen und Bürger hinaus sehen sie auch familienfreundliche Ausnahmen für Kinder und Jugendliche vor“, stellt Familienministerin Katharina Binz fest.

 

Radikalisierung in der Querdenker-Szene konsequent verfolgen

In mehreren rheinland-pfälzischen Städten haben sich gestern Abend Menschen mit Kerzen und Laternen zu „Spaziergängen“ getroffen. Laut Medienberichten war dazu zuvor im Messenger-Dienst Telegram aufgerufen worden, der vermehrt für die Verbreitung von Verschwörungsideologien im Kontext der Corona-Pandemie genutzt wird. Der innen- und rechtspolitische Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion, Carl-Bernhard von Heusinger, und die Sprecherin für Demokratie- und Digitalpolitik, Pia Schellhammer, beobachten dies mit großer Sorge:

Carl-Bernhard von Heusinger: „Der Verfassungsschutz in Bund und Land beobachtet zu Recht Teile der sogenannten Querdenker-Szene, in deren Reihen sich eine deutliche Nähe zu Rechtsextremisten und Reichsbürgern zeigt. Diese Kreise zeichnen sich vor allem in der Corona-Pandemie durch das Leugnen und Verächtlichmachen des demokratischen Verfassungsstaats und seiner Regeln aus. Leider handelt es sich um eine heterogene Protestszene, was die Verfolgung möglicher Straftaten erschwert. Sicherheitsbehörden wie auch die Politik müssen diese Entwicklung unbedingt wachsam beobachten und wenn nötig konsequent einschreiten. Wir prüfen derzeit, wie wir diese problematischen Tendenzen auch im Rahmen einer parlamentarischen Initiative thematisieren werden.

Beim Aufruf zu den gestrigen ‚Spaziergängen‘ in Rheinland-Pfalz wurden Medienberichten zufolge Parallelen zu den jüngsten Zusammenkünften in Ostdeutschland gezogen. Im sächsischen Grimma war erst kürzlich eine Gruppe von Menschen mit Fackeln vor dem Haus der Gesundheitsministerin Petra Köpping aufgezogen. Es liegt nahe, in diesem Kontext auch den mutmaßlichen Brandanschlag auf das Gesundheitsamt in Altenkirchen Anfang Dezember zu verorten. Nach einer Reihe von Angriffen auf Impfzentren und Arztpraxen in ganz Deutschland müssen wir solche besorgniserregenden Vorfälle sehr ernst nehmen und entsprechende Tendenzen bereits im Keim ersticken.“

Pia Schellhammer: „Wir beobachten eine zunehmende Radikalisierung im Milieu der sogenannten Querdenker – auch im Netz. Vor allem über Messenger-Dienste wie Telegram rufen sie unter dem Deckmantel der Kritik an den staatlichen Corona-Maßnahmen inzwischen offen zu Gewalt gegenüber Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Politikerinnen und Politikern auf. Das verurteilen wir aufs Schärfste. Neben dem konsequenten Auftreten vor Ort müssen die Sicherheitsbehörden auch einschlägige Telegram-Gruppen und -Kanäle beobachten, um Hinweise auf mögliche Straftaten bereits früh erkennen und ihnen nachgehen zu können.“

 

Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Klarer Rechtsrahmen für Maßnahmen in Pandemie

Der Bundesrat hatte in einer Sondersitzung dem Gesetz zur Stärkung der Impfprävention und der COVID19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung zugestimmt. Ministerpräsidentin Malu Dreyer betonte, beide Vorhaben setzten die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz um. „Die Änderungen am Infektionsschutzgesetz sind sinnvolle Klarstellungen, wonach die Länder weiter bei hohem Infektionsgeschehen angemessene zusätzliche Maßnahmen wie eine befristete Schließung von gastronomischen, Kultur- oder Freizeiteinrichtungen sowie die Beschränkung von Ansammlungen ergreifen können.“ Darunter fallen Veranstaltungen jeglicher Art, mit Ausnahme von Demonstrationen und Kundgebungen nach Artikel 8 des Grundgesetzes oder religiöse oder weltanschauliche Zusammenkünfte. Verboten werden können in einer Notlage so vor allem Sportveranstaltungen mit großem Publikum.

Auf Grundlage der COVID19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung können die Länder zudem Kontaktbeschränkungen erlassen, bei denen auch geimpfte und genesene Personen bei der Anzahl der Teilnehmenden berücksichtigt werden. „Mit Blick auf die hohen Infektionszahlen, die angespannte Situation in den Kliniken und die Mutationen des Virus ist es wichtig, dass die Länder über diesen Rechtsrahmen verfügen, um weiterhin handlungsfähig zu bleiben“, so die Ministerpräsidentin.

Zum Schutz besonders gefährdeter Gruppen sieht das Gesetz eine einrichtungsbezogene Impfpflicht unter anderem in Krankenhäusern, Arztpraxen, Rettungsdiensten und voll- oder teilstationären Pflegeeinrichtungen vor. Ministerpräsidentin Malu Dreyer: „Die Pandemie können wir nur in gemeinsamer Anstrengung aller eindämmen. Das medizinische und pflegerische Personal leistet schon jetzt einen immensen Beitrag dazu, die Ansteckungen zu minimieren und Patienten zu versorgen. Es ist unser aller Pflicht, uns gegen die Pandemie impfen zu lassen, Infektionsketten zu brechen und die Beschäftigten im Gesundheitssystem zu entlasten.“ In diesem Zusammenhang begrüßte Ministerpräsidentin Malu Dreyer den bei der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz geäußerten Vorstoß von Bundeskanzler Olaf Scholz und Gesundheitsminister Karl Lauterbach für eine einmalige Sonderzahlung für Intensivpflegerinnen und –pfleger. „Sie kämpfen seit Beginn der Pandemie unter schwierigsten Bedingungen um das Leben von Corona-Patienten, bis hin zur völligen Erschöpfung.“

Impfen bleibt der Schlüssel

Laut Ministerpräsidentin Malu Dreyer sei die Situation in Rheinland-Pfalz nicht so dramatisch wie in besonders von der Pandemie betroffenen Bundesländern. Allerdings sei weiter mit einer anhaltend hohen Belastung des Gesundheitssystems zu rechnen. Hier müsse ein Kollaps unbedingt vermieden werden. „Das Impfen bleibt der Schlüssel zur Überwindung der Pandemie.“ Um die Impfkampagne zu verstärken, wird mit dem Gesetz die Impfberechtigung auf zahnärztliches und tierärztliches Fachpersonal sowie Apothekerinnen und Apotheker erweitert. Hier soll der Bund-Länder-Krisenstab, der im Kanzleramt eingerichtet wurde, für mehr Tempo sorgen.

Ministerpräsidentin besorgt über Radikalisierung im Netz

Die Ministerpräsidentin zeigte sich besorgt über die Radikalisierung von Impfgegnern. „Sie bedrohen Politikerinnen und Politiker, Streit ums Impfen spaltet Familien, Freundeskreise und Kollegien. Deshalb wollen wir Radikalisierungstendenzen im virtuellen Raum entgegenwirken.“ In Zusammenarbeit von Bund und Ländern sollen Präventionsprogramme entwickelt werden, die neben der Förderung von Medienkompetenz zum couragierten Verhalten im Internet befähigen. „Denn ohne Gegenmeinungen sowie Argumentationshilfen gegen Verschwörungserzählungen und die Verbreitung strafrechtlicher Inhalte oder Falschaussagen bestätigten sich Fake-News-Erzählungen im Web scheinbar unwidersprochen“, sagte die Ministerpräsidentin.

Arbeitslosmeldung: Ab dem 1. Januar 2022 auch online möglich

Mit Beginn des Jahres 2022 können sich Kundinnen und Kunden mit ihrem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion arbeitslos melden. Dieser neue eService ist ein weiteres modernes digitales Angebot und macht ein persönliches Erscheinen für die Arbeitslosmeldung nicht mehr zwingend erforderlich.

Sich online arbeitsuchend melden, auf elektronischem Weg einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen und online einen Beratungstermin vereinbaren: Diese eService-Angebote der Bundesagentur für Arbeit werden ab dem 1. Januar 2022 um ein weiteres digitales Angebot ergänzt, das einen durchgängigen Online-Prozess ermöglicht. Mit der elektronischen Arbeitslosmeldung können sich Kundinnen und Kunden zu Beginn des neuen Jahres im Bereich der Arbeitslosenversicherung rund um die Uhr und ortsunabhängig arbeitslos melden. Ab dem 1. Januar 2022 ist die elektronische Arbeitslosmeldung der persönlichen Arbeitslosmeldung gleichgestellt. Bisher war ein persönliches Erscheinen zwingend erforderlich.

Wie bei der persönlichen Arbeitslosmeldung ist auch bei der Online-Arbeitslosmeldung ein Identifikationsnachweis erforderlich. Die Identifikation erfolgt dabei mit Hilfe des Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion bzw. eines anderen elektronischen Identifikationsnachweises (elektronischer Aufenthaltstitel, eID-Karte, Ausweis eines EU-/EWR-Mitgliedslandes mit Online-Ausweisfunktion).

Als Alternative zur Online-Meldung bleibt die persönliche Arbeitslosmeldung auch weiterhin bestehen.

Nähere Informationen zur Online-Arbeitslosmeldung, der Online-Identifikation und den technischen Voraussetzungen unter:

–           https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden

–           https://www.ausweisapp.bund.de/online-ausweisen/das-brauchen-sie/

–           https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/online-ausweisen/das-brauchen-sie/das-brauchen-sie-node.html

 

„Bundesweite Vorreiterrolle“: Kooperation zur Gemeindeschwesterplus wird fortgesetzt

Gute Nachrichten für das rheinland-pfälzische Erfolgsmodell der Gemeindeschwesterplus, die hochbetagte Menschen im Land unterstützt, die zu Hause in ihrem Wohnort leben: „Wir konnten uns darauf verständigen, die Kooperationsvereinbarung mit den gesetzlichen Krankenkassen in Rheinland-Pfalz um ein weiteres Jahr bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern“, freut sich Sozialminister Alexander Schweitzer.

Seit dem Jahr 2019 beteiligen sich die in Rheinland-Pfalz vertretenen gesetzlichen Krankenkassen und Krankenkassenverbände an der Finanzierung von Gemeindeschwesterplus mit 350.000 Euro pro Jahr. Sie bilden daneben gemeinsam mit Vertretern des Ministeriums die Lenkungsgruppe und entwickeln Gemeindeschwesterplus und das Angebot der präventiven Hausbesuche im Vorfeld von Pflegebedürftigkeit weiter. Gemeinsam finanzieren das Land sowie die gesetzlichen Krankenkassen 27,5 Stellen der Gemeindeschwesterplus, hinter denen 43 Fachkräfte stecken.

„Mit dem Angebot „Gemeindeschwesterplus“ hat Rheinland-Pfalz bundesweit eine Vorreiterrolle inne und findet auch auf europäischer Ebene viel Beachtung“, sagte Sozialminister Schweitzer. „Über das Instrument des präventiven Hausbesuchs gelingt es uns, Zugang zu der Gruppe der Hochaltrigen zu finden. Die Fachkräfte Gemeindeschwesterplus bieten hochbetagten Menschen, die noch keine Pflege brauchen, wichtige Unterstützung und Beratung in ihrem aktuellen Lebensabschnitt.“ Die Landesregierung hat es sich zur Aufgabe der aktuellen Legislaturperiode gemacht, das Modell der Gemeindeschwesterplus auszubauen und Bürgerinnen und Bürgern im hohen Alter flächendeckend anzubieten.

Die Gesetzliche Krankenversicherung in Rheinland-Pfalz betont: „Mit der Verlängerung um ein weiteres Jahr möchten wir es den beteiligten Kommunen ermöglichen, die Gestaltung der lokalen Infrastruktur und von sozialen Netzwerken am Wohn- und Lebensort durch präventive Angebote weiterzuentwickeln. Unser gemeinsames Ziel ist es, die gesellschaftliche Teilhabe älterer Menschen zu gewährleisten. Der fachlichen und begleitenden Unterstützung durch die Fachkräfte Gemeindeschwesterplus kommt hier eine zentrale Rolle zu.“

Im Sommer 2022 sollen die Ergebnisse der Evaluation der Fortsetzungsphase vorliegen.

Hintergrund

Als Modellprojekt startete „Gemeindeschwesterplus“ am 1. Juli 2015. Das Angebot „Gemeindeschwesterplus“ umfasst sowohl präventiv ausgerichtete Beratung, beispielsweise zur sozialen Situation, gesundheitlichen und hauswirtschaftlichen Versorgung, Wohnsituation, Mobilität oder Hobbys und Kontakte, als auch die Vermittlung von wohnortnahen und gut erreichbaren Teilhabeangeboten wie beispielsweise geselligen Seniorentreffen, Bewegungsangeboten, Veranstaltungen oder interessanten Kursen. Durch die Beschränkungen auf Grund der Corona-Pandemie hat der Teilhabeaspekt deutlich an Bedeutung gewonnen. Die Fachkräfte Gemeindeschwesterplus besuchen hochbetagte Menschen Zuhause und beraten sie kostenlos und individuell.

Mehr zum Projekt finden Sie auf der Internetseite www.gemeindeschwesterplus.rlp.de.

 

Kabinett bringt Nachtragshaushalt auf den Weg

Berlin (dpa) – Das Bundeskabinett hat am Montag einen Nachtragshaushalt für dieses Jahr auf den Weg gebracht. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus Regierungskreisen.

Die neue Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP will über den Nachtragshaushalt dem Energie- und Klimafonds zusätzliche Mittel in Höhe von 60 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Am Donnerstag ist die erste Beratung im Bundestag geplant. Zusätzliche Schulden sind nicht geplant. Es sollen nicht genutzte Kreditermächtigungen genutzt werden. Weiterlesen

U-Ausschuss schaut sich Gegebenheiten im Ahrtal an

Mainz (dpa/lrs) – Der Untersuchungsausschuss des Landtags zur Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz will sich bei einem Ortstermin im Ahrtal über die geografischen Gegebenheiten dort informieren. Bei dem ganztägigen Termin am kommenden Montag, 20. Dezember, werden unter anderem die Ortschaften Dernau und Schuld sowie Anlaufpunkte in Bad Neuenahr-Ahrweiler, Altenahr und Sinzig besucht, wie der Ausschussvorsitzende Martin Haller (SPD) am Montag nach einer Sitzung des Gremiums mitteilte. Die Ausschussmitglieder erhalten vor der Fahrt ins Ahrtal ein entsprechendes Gutachten. Weiterlesen

„Bundesweite Vorreiterrolle“: Gesetzliche Krankenkassen in Rheinland-Pfalz und das Land führen Kooperation zur Gemeindeschwesterplus im Jahr 2022 fort

Mainz. Gute Nachrichten für das rheinland-pfälzische Erfolgsmodell der Gemeindeschwesterplus, die hochbetagte Menschen im Land unterstützt, die zu Hause in ihrem Wohnort leben: „Wir konnten uns darauf verständigen, die Kooperationsvereinbarung mit den gesetzlichen Krankenkassen in Rheinland-Pfalz um ein weiteres Jahr bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern“, freut sich Sozialminister Alexander Schweitzer. Weiterlesen

Haftstrafen im Cyberbunker-Prozess

Trier – Im Prozess um einen Cyberbunker für kriminelle Geschäfte im Darknet hat das Landgericht Trier die Angeklagten zu Freiheitsstrafen verurteilt. Alle acht Angeklagten hätten sich der Bildung und Mitgliedschaft einer kriminellen Vereinigung schuldig gemacht, sagte der Vorsitzende Richter Günther Köhler am Montag, dem 13. Dezemer 2021. Der 62 Jahre alte Kopf der Bande bekam eine Haftstrafe von fünf Jahren und neun Monaten.

Von dem Vorwurf der Beihilfe zu den rund 250.000 Straftaten, die über die gehosteten Seiten gelaufen sein sollen, sprach das Gericht alle Angeklagten frei.

Ein sogenannter Manager (52) der Bande muss demnach zwei Jahre und sechs Monate in Haft, der ältere Sohn (35) des Hauptangeklagten vier Jahre und drei Monate. Bei den übrigen Angeklagten lagen die Strafen zwischen drei Jahren und einem Jahr auf Bewährung.

Mit dem Urteil geht ein mehr als einjähriger Prozess zu Ende, den die Generalstaatsanwaltschaft beim Start im Oktober 2020 als einen der bundesweit größten Prozesse gegen Cybercrime bezeichnete.

Erstmals standen nicht die Täter im Fokus, die im Darknet etwa Drogen oder Waffen verkaufen, sondern die, die die Geschäfte als Webhoster erst möglich machen. Über die Server in einem alten Bunker in Traben-Trabach liefen Drogendeals im Wert von vielen Millionen Euro, Datenhehlerei, Computerangriffe und Falschgeldgeschäfte.

Die unterirdische Anlage an der Mosel war im Herbst 2019 von Hunderten Polizisten nach fünfjährigen Ermittlungen ausgehoben worden. Die meisten Angeklagten sitzen seit September 2019 in Untersuchungshaft.

Der Cyberbunker warb damit, alles zu hosten – außer Kinderpornografie und Terrorismus. Laut Köhler hatte die Beweisaufnahme ergeben, dass die Bande einen «Bulletproof-Hoster» (kugelsicheren Hoster) betrieb, der behauptete, ein vor dem Zugriff der staatlichen Ermittlungsbehörden sicheres Datenzentrum anzubieten. Die Kunden blieben anonym, die Angeklagten traten nach außen nicht mit echten Namen auf. (dpa)

Klingbeil und Esken neue Doppelspitze der Kanzlerpartei SPD

Parteitag
Von Michael Fischer, Theresa Münch und Basil Wegener, dpa

Berlin (dpa) – Mit der neuen Doppelspitze Lars Klingbeil und Saskia Esken sowie Olaf Scholz als Kanzler will die SPD ein «sozialdemokratisches Jahrzehnt» gestalten.

Ein weitgehend digitaler Parteitag wählte den bisherigen Generalsekretär Klingbeil (43) am Samstag in Berlin mit 86,3 Prozent der Stimmen zum Vorsitzenden, die 60-jährige Parteichefin Esken wurde mit 76,7 Prozent im Amt bestätigt. Weiterlesen

Baerbocks Premiere: Verzwickte Themen, frischer Auftritt

Neue Bundesaußenministerin
Von Jörg Blank, dpa

Liverpool (dpa) – Eine Schonfrist gibt es für Annalena Baerbock nicht. Es sind gleich die ganz großen Krisen dieser Welt, mit denen die neue Außenministerin in ihren ersten Tagen im Amt konfrontiert ist.

Russland und sein unberechenbarer Präsident Wladimir Putin in der Ukraine-Krise. Das schwierige Verhältnis zu China. Die stockenden Verhandlungen mit dem Iran über dessen Atomprogramm. Wer die 40-Jährige seit ihrem Amtsantritt am Mittwoch beobachtet, erlebt eine Frau, die angesichts der großen Herausforderungen selbstbewusst auftritt, aber nicht überheblich. Weiterlesen

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