Karlsruhe (dpa) – Anderthalb Jahre nach den Abstimmungen im Bundestag und Bundesrat kann Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ein Gesetz zur Änderung des Euro-Rettungsfonds ESM prüfen und gegebenenfalls unterzeichnen. Das Bundesverfassungsgericht verwarf nach Angaben vom Freitag eine Beschwerde von sieben FDP-Bundestagsabgeordneten als unzulässig. Auf Bitten des höchsten deutschen Gerichts hatte Steinmeier die Prüfung im Sommer 2021 ausgesetzt. Seine Unterschrift ist nötig, damit ein Bundesgesetz in Kraft treten kann.
Die Kläger hätten nicht ausreichend dargelegt, warum ihre Rechte verletzt sein sollten, erläuterte das Gericht in Karlsruhe. Auch hätten sie nicht erklärt, warum mit den Änderungen Hoheitsrechte auf den ESM oder die Europäische Union übertragen würden. Eine rein faktische Änderung stelle jedenfalls in aller Regel keine solche Übertragung von Hoheitsrechten dar. Weiterlesen