40.000 Unternehmen erhalten Post vom Finanzamt

Lohnsteuer-Anmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen elektronisch mit Sicherheitszertifikat übermittelt werden

Arbeitgeber und Unternehmer müssen spätestens ab 1. September 2013 ihre Lohnsteuer-Anmeldungen und ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen nicht nur elektronisch, sondern auch mit Hilfe eines Sicherheitszertifikats ans Finanzamt übermitteln. Weiterlesen

Neue Förderrichtlinien für günstiges Wohnen

„Preisgünstiger Wohnraum ist gefragt und vor allem für Bezieher kleinerer Einkommen enorm wichtig. Mit unseren neuen Programmen zur sozialen Mietwohnraumförderung geben wir verstärkte Anreize an Investoren, hier tätig zu werden“, sagte Finanzminister Carsten Kühl als zuständiger Bauminister anlässlich der Vorstellung der neuen Förderprogramme für die soziale Wohnraumförderung. Weiterlesen

Nürburgring-Gesetz schafft neue Probleme

Mainz. Der Rechtsausschuss des rheinland-pfälzischen Landtages streitet über das von der rot-grünen Regierungskoalition eingebrachte Nürburgring-Gesetz. Nachdem der Nürburgring aufgrund des von der Landesregierung zu verantwortenden Freizeitparkdebakels verkauft werden muss, wollen SPD und Grüne mit dem Gesetz den Zugang für Motorsportfans offenhalten. Weiterlesen

Deutlich verbesserte Rechtslage: Lehrer sollten umgehend Klage einreichen

Die Rechtslage für Lehrer, die über Jahre in befristeten Arbeitsverhältnissen beschäftigt wurden, hat sich noch einmal wesentlich verbessert. Am 3. Juli 2013 beginnen in Rheinland-Pfalz die Sommerferien. Dann beginnt für zahllose Lehrer erneut die bange Zeit: Sie wissen nicht, ob ihr Fristvertrag zum nächsten Schuljahr erneuert wird. Weiterlesen

Strafverfahren „Holzmann“ gemäß § 153 Strafprozessordnung eingestellt

Nachdem in der Hauptverhandlung vom 08.03.2013 eine Zustimmung zu dieser Vorgehensweise durch die Angeklagten (Herr und Frau Holzmann) noch verweigert worden war, haben beide Angeklagte nunmehr über ihre Verteidiger mitgeteilt, dass sie einer entsprechenden Einstellung des Verfahrens doch zustimmen. Die Staatsanwaltschaft Trier hat der Einstellung des Verfahrens ebenfalls zugestimmt. Eine erneute Hauptverhandlung in dieser Sache wird somit nicht mehr stattfinden, auch werden weitere Ermittlungen in Chile nicht mehr veranlasst. Weiterlesen

Vorsicht bei befristeten Arbeitsverträgen, Sonderregelungen für Auszubildende

Rechtsanwaltskammer Koblenz. Schon wieder ein befristeter Vertrag – darf das denn sein? Grundsätzlich dürfen Arbeitgeber Arbeitsverträge nur unter zwei Voraussetzungen befristen: Zum einen ist eine Befristung rechtens, wenn ein Sachgrund vorliegt, das heißt die Befristung erfolgt, weil der Arbeitnehmer z. B. einen Mitarbeiter vertreten soll, der aktuell im Erziehungsurlaub ist. Liegt ein solcher Sachgrund vor, ist die Befristung auch für einen längeren Zeitraum als zwei Jahre möglich. Weiterlesen

Weniger Todesopfer und Verletzte auf rheinland-pfälzischen Straßen – mehr Unfälle mit Sachschäden

Rheinland-Pfalz. Von Januar bis April 2013 verloren auf rheinland-pfälzischen Straßen 50 Menschen bei Verkehrsunfällen ihr Leben. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes in Bad Ems waren das 10 Todesopfer weniger als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Die Zahl der Schwerverletzten ging um 9,5 Prozent auf 874 zurück. Leicht verletzt wurden 4.034 Personen, was einem Rückgang von 13,1 Prozent entspricht. Die Zahl der von der Polizei insgesamt registrierten Unfälle stieg um 3 Prozent auf 42.058. Darunter waren 38.313 Unfälle mit Sachschäden, 5 Prozent mehr als in den ersten vier Monaten 2012.

Neue Rechtsvorschriften für die Beratung und Vermittlung von Finanzanlagen

Gesetzliche Übergangsregelungen enden am 1. Juli 2013

Wittlich. Die Stadtverwaltung Wittlich weist auf das „Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts“ vom 06. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2481) hin, das die Erlaubnisse für den Vertrieb von Finanzanlagen neu regelt (§ 34f Gewerbeordnung –GewO-). Gesetzliche Übergangsfristen stellen sicher, dass für die Finanzanlagenvermittler angemessene Zeiträume zur Verfügung stehen, um sich auf die neue Rechtslage einzustellen.

Die Gültigkeit der bestehenden Erlaubnisse nach § 34c GewO enden, soweit sie Finanzanlagen betreffen, mit Ablauf des 1. Juli 2013. Die Stadtverwaltung Wittlich hat die ortsansässigen Finanzanlagenvermittler bereits vor einiger Zeit über diese Gesetzesänderung informiert. Erlaubnisse für die Tätigkeit als Immobilien- und/oder Darlehensvermittler, Bauträger und/oder Baubetreuer, die auch in § 34c GewO geregelt sind, werden von der Neuregelung nicht erfasst und bleiben unverändert gültig.

Die Neuregelung (§ 34f GewO) verfolgt das Ziel den Anlegerschutz durch höhere Anforderungen an den Vertrieb (Sachkundeprüfung, Berufshaftpflichtversicherung, Anleger schützende Verhaltenspflichten) zu stärken. In Rheinland-Pfalz werden Sachkundeprüfungen nur von der Industrie- und Handelskammer Koblenz (www.ihk-koblenz.de) angeboten. Die Sachkunde ist im Umfang der beantragten Erlaubnis zu erbringen, d. h. sie kann auf einzelne Erlaubnisbereiche beschränkt werden.

Die Stadtverwaltung Wittlich weist darauf hin, dass Anträge zur Durchführung des vereinfachten Verfahrens (Alt-Hasen-Regelung) nur noch bis zum 01.07.2013 gestellt werden können; danach eingehende Anträge werden als neue Anträge behandelt, bei denen die vollständigen Unterlagen für das Erlaubnisverfahren nach §  34f GewO vor-zulegen sind. Ansprechpartnerin bei der Stadtverwaltung Wittlich ist Andrea Daus, Telefonnummer 06571/ 171146 oder per E-Mail andrea.daus@stadt.wittlich.de.

Dienstwagennutzung im Wirtschaftsministerium

Hans-Josef Bracht: Warum ist Herr Hüser nicht mit der Bahn gefahren?

Mainz. Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage wird die CDU-Landtagsfraktion in der kommenden Plenarsitzung die Reise per Dienstwagen von Staatssekretär Hüser nach Italien als Leiter einer Wirtschaftsdelegation thematisieren. Das teilt der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Hans-Josef Bracht, mit. Nach einem am Mittwoch, 29.05.2013, in der Allgemeinen Zeitung Mainz erschienen Artikel habe sich Herr Hüser per Dienstwagen nach Italien bringen und sich später wieder abholen lassen.

Sein Fahrer sei nach einer Übernachtung nach Deutschland zurückgefahren. Die anderen Delegationsteilnehmer seien geflogen. Staatssekretär Hüser ist der Stellvertreter der grünen Wirtschaftsministerin Lemke. „So sieht also die Verkehrswende der Grünen aus. Grüne Staatssekretäre reisen per Dienstwagen nach Italien aber die Bürgerinnen und Bürger sollen ihr Auto stehen lassen und auf schlechten Straßen Bus fahren oder die Eisenbahn nutzen. Das muss uns Frau Lemke erklären.

Es stellt sich die Frage, warum Herr Hüser nicht die Bahn genommen hat, anstatt seinen Fahrer vier Mal hin und her fahren zu lassen. Wer im Staatsbetrieb arbeitet, muss immer auch als Vorbild agieren. Dienstfahrten sollten im Übrigen immer mit dem wirtschaftlich günstigsten Verkehrsmittel getätigt werden. Dieser Grundsatz sollte gerade im Wirtschaftsministerium präsent sein.”

Die Unfallregulierung im Ausland

Die Urlaubszeit ist beendet und manch einer ist mit einem beschädigten Fahrzeug aus dem Ausland nachhause gekommen. Jetzt stellt sich die Frage: Wie kommt der Geschädigte an seinen Schadensersatz?

Die Mobilität in unserer heutigen Gesellschaft führt unter anderem dazu, dass sich die Zahl der Unfälle deutscher Fahrzeugführer im europäischen Ausland ebenfalls erhöht hat. Diesem Umstand hat die europäische Union Rechnung getragen und hat verschiedene Richtlinien hierzu erarbeitet.

Wenn man früher den Schaden aus einem Verkehrsunfall ausschließlich im Unfallland regulieren musste, hat der Geschädigte jetzt die Möglichkeit, seine Schadensersatzansprüche in seinem Heimatland außergerichtlich gegenüber dem Schadensregulierungsbeauftragten der gegnerischen ausländischen Versicherung geltend zu machen, und er kann den ausländischen Versicherer vor seinem Wohnsitzgericht verklagen.

Die Vorteile dieser europäischen Regelungen liegen auf der Hand.
Der Geschädigte kann in seiner Heimatsprache agieren.

Allerdings ist das Verkehrsrecht im europäischen Verkehrsraum bislang nicht harmonisiert worden, d.h. jedes Land hat seine speziellen Weiterlesen

OLG-Koblenz informiert: Mitarbeiterin lässt Autoschlüssel an Arbeitsstelle unbeaufsichtigt

Wer seinen Autoschlüssel an der Arbeitsstelle unbeaufsichtigt lässt, riskiert bei Wegnahme und Beschädigung des Fahrzeugs eine erhebliche Kürzung der Versicherungsleistung. Lässt die Mitarbeiterin eines Seniorenheimes den Schlüssel in einem unverschlossenen Raum in einem Korb zurück – obschon ein abschließbarer Spind und ein abschließbarer Raum zur Verfügung standen –, muss die Teilkaskoversicherung nur einen Teil des durch den Fahrzeugdiebstahl entstandenen Schadens ersetzen. Das Verhalten der Mitarbeiterin ist dann grob fahrlässig und rechtfertigt auch bei einem abendlichen Diebstahl um 21:00 Uhr eine Kürzung der Versicherungsleistung um 50 %. Dies hat der 10. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz entschieden (Beschlüsse vom 14. Mai und 9. Juli 2012, Az.: 10 U 1292/11), der damit die vorausgegangene Entscheidung des Landgerichts Koblenz bestätigte und die Berufung der klagenden Mitarbeiterin gegen das landgerichtliche Urteil zurückwies.

Die Klägerin begehrte von ihrer Teilkaskoversicherung Schadensersatz wegen der Wegnahme und Beschädigung ihres Fahrzeugs. An einem Abend im April 2010 parkte die Klägerin ihr Weiterlesen

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