Für Wirtschaftsministerin Eveline Lemke muss die Genehmigung für Finanzanlagenvermittler und die Sanktionierung bei möglichen Verfehlungen in einer Hand liegen. Lemke: „Die jüngste Entwicklung hat gezeigt, wie wichtig es gerade bei der Geldanlage sowie bei ihrer Vermittlung ist, genau hinzuschauen. Deshalb möchte ich, dass Erlaubnis, Kontrolle und Ahndung im Bezug auf Finanzanlagenvermittler zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger aus einer Hand kommen. So haben wir eine Grundlage für effektives Verwaltungshandeln. Aus diesem Grund soll es bei der Zuständigkeit der Gewerbebehörden für das verwaltungsrechtliche Verfahren bleiben.“
In Rheinland-Pfalz sollen die Prüfungen rund um die Geldanlage demnächst so ablaufen: Grundsätzlich überprüft die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zentral, ob ein Finanzprodukt in Deutschland überhaupt zugelassen wird. Die rheinland-pfälzischen Industrie- und Handelskammern prüfen die Sachkenntnis des Anlagevermittlers (Sachkundeprüfung), die Gewerbeämter als Verwaltungen vor Ort, schauen auf die persönliche Eignung des potentiellen Vermittlers. Dazu gehören u.a. geordnete Vermögensverhältnisse und die Vorlage einer Berufshaftpflichtversicherung. Die nunmehr notwendige Registrierung Weiterlesen