Deutlich verbesserte Rechtslage: Lehrer sollten umgehend Klage einreichen

Die Rechtslage für Lehrer, die über Jahre in befristeten Arbeitsverhältnissen beschäftigt wurden, hat sich noch einmal wesentlich verbessert. Am 3. Juli 2013 beginnen in Rheinland-Pfalz die Sommerferien. Dann beginnt für zahllose Lehrer erneut die bange Zeit: Sie wissen nicht, ob ihr Fristvertrag zum nächsten Schuljahr erneuert wird. Nach neuester Rechtsprechung sind die Chancen für eine erfolgreiche Klage gegen diese sogenannten Kettenverträge deutlich gestiegen. Es bestehen immer bessere Aussichten, aus befristeten Arbeitsverträgen in eine Festanstellung zu gelangen. Viele Verträge erweisen sich rein inhaltlich als nicht haltbar. Voraussetzung für einen befristeten Arbeitsvertrag ist der unmittelbare Kausalzusammenhang zwischen dem ausfallenden Lehrer und der Person, die ihn vertritt. Die Beweislast liegt dabei auf Seiten des Landes (AG Trier, 18.1.2012, AZ. 4 Ca 1230/11).

Wer demnach beispielsweise seine Vertretungszeit an einer anderen Schule ableistet als an jener, an der der abwesende Lehrer arbeitet, hat reelle Chancen auf einen Prozessgewinn. Auf Dauer und Anzahl der geleisteten Stunden kommt es nicht ausschlaggebend an. Die Frage, ob beispielsweise ein Sport- durch einen Mathematiklehrer oder ein Musik- durch einen Biologielehrer ersetzt werden darf, wird ebenfalls zunehmend zugunsten des Arbeitnehmers entschieden. Drei-Wochen-Frist zur Klageerhebung.
Anfang 2013 wertete das Landesarbeitsgericht RLP eine Verkettung von 17 Vertretungsverträgen über neun Jahre als institutionellen Rechtsmissbrauch. Die Befristung bei immer gleicher Beschäftigung war daher unwirksam. Als Bewertungskriterien zog das LAG die Gesamtdauer der befristeten Verträge, die Art der Tätigkeit, Laufzeit der Einzelverträge und das Zurückbleiben der Vertretungsdauer hinter dem Vertretungsbedarf heran. (LAG Rheinland-Pfalz vom 11.1.2013, AZ 9 Sa 366/12)

Klagewilligen Lehrern kommen nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts die neuen Beurteilungskriterien zugute, die Richter inzwischen an ähnlich gelagerte Fälle anlegen müssen. Sie müssen ALLE Umstände des Einzelfalls prüfen: Nicht mehr nur der letzte Fristvertrag muss in die Beurteilung mit einbezogen werden, sondern Gesamtdauer, Anzahl und Inhalt sämtlicher mit einem Lehrer abgeschlossenen Arbeitsverträge müssen beleuchtet werden. So kann nach sechseinhalb Jahren und 13 hintereinander geschalteten Fristverträgen ein Fall von Rechtsmissbrauch gegeben sein (BAG vom 13.2.2013, 7 AZR 225/11).

Betroffene sollten den Mut zur Klage haben. In Rheinland-Pfalz laufen die meisten befristeten Verträge zum letzten Schultag am 3. Juli 2013 aus. Innerhalb einer Frist von drei Wochen, das heißt, bis 24. Juli 2013, muss die Klage bei Gericht eingereicht sein. Oft werden inzwischen auch außergerichtlich Ansprüche auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag anerkannt. Damit ist der Weg frei für eine solide Lebensplanung.

Informationen über die Kanzlei Dr. Bastgen Rechtsanwältinnen
Die Kanzlei Dr. Bastgen Rechtsanwältinnen in Wittlich wurde 1994 als Kanzlei für Arbeitsrecht und Familienrecht gegründet. Die Rechtsanwältinnen der Kanzlei setzen sich für einen gerechten Ausgleich in rechtlichen Streitfällen ein. Das betrifft auch das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern. Damit engagieren sich die Anwältinnen praxisnah für die Verwirklichung der sozialen Gerechtigkeit im Alltag. Frau Dr. Margit Bastgen setzt sich seit über 32 Jahren für die Rechte von Mandanten ein. Ihre juristische Karriere hat sie als Richterin begonnen. Bastgen ist Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Kontakt zur Kanzlei: Dr. Margit Bastgen, Rechtsanwältinnen, Talweg 7, 54516 Wittlich , Tel: (06571) 9124-0, Mail: email@bastgen.com, www.bastgen.com

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