Neue Förderrichtlinien für günstiges Wohnen

„Preisgünstiger Wohnraum ist gefragt und vor allem für Bezieher kleinerer Einkommen enorm wichtig. Mit unseren neuen Programmen zur sozialen Mietwohnraumförderung geben wir verstärkte Anreize an Investoren, hier tätig zu werden“, sagte Finanzminister Carsten Kühl als zuständiger Bauminister anlässlich der Vorstellung der neuen Förderprogramme für die soziale Wohnraumförderung.

„Wohnraum ist in einigen Regionen des Landes ein knappes Gut. Wo die Kräfte des Marktes nicht ausreichen, eine angemessene Versorgung zu gewährleisten, ist die soziale Marktwirtschaft gefordert. Wohnen ist wie Gesundheit ein Gut, das wir nicht allein dem freien Spiel der Kräfte überlassen, denn wir wollen, dass in Rheinland-Pfalz alle Menschen gut leben können“, sagte Kühl.

Preisgünstige Wohnungen entstünden aber nicht allein durch Neubau.

„Wir fördern auch den Umbau beziehungsweise die Umwandlung, den Ausbau sowie Erweiterungsmaßnahmen mit zinsgünstigen Darlehen sowie die Modernisierung von Mietwohnungen, insbesondere zur Energieeinsparung und zur Barrierefreiheit. Als Gegenleistung zur günstigen Finanzierung verlangen wir vom Investor eine Belegungs- und Mietbindung, so dass Haushalte mit geringen Einkommen hier leichter zum Zug kommen. Gemeinschaftliches Wohnen und Wohnungen des Betreuten Wohnens, das sind Mietwohnungen für ältere, behinderte und pflegebedürftige Menschen mit Betreuungsangebot, sind wie bisher in die Förderung einbezogen. Gleiches gilt für Wohngruppen, die als Modellvorhaben seit 2012 gefördert werden.

Dieses Förderangebot orientiert sich am Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe und unterstützt die Zielsetzung der Landesregierung ‚ambulant vor stationär‘. Neu ist, dass wie bei der Wohneigentumsförderung Darlehen direkt durch die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) ausgegeben werden. Bei der Mietwohnraumförderung werden diese ISB-Darlehen durch das Land im Zins verbilligt. Zudem verbürgt das Land die ISB-Darlehen bis zu 80 Prozent. Für den Investor bringen die neuen Vorschriften große Vorteile. Das Verfahren wird für ihn vereinfacht“, so der Minister. Die neuen Förderprogramme sind am 1. Juli 2013 in Kraft getreten.

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