Brüssel/Daun. Der Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments fordert die Europäische Kommission, den Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments und die Bundesregierung auf, zur Petition gegen die IHK-Pflichtmitgliedschaft Stellung zu nehmen.
TechniSat und fünf weitere Unternehmen aus ganz Deutschland hatten im Juni 2011 eine Petition an den Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments gerichtet. Mit ihrer Petition rügen die Petenten, dass die deutsche Pflichtmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern gegen die europäische Niederlassungsfreiheit, die europäische Dienstleistungsfreiheit, die europäische Dienstleistungsrichtlinie von 2006 und das europäische Demokratieprinzip verstößt und verlangen eine Änderung des IHK-Gesetzes und grundlegende Reformen in den IHKs.
Ungeklärte Rechtsfrage auf europäischer Ebene
Prof. Dr. Kempen, Europarechtler der Universität Köln, stellte im Namen der sechs Unternehmen den Inhalt der Petition im Petitionsausschuss vor.
Neben den rechtlichen Darlegungen zum Verstoß gegen europäisches Recht ging Prof. Dr. Kempen insbesondere auf die unterschiedlichen Aufgaben und Befugnisse zwischen den Industrie- und Handelskammern auf der einen Seite und den Handwerkskammern sowie den Weiterlesen