Kreis geht nächsten Schritt zur Gründung einer kommunalen Energiegesellschaft

Im Nachgang der kürzlich stattgefundenen Informationsveranstaltungen für die Vertreter in den kommunalen Räten hat Landrat Gregor Eibes die Damen und Herren Stadt- und Ortsbürgermeister aller Ortsgemeinden im Landkreis sowie die hauptamtlichen Bürgermeister der Verbandsgemeinden, der Gemeinde Morbach und der Stadt Wittlich über die bisherige Entwicklung, die aktuellen Ergebnisse und die angestrebte Verfahrensweise im Hinblick auf die Gründung einer kommunalen Energiegesellschaft im Landkreis Bernkastel-Wittlich informiert. Ziel seines Schreibens ist neben einer gleichgelagerten Information aller Gemeinden insbesondere die Abfrage der grundsätzlichen Bereitschaft zur Einbringung potentieller Windkraftstandorte in eine Planungsgesellschaft bzw. zur Beteiligung an der noch zu schaffenden Gesellschafterstruktur.

Damit kommt der Landrat auch dem Beschluss des Kreistages nach, der die Verwaltung in seiner Sitzung vom 4. Juni 2012 beauftragt hat, initiativ mit interessierten Orts- und Verbandsgemeinden, Städten und Gemeinden die Inhalte und die Aufgaben einer Anstalt des öffentlichen Rechts „Energiegewinnung und Energieversorgung im Landkreis Bernkastel-Wittlich“ (AöR) zu erörtern und gemeinsam einen Entwurf für die Satzung und die Beteiligungsmodalitäten der beteiligten Gebietskörperschaften zu erarbeiten.

Zuletzt stellte Dipl.-Volkswirt Klemens Bellefontaine in Informationsveranstaltungen am 30. Mai 2012 Wittlich, am 31. Mai 2012 in Kröv und am 11. Mai 2012 in Morbach den Stadt- und Ortsbürgermeistern, Bürgermeistern sowie allen Mitgliedern der kommunalen Räte die ersten Ergebnisse des Gutachtens der Mittelrheinischen Treuhand GmbH vor. Das Gutachten basiert auf einem Antrag des Gemeinde- und Städtebundes sowie des Landkreistages Rheinland-Pfalz gegenüber dem Ministerium auf Förderung eines gemeinsamen Modellprojektes „Projektierung kommunaler Energiegesellschaften“. Es soll klären, wie die erarbeiteten Ergebnisse praktisch umgesetzt werden können und musterhaft den Aufbau einer kommunalen Energieerzeugungsgesellschaft (Energiewirtschaftsverbund), an der alle Ebenen kommunaler Gebietskörperschaftsgruppen im Landkreis beteiligt sein können, umsetzen. Zugleich ist es Aufgabe des Modellprojektes, einen Vorschlag für einen angemessenen Vorteils-/Nachteilsausgleich („Solidarpakt“) von Kommunen mit Windenergiestandorten sowie Kommunen ohne geeignete windhöffige Flächen zu entwickeln.

Bellefontaine bestätigte in seinem Vortrag die Ergebnisse des bereits im Februar vorgestellten dkc-Gutachtens und stellte die Grundzüge einer möglichen Gesellschaftsstruktur dar. Von Seiten der kommunalen Spitzenverbände wurde im Rahmen dieser Veranstaltungen der eindringliche Appell an die Kommunen gerichtet, die Energiewende im Positiven und mit der größtmöglichen Wertschöpfung für die Kommunen mitzugestalten und Partner in der Energiegesellschaft zu werden.

Grundsätzliches Ziel ist die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) und in der Folge die Gründung einer Planungsgesellschaft in der Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) bis zum Ende des Jahres.

Um dieses Ziel zu erreichen, ist es erforderlich, dass bis zum 30. September 2012 alle Gemeinden der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich eine Rückmeldung geben, ob die grundsätzliche Bereitschaft zur Einbringung potentieller Windkraftstandorte (Vorrangflächen nach dem RROP Region Trier und sonstige Flächen, die sich von der Windhöfigkeit her grundsätzlich als Windkraftstandort eignen, ohne dass die planungsrechtlichen Voraussetzungen abschließend geprüft sind) in eine Planungsgesellschaft und zur Beteiligung an der noch zu schaffenden Gesellschafterstruktur besteht.

Eibes bittet um Beachtung, dass die Einrichtung einer kommunalen Energiegesellschaft lediglich dann erfolgreich ins Leben gerufen werden kann, wenn eine ausreichende Zahl an Gemeinden bereit ist, ihre potentiellen Windkraftstandorte in eine Planungsgesellschaft einzubringen und sich an dieser Gesellschaft zu beteiligen.

In diesem Zusammenhang weist er darauf hin, dass die Energieversorgung als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und bedeutender Teil der Gemeindepolitik in den verfassungsrechtlich gewährleisteten Kernbereich des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts des Artikels 28 Abs. 2 Grundgesetz falle. Die Städte und Gemeinden seien danach nicht nur berechtigt, sondern ausdrücklich verpflichtet, die Versorgung ihrer Gebiete mit Energie zu regeln. Das Thema Energie sei somit ureigenstes Thema der Städte und Gemeinden und somit der kommunalen Räte. „Als Landrat habe ich insofern lediglich die Initiative ergriffen, um das Thema Energiewende und die Chancen, die sie den Kommunen eröffnet, zu benennen und in unseren Köpfen zu verankern“, betont der Landrat gegenüber den Kommunen und erklärt: „Ich bin auch weiterhin bereit, dieses wichtige Thema zu begleiten und den begonnen Weg zusammen mit allen Vertretern der Kommunen weiterzugehen.“

Die Energiewende biete uns und somit dem ländlichen Raum und den Menschen, die hier wohnen, eine der größten Chancen, die Zukunft unserer Kommunen zu gestalten, so Eibes. Er wiederholte daher seinen Appell an die Gemeinden, diese Chance gemeinsam zu ergreifen, um so den größtmöglichen Nutzen, den die Entwicklungen im Bereich der Erneuerbaren Energien, insbesondere der Windenergie bieten, für uns und unsere Kommunen zu erzielen.

Fragen rund um das Thema „Kommunale Energiegesellschaft“ beantwortet in der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich Herr Roland Glaz, Tel.: 06571/14-2403, E-Mail: Roland.Glaz@Bernkastel-Wittlich.de. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Landkreises unter http://www.bernkastel-wittlich.de/energiegesellschaft.html.  

 

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