Großer Erfolg für TechniSat in Brüssel

Brüssel/Daun. Der Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments fordert die Europäische Kommission, den Rechtsausschuss des Europäischen  Parlaments und die Bundesregierung auf, zur Petition gegen die IHK-Pflichtmitgliedschaft Stellung zu nehmen.

TechniSat und fünf weitere Unternehmen aus ganz Deutschland hatten im Juni 2011 eine Petition an den Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments gerichtet. Mit ihrer Petition rügen die Petenten, dass die deutsche Pflichtmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern gegen die europäische Niederlassungsfreiheit, die europäische Dienstleistungsfreiheit, die europäische Dienstleistungsrichtlinie von 2006 und das europäische Demokratieprinzip verstößt und verlangen eine Änderung des IHK-Gesetzes und grundlegende Reformen in den IHKs.

Ungeklärte Rechtsfrage auf europäischer Ebene

Prof. Dr. Kempen, Europarechtler der Universität Köln, stellte im Namen der sechs Unternehmen den Inhalt der Petition im Petitionsausschuss vor.

Neben den rechtlichen Darlegungen zum Verstoß gegen europäisches Recht ging Prof. Dr. Kempen insbesondere auf die unterschiedlichen Aufgaben und Befugnisse zwischen den Industrie- und Handelskammern auf der einen Seite und den Handwerkskammern sowie den Kammern der freien Berufe (z.B. Architekten, Ärzte, etc.) auf der anderen Seite ein.

Prof. Dr. Kempen stellte deutlich heraus, dass die Aufgaben der unterschiedlichen Kammern gerade nicht vergleichbar sind und deshalb ergangene Petitionsentscheidungen zu den deutschen Handwerkskammern oder EuGH-Rechtsprechung zu den deutschen Tierärztekammern nicht auf die Industrie- und Handelskammern anwendbar seien.

Fraktionsübergreifende Forderung nach einer grundlegenden
Überprüfung der deutschen Pflichtmitgliedschaft

Mit breiter und fraktionsübergreifender Unterstützung wurde festgestellt, dass es sich bei der Frage der deutschen Pflichtmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer um ein „europäisches Problem“ handele, das bisher weder vom europäischen Parlament noch vom EuGH oder der Kommission behandelt wurde. Sowohl Vertreter der konservativen PPE-Fraktion, wie Herr Peter Jahr, Vertreter der sozialistischen S&D-Fraktion, wie Herr Victor Bostinaru sowie Herr Gerald Häfner von der Verts/ALE-Fraktion forderten eine grundlegende Überprüfung der deutschen Pflichtmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern.

Pflichtmitgliedschaft kein innerdeutsches Problem

Die Vertreter des Petitionsausschusses sowie Prof. Dr. Kempen wiesen darauf hin, dass die Pflichtmitgliedschaft kein innerdeutsches Problem sei, sondern jeden EU-Bürger betreffen, der in Deutschland ein Handels- oder Industriegewerbe betreiben will.

Vielfach wurde in der Ausschusssitzung festgestellt, dass es der Idee des freien Wettbewerbs und eines einheitlichen europäischen Binnenmarktes widerspricht, wenn es in der Europäischen Union nur noch wenige Mitgliedsstaaten gebe, die an einer beitragspflichtigen Pflichtmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern festhielten, die weit überwiegende Zahl der europäischen Mitgliedsstaaten dagegen keine Pflichtmitgliedschaft in Wirtschaftsorganisationen kenne.

Handlungsbedarf für Europa

Als großen Erfolg wertet TechniSat die Feststellung, dass die in der Petition gerügten Verstöße und die Kritik an der deutschen Pflichtmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern mit überwältigender Mehrheit im Petitionsausschuss als „europäisches Problem“ eingestuft wurde, das es grundlegend zu prüfen und zu beheben gilt.

Wie ernst es dem Petitionsausschuss mit der grundlegenden Überprüfung des Kammerzwangs ist, zeigt sich an den zahlreichen Stellungnahmen, die der Petitionsausschuss nunmehr anfordert. Der Petitionsausschuss hat beschlossen, sowohl die Europäische Kommission als auch den Wirtschafts-, Wettbewerbs- und Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments und nicht zuletzt die Bundesregierung zu einer Stellungnahme aufzufordern.

TechniSat und die fünf weiteren Unternehmen sind optimistisch, dass die in Gang gesetzte europäische Überprüfung der Pflichtmitgliedschaft die längst notwendige Änderung des IHK-Gesetzes beschleunigt. 
 

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