33jähriger Koch wegen Mord angeklagt

Wittlich/Trier. Am 5. Juli beginnt der Mordprozess vor dem 1.Schwurgericht am Landgericht Trier, bei dem sich ein 33 Jahre alter Koch aus einem Dorf in der Nähe von Wittlich zu verantworten hat. Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem Angeklagten zur Last seine Lebensgefährtin heimtückisch und aus Habgier getötet zu haben. Dem soll folgender Sachverhalt zu Grunde liegen:

Im Januar 2012 soll der Angeklagte den Entschluss gefasst haben, seine Lebensgefährtin zu töten, da er ihrer überdrüssig war. Zudem wollte der Angeklagte ungehindert an das Geld seiner Freundin gelangen, weil er selbst – seit Herbst 2011 war er arbeitslos – auf Grund seines hohen Konsums von Kräutermischungen („Legal Highs“) in finanzielle Schwierigkeiten geraten war und seinen regelmäßigen Konsum nicht mehr gewährleisten konnte. Zur Ausführung seines Vorhabens soll er am 15.01.2012 im Internet zu Suchbegriffen wie Chloroform, Schlafmittel und Waffenbeschaffung recherchiert haben.

Am 17.01.2012 soll er sich einen Kontoauszug seiner Lebensgefährtin ausgedruckt haben, um sich zu vergewissern, dass auf dem Konto ein genügendes Guthaben vorhanden war. Am folgenden Abend soll der Angeklagte dann seine Pläne in die Tat umgesetzt haben, da sich für ihn eine optimale Gelegenheit bot: Wie in der Vergangenheit bereits häufiger praktiziert, soll sich seine Lebensgefährtin im Rahmen von einvernehmlich ausgeübtem Geschlechtsverkehr von dem Angeklagten mit beiden Händen an das Bettgestell fesseln gelassen haben.

Diesen Umstand soll der auf seinem mutmaßlichen Opfer sitzende Angeklagte ausgenutzt haben, um seine Lebensgefährtin entgegen ihrer Erwartung mit beiden Händen bis zum Atemstillstand zu würgen. Um sicherzustellen, dass seine Lebensgefährtin auch wirklich tot war, soll der Angeklagte von dem in der Nähe stehenden Fernseher eine Steckdosenleiste geholt und sein Opfer mit dem Kabel der Mehrfachsteckdose weiter stranguliert haben. Da sein Opfer noch immer gelebt haben soll, soll er ihr mit einem Steakmesser zweimal in den Hals gestochen haben.

In der Folge soll der Angeklagte die Tür zum Schlafzimmer mit Silikon versiegelt und die Leiche der toten Frau dort liegen gelassen habe. Er selbst soll sich weiter in der Wohnung aufgehalten und Kräutermischungen konsumiert haben. Unmittelbar nach der Tat soll der Angeklagte mehrfach an Geldautomaten Geld vom Konto seiner nunmehr toten Lebensgefährtin abgehoben haben. Unter anderem soll er sich – neben Kräutermischungen – davon eine Play-Station und ein Navigationsgerät gekauft haben.

Der Angeklagte ist bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten, hauptsächlich wegen Vermögensdelikten, Körperverletzung und Verkehrsdelikten. In Polizeivernehmungen hat der Angeklagte die Tat im Wesentlichen eingeräumt, jedoch angegeben, dass er sich auf Grund des hohen Konsums von Kräutermischungen in einer Art unkontrollierbarem Trancezustand befunden habe. Bei den „Legal Highs“ handelt es sich um Rauschmittel mit synthetischen Zusätzen, die als vermeintlich harmlose Kräutermischungen, Badesalze oder Lufterfrischer im Internet angeboten werden. Die Produkte enthalten synthetische Zusätze, die beim Konsum psychoaktive Wirkungen haben. Seit dem 21.01.2012 befindet sich der Angeklagte in Untersuchungshaft. Am 9. Juli ist der zweite Verhandlungstag.
 

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