Vier Haftbefehle 2022 wegen Terminnöten aufgehoben

Saarbrücken (dpa/lrs) – Aufgrund von Terminierungsschwierigkeiten bei Großen Strafkammern des Landgerichts Saarbrücken sind 2022 nach Angaben der Landesregierung vier Haftbefehle aufgehoben worden. Gründe seien Terminnöte bei Verteidigern und Sachverständigen gewesen, teilte die saarländische Landesregierung auf Anfrage der Landtagsabgeordneten Dagmar Heib und Jonas Reiter (beide CDU) mit. Laut Strafprozessordnung darf eine Untersuchungshaft nur in Ausnahmefällen länger als sechs Monate dauern.

Der Aufhebung der vier Haftbefehle liegen zwei Verfahren zugrunde. Einmal waren besonders schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung angeklagt: Hier wurden beide Angeklagte nach Beschlüssen des Saarländischen Oberlandesgericht vom Juni auf freien Fuß gesetzt, wie aus der Antwort hervorgeht. Weiterlesen

Häftling nach 23 Jahren Haft für unschuldig erklärt

Hilo (dpa) – Nach 23 Jahren hinter Gittern ist ein Mann auf Hawaii für unschuldig erklärt und freigelassen worden. Richter Peter Kubota hob die lebenslange Haftstrafe gegen den heute 51-Jährigen wegen Entführung, Vergewaltigung und Mordes einer 23-jährigen US-Touristin im Jahr 1991 aufgrund neuer Beweise auf, wie Hawaiis größte Tageszeitung «Star Advertiser» berichtete.

Zuvor hatte Kubota im Amtsgericht von Hilo auf der Insel Big Island dem Bericht zufolge mehr als sieben Stunden lang die Aussagen eines DNA-Laboranalytikers sowie einiger Experten für forensische Reifen- und Bissspuren gehört. Diese legten dar, dass nicht ein einziger Beweis den Mann oder seine beiden mutmaßlichen und ebenfalls verurteilten Komplizen mit der Tat in Verbindung bringe. Weiterlesen

Nach Tod von Deutschem: Gericht prüft Kautionsanträge

Mbombela (dpa) – Vor dem Prozessstart im Fall eines getöteten Touristen aus Fulda muss das Gericht in Südafrika noch über Kautionsanträge von zwei Tatverdächtigen entscheiden. Das sagte eine Sprecherin der Nationalen Strafverfolgungsbehörde (NPA), Monica Nyuswa, der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch.

Die NPA hatte die Verschiebung des für Dienstag geplanten Prozessbeginns zunächst nicht bekannt gegeben. Die Männer im Alter zwischen 25 und 38 Jahren erschienen nach Angaben der NPA am Dienstagmorgen vor dem Amtsgericht in der kleinen Stadt Kabokweni im Nordosten des Landes. Das Gericht habe die mutmaßlichen Täter aber nicht verhört, sondern eine Kautionsanhörung für zwei der Verdächtigen für den 16. Februar angeordnet, sagte Nyuswa. Die drei Tatverdächtigen befänden sich demnach bis dahin in Untersuchungshaft. Bei einem der drei Männer war ein Antrag auf Freilassung auf Kaution bereits vor einigen Wochen abgelehnt worden. Weiterlesen

Auch Ex-US-Vize Pence hatte geheime Dokumente zu Hause

Washington (dpa) – Ein weiterer möglicher Präsidentschaftskandidat ist wegen des Besitzes geheimer Regierungsdokumente in Erklärungsnot: Auch in der privaten Villa des ehemaligen US-Vizepräsidenten Mike Pence sind nach übereinstimmenden Medienberichten vom Dienstag geheime Akten aus dessen Amtszeit gefunden worden. Ein Anwalt des Politikers habe in dessen Haus im Bundesstaat Indiana vergangene Woche etwa ein Dutzend Dokumente gefunden, berichtete unter anderem der Sender CNN. Die Unterlagen seien inzwischen von der Bundespolizei abgeholt worden.

Der heute 63-Jährige war vier Jahre lang Vize von Ex-Präsident Donald Trump. Der Fall sorgt vor allem deshalb für Aufsehen, weil in den vergangenen Wochen mehrfach vertrauliche Unterlagen in privaten Räumen von US-Präsident Joe Biden aus dessen Zeit als Vize von Barack Obama aufgetaucht waren.

Die Affäre setzt den Demokraten vor allem auch wegen der misslungenen Kommunikationspolitik des Weißen Hauses unter Druck. Informationen über die immer neuen Dokumentenfunde bei Biden gab die Regierung nur scheibchenweise heraus und manchmal erst, als Medien bereits darüber berichtet hatten. Die Affäre um Biden wird derzeit sowohl vom Justizministerium als auch von einem Ausschuss des US-Repräsentantenhauses untersucht, in dem die Republikaner seit Anfang des Jahres die Mehrheit haben. Weiterlesen

Weißes Haus verteidigt sich in Bidens Dokumentenaffäre

Washington (dpa) – Nach einem erneuten Dokumentenfund hat das Weiße Haus abermals das Vorgehen von US-Präsident Joe Biden in der Affäre um die Geheimunterlagen verteidigt. Der Präsident habe dem Justizministerium den Zugang zu seinem Haus freiwillig gewährt, sagte Ian Sams, ein Sprecher des Rechtsberaters des Weißen Hauses. Die Ermittler hätten «die beispiellose Möglichkeit» gehabt, «auf jahrzehntealte, persönlich handgeschriebene Notizen, Akten, Papiere, Listen, Erinnerungsstücke und andere Materialien in seinem Haus zuzugreifen».

Am Wochenende war bekannt geworden, dass Ermittler in Bidens Haus im US-Bundesstaat Delaware auf weitere Geheimdokumente gestoßen waren. Ein Teil davon stamme aus Bidens Zeit als Vizepräsident, andere aus seiner Zeit als Senator, erklärte Bidens Anwalt Bob Bauer. Die knapp 13-stündige Durchsuchung war bereits am Freitag erfolgt. In den vergangenen Wochen waren mehrfach vertrauliche Unterlagen in privaten Räumen Bidens aufgetaucht. Von einigen Funden erfuhr die Öffentlichkeit erst, als Medien darüber berichteten. Justizminister Merrick Garland beauftragte einen Sonderermittler damit, die Vorfälle zu untersuchen. Weiterlesen

Meldepflicht bei mangelnder Fahrtauglichkeit?

Von Maurice Arndt, dpa

Goslar (dpa) – Automobilverbände haben sich gegen eine Meldepflicht von fahrungeeigneten Personen durch Ärzte ausgesprochen. Es gebe bereits in Ausnahmefällen Möglichkeiten für Ärzte, Hinweise an Fahrerlaubnisbehörden weiterzugeben, teilte etwa der Automobilclub von Deutschland (AVD) vor dem Verkehrsgerichtstag mit, bei dem das Thema besprochen wird. Der AVD betonte, dass es sich um ein sensibles Thema handele, «das in einer alternden Gesellschaft an Relevanz gewinnt».

Der Automobilclub ist somit gegen eine Änderung der bisherigen Rechtspraxis. Er befürwortete allerdings die Förderung regelmäßiger freiwilliger Seh- und Reaktionstests oder auch PKW-Sicherheitstrainings. Deren Ergebnisse müssten allerdings vertraulich bleiben, teilte der AVD mit.

Ohnehin hätten Ärztinnen und Ärzte bereits die Möglichkeit, fahrungeeignete Personen den Behörden zu melden, wenn sie «Gefahr in Verzug» feststellen. Der AVD bezieht sich dabei auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 1968. Demnach dürfen Ärzte in Ausnahmefällen die Schweigepflicht brechen. Dazu müssen sie zuerst den Patienten über seine Erkrankung und die damit verbundenen Gefahren des Autofahrens aufklären.

Untersuchungen zeigten zudem, dass viele ältere Autofahrer und Autofahrerinnen in der Lage seien, auftretende Leistungseinbußen auszugleichen – etwa durch vorsichtigeres Fahren oder Verzicht auf das Fahren bei Dunkelheit oder schlechtem Wetter. «Es überrascht daher nicht, dass Senioren nach der Statistik am Verkehrsunfallgeschehen unterproportional beteiligt sind», hieß es.

Treffen von Fachleuten für Verkehrssicherheit und Verkehrsrecht

Über das Thema sprechen Fachleute vom 25. bis 27. Januar beim Verkehrsgerichtstag in Goslar. Er zählt zu den wichtigsten Treffen von Fachleuten für Verkehrssicherheit und Verkehrsrecht in Deutschland. Besonders im Fokus stehen beim diesjährigen Verkehrsgerichtstag unter anderem auch die Themen Haftung von KI-gesteuerten Autos und Promillegrenzen bei E-Scootern. Der Kongress endet traditionell mit Empfehlungen an den Gesetzgeber.

Der Allgemeine Deutsche Automobilclub (ADAC) befürchtet, dass eine Meldepflicht das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten stark gefährde und im Zweifel dazu führe, «dass diese eine behandlungsbedürftige Beeinträchtigung aus Angst vor dem Führerscheinverlust nicht offen schildern». Zudem gibt der ADAC zu bedenken, dass nicht jeder Befund eindeutig mit Blick auf die Fahreignung sei. Er plädiert deshalb für die Schaffung einer Stelle für verkehrsmedizinische Fragestellungen, bei der sich Patienten eine zweite Meinung einholen können.

«Hör- und Sehtests würden nicht ausreichen»

Auch die Knüpfung der Fahrerlaubnis an regelmäßige Untersuchungen lehnt der Automobilclub ab. «Was sollte dabei geprüft werden? Hör- und Sehtests würden nicht ausreichen», sagte der Leiter der juristischen Zentrale beim ADAC, Markus Schäpe. Es müssten weitere Eigenschaften wie Konzentrationsvermögen oder Reaktionsgeschwindigkeit komplex untersucht werden. Zudem seien etwa in Italien, wo es ein derartiges System gibt, Senioren nicht weniger an Unfällen beteiligt als in Deutschland.

Der Münchener Rechtsanwalt Michael Pießkalla, der zu dem Thema in Goslar referieren wird, meint, es sei schwer zu beurteilen, ab wann eine Meldepflicht gelten solle. «Letztlich kann es meines Erachtens nicht dem Ermessen des Arztes überlassen bleiben, welche Krankheitsbilder er meldet», sagte er.

Unfallforscher Siegfried Brockmann vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft sprach sich für eine Beratungsstelle aus, die Ärzte im konkreten Fall zur Seite stünde. Eine solche Stelle könne bei Ärztekammern angesiedelt werden.

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Bestechung: Angeklagter Staatsanwalt gesteht vor Gericht

Von Sandra Trauner und Isabell Scheuplein, dpa

Frankfurt/Main (dpa) – Mit einem weitreichenden Schuldeingeständnis und persönlichsten Schilderungen hat ein in Frankfurt wegen Korruption angeklagter ehemaliger Oberstaatsanwalt die ihm zur Last gelegten Taten eingeräumt. Am zweiten Prozesstag verlas der 55-Jährige mit stockender Stimme eine 19 Seiten lange Erklärung voller Reue. Er übernehme «trotz überaus düsterer Aussichten» für sein weiteres Leben «strafrechtlich und persönlich die Verantwortung».

Er habe vielen Unbeteiligten großen Schaden zugefügt, das Vertrauen von Vorgesetzten und Kollegen massiv missbraucht und dem Ansehen der hessischen Justiz schweren Schaden zugefügt. Er habe es nicht vermocht, das System der Schmiergeldzahlungen zu stoppen, sagte Alexander B. «Insofern kann ich der Staatsanwaltschaft fast dankbar sein, dass sie mich da rausgezogen hat.»

Der ehemalige Leiter einer Ermittlungsstelle gegen Korruption im Gesundheitswesen muss sich seit vergangener Woche selbst wegen Korruptionsvorwürfen vor Gericht verantworten. Der 55-Jährige soll sich laut Staatsanwaltschaft bei der Vergabe von Gutachten bereichert und Schmiergelder kassiert haben. Mit ihm auf der Anklagebank sitzt ein Unternehmer, dem gewerbsmäßige Bestechung und Subventionsbetrug vorgeworfen wird.

Für die eigene Kindheit geschämt

Alexander B. schilderte seine traumatische Kindheit in prekären Verhältnissen: Der Vater habe ihn sexuell missbraucht. Die Mutter habe ihn direkt nach der Geburt in ein Kinderheim gegeben und mit zwei Jahren zurückgeholt. Seine Kindheit sei geprägt gewesen von Geldsorgen, der Überforderung seiner Mutter und der Alkoholsucht seines Vaters. Bis zu seiner Festnahme 2020 habe er mit niemandem darüber gesprochen, «weil ich mich geschämt habe».

Mit Fleiß und Disziplin habe er das Jurastudium abgeschlossen. Mit Arbeit habe er sich von seinen persönlichen Problemen ablenken wollen, sei «völlig ausgebrannt» gewesen. «Mein beruflicher Erfolg war mein einziger Lebensinhalt.»

Von 2002 an war der Angeklagte mit Ermittlungen zu Abrechnungsbetrug bei Ärzten betraut. Für die komplizierte Materie brauchte man Sachkundige, die zunächst einzeln und selbstständig arbeiteten. In der Hochphase seien bis zu 2000 Verfahren anhängig gewesen. Zusammen mit seinem Schulfreund – der nun mit ihm auf der Anklagebank sitzt – gründete der Angeklagte eine Firma, bei der die Sachverständigen angestellt waren.

Geld für Beziehung benötigt

B. gab zu, zuerst zu einem Drittel und später zu 60 Prozent am Gewinn dieses Unternehmens beteiligt gewesen zu sein, dabei habe er gewusst, «dass dieses Verhalten unzulässig ist». Hintergrund dieser «Unrechtsvereinbarung» sei seine neue Beziehung zu einer dieser Sachverständigen gewesen. Sie habe nicht mit Geld umgehen können und er sei nicht in der Lage gewesen, dem Einhalt zu gebieten.

Als ihre beiden Kinder aus erster Ehe bei dem Paar einzogen, seien die Kosten gestiegen. Zu diesem Zeitpunkt haben er beschlossen, «sich eine zusätzliche Einnahmequelle zu verschaffen». Der Mitangeklagte Unternehmer habe ein Konto eingerichtet und ihm die Bankkarte dazu gegeben. Laut Anklage hob er davon jahrelang monatlich rund 3000 Euro ab.

Eine weitere Einnahmequelle erschloss sich der Angeklagte nach eigenem Bekunden bei einer Firma, die EDV-Gutachten erstellte. Mit dem Inhaber dieser Firma habe er sich über die ähnlich gelagerten persönlichen Probleme ausgetauscht. Bei einem Spaziergang habe man vereinbart, dass der Unternehmer für jedes von B. in Auftrag gegebene Gutachten diesem einen Euro zahle.

Von Partnerin angezeigt

Seine Partnerin sei dann psychisch krank geworden, er habe sich 2019 von ihr getrennt, die Kosten seien aber weitergelaufen. Diese Frau war es denn auch, die den damaligen Oberstaatsanwalt 2019 anzeigte.

Nach seiner Verhaftung 2020 habe er begonnen aufzuarbeiten, «weshalb ich derart gescheitert bin». Er wisse, dass seine Ausführungen als Ausflüchte gesehen werden können «und dass die juristische und die persönliche Aufarbeitung nur eine geringe Schnittmenge haben».

Auch den – neben gewerbsmäßiger Bestechlichkeit – zweiten Tatvorwurf der Steuerhinterziehung räumte er ein. Zum dritten Tatvorwurf, der erst später hinzugenommen wurde – schwere Untreue – will er sich später äußern. Am kommenden Mittwoch will auch der zweite Angeklagte aussagen, der mitangeklagte Unternehmer.

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Anpassung der Promillegrenze für E-Scooter-Fahrer gefordert

Von Maurice Arndt, dpa

Goslar (dpa) – Fachleute und Verbände haben eine Anpassung der Promillegrenze für E-Scooter-Fahrer gefordert. Bisher orientiert sich der Wert an dem für Autos. Einige Experten fänden eine Anlehnung an den weniger strengen Grenzwert für Fahrräder passender. Von Mittwoch an wird das Thema beim Verkehrsgerichtstag in Goslar besprochen.

E-Scooter würden höchstens 20 Kilometer pro Stunde schnell fahren. Damit seien sie dem Fahrrad näher als einem Auto, teilte der Allgemeine Deutsche Automobilclub (ADAC) mit. Auch gesetzlich seien E-Scooter dem Zweirad näher: «So existieren weder Helmpflicht noch eine Fahrerlaubnispflicht.» Es stelle sich daher die Frage, warum bei der Promillegrenze eine Unterscheidung gemacht werde. Der ADAC regt eine Klarstellung durch den Gesetzgeber an. Künftig solle bei der rechtlichen Bewertung besser zwischen führerscheinpflichtigen und führerscheinfreien Fahrzeugen unterschieden werden – statt zwischen Kraftfahrzeugen und anderen Fahrzeugen.

Bisher ist das Fahren von Fahrrad oder E-Bike unter Alkoholeinfluss bis 1,6 Promille straffrei, solange der Fahrer oder die Fahrerin keine Ausfallerscheinungen habe und es zu keinem Unfall komme, erklärte Unfallforscher Siegfried Brockmann vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). E-Scooter gelten aber als Kraftfahrzeuge und werden wie Autos behandelt. Das bedeutet: Bei einer Fahrt mit 0,5 Promille oder mehr begeht der Fahrer eine Ordnungswidrigkeit. Eine Geldbuße von 500 Euro und ein Monat Fahrverbot sind dann möglich. Ab 1,1 Promille sind – selbst ohne Ausfallerscheinungen – auch höhere Geldstrafen und der Entzug der Fahrerlaubnis möglich. Autofahrer dürfen dann erst nach einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung wieder hinter das Steuer.

Studie zu Blutalkoholwert und Fahruntüchtigkeit angeregt

«Aus Sicht des ADAC sollte die Teilnahme am Straßenverkehr und der Alkoholkonsum immer strikt getrennt werden», betonte der Automobilclub. Es müsse aber berücksichtigt werden, wenn Menschen nach dem Alkoholkonsum auf das Auto verzichten und stattdessen den «weit weniger gefährlichen E-Scooter» nutzen. Das sieht auch Unfallforscher Brockmann so. Er regt an, in einer Studie zu untersuchen, ab welchem Blutalkoholwert eine absolute Fahruntüchtigkeit bei E-Scooter-Fahrern angenommen werden kann.

Über das Thema sprechen verschiedene Experten und Expertinnen vom 25. bis 27. Januar beim Verkehrsgerichtstag in Goslar. Er zählt zu den wichtigsten Treffen von Fachleuten für Verkehrssicherheit und Verkehrsrecht in Deutschland. Besonders im Fokus stehen beim diesjährigen Verkehrsgerichtstag unter anderem auch die Themen Haftung von KI-gesteuerten Autos und eine mögliche Meldepflicht für Ärzte von fahrungeeigneten Patienten. Der Kongress endet traditionell mit Empfehlungen an den Gesetzgeber.

Die Zahl der Verkehrsunfälle mit E-Scootern ist in Niedersachsen zuletzt deutlich gestiegen. Im Jahr 2021 gab es in dem Bundesland 634 Unfälle mit den Elektrorollern, wie das zuständige Innenministerium Anfang Januar mitteilte. Ein Jahr zuvor lag die Zahl demnach noch bei 295. Auch die Zahl der Trunkenheitsfahrten, die zu Verkehrsunfällen führten, ist den Angaben zufolge gestiegen.

Straßenverkehrskenntnisse in Prüfung nachweisen

Der Automobilclub von Deutschland plädiert dafür, alkoholisierten E-Scooter-Fahrern ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille die Erlaubnis zum Fahren von elektrischen Tretrollern zu entziehen, falls der oder die Betroffene keinen Autoführerschein besitzt. Darüber hinaus sollten E-Scooter-Fahrer ähnlich wie Mofa-Fahrer in einer theoretischen Prüfung Straßenverkehrskenntnisse nachweisen müssen. Auch eine Helmpflicht für Fahrzeuge, die schneller als sechs Kilometer pro Stunde fahren können, sei denkbar.

Bundesweit ist die Zahl der E-Scooter-Unfälle mit Verletzten in 2021 gegenüber dem Vorjahr um 156,8 Prozent gestiegen, wie aus Zahlen hervorgeht, die der GDV veröffentlicht hat. Von 325.961 Verunglückten waren demnach 1,7 Prozent in 2021 E-Scooter-Fahrer. In knapp 90 Prozent der Unfälle, in denen eine Fahruntüchtigkeit bei dem E-Rollerfahrer festgestellt wurde, war er alkoholisiert. Daten aus der norwegischen Hauptstadt Oslo zeigten zuletzt, dass sich Unfälle mit E-Scootern meist nachts oder abends durch betrunkene Fahrer ereignen.

Einheitliche Rechtsauslegung angestrebt

Aus polizeilicher Sicht sei es wichtig, dass es zu einer einheitlichen Rechtsauslegung komme. Ein Beamter der Polizei Hannover nimmt in Goslar an dem Arbeitskreis zu der E-Scooter-Thematik als Referent teil. So könne es zu einer einheitlichen polizeilichen Vorgehensweise kommen und Regeln sowie Folgen eines Regelverstoßes den Fahrern transparent vermittelt werden. Das würde zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit führen.

Der Automobilclub Verkehr (ACV) wünscht sich von den Anbietern der Elektroroller mehr Bemühungen bei der Überprüfung der Fahrtauglichkeit der Fahrer. «Etwa in Form von Reaktionstests mit Hilfe einer App», teilte der ACV mit.

Auch bei sehr hohen Alkoholkonzentrationen könne man die Fahrer nicht mit denen von Pkw oder gar Lkw vergleichen, sagte Rechtsanwältin Heike Becker vom Deutschen Anwaltverein (DAV). E-Scooter-Fahrer seien eher mit denen von E-Bikes zu vergleichen. Sie fordert deshalb eine Anhebung der Promillegrenze auf 1,6. Vor allem brauche es aber eine bundeseinheitliche Regelung.

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Männer wegen Handels von CBD-haltigen Produkten angeklagt

Trier (dpa/lrs) – Die Staatsanwaltschaft Trier hat in zwei Fällen Betreiber von «Head-Shops» für Zubehör von Cannabis-Konsum wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln angeklagt. Die Männer sollen in den Läden unter anderem in Trier und übers Internet CBD-haltige Substanzen verkauft haben, die einen geringen Anteil des berauschenden Wirkstoffs THC (Tetrahydrocannabinol) enthielten, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit.

Die Anklage im ersten Fall richte sich gegen einen 38-Jährigen, der in Trier und zwei weiteren deutschen Städten «Head-Shops» betrieb. Dort habe er neben legalen Produkten auch CBD-haltige Produkte, vor allem Cannabis-Blüten, vertrieben. Ein Teil der Produkte wurde laut Staatsanwaltschaft auch über einen in der Trierer City aufgestellten Verkaufsautomaten verkauft, der im April 2019 beschlagnahmt worden war. Es war deutschlandweit der erste Automat dieser Art gewesen. Weiterlesen

Mertin beim «Containern» gegen «strafrechtliche Scharade»

Mainz (dpa/lrs) – Das als «Containern» bezeichnete Einsammeln von Lebensmitteln aus Mülltonnen bleibt nach den Worten des rheinland-pfälzischen Justizministers Herbert Mertin (FDP) ohne eine Änderung des Strafgesetzbuchs weiterhin strafbar. Der in die bundesweite Diskussion gebrachte Weg, die Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) um Bestimmungen zum «Containern» zu ergänzen, sei nicht geeignet, Straffreiheit herzustellen, sagte Mertin am Donnerstag im Rechtsausschuss des Landtags. Weiterlesen

Generalstaatsanwältin: Netanjahu muss Minister entlassen

Tel Aviv (dpa) – Nach einem Urteil des Höchsten Gerichts hat Israels Generalstaatsanwältin den wiedergewählten Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu aufgefordert, einen seiner wichtigsten Minister zu entlassen.

Netanjahu müsse dem wegweisenden Urteil nachkommen und den Innen- und Gesundheitsminister Arie Deri aus seinen Ämtern entfernen, schrieb Gali Baharav-Miara Medienberichten zufolge in einem am Donnerstag veröffentlichten Schreiben. Weiterlesen

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