Meterhoch türmen sich Trümmer an einer Brücke über der Ahr.

Ahrtal: Flut-Hinterbliebene kämpfen gegen Einstellung der Ermittlungen

Koblenz/Hannover. Auch mehrere Wochen nach der Einstellung der Ermittlungen zur Ahrtal-Flutkatastrophe 2021 wehren sich einige Hinterbliebene weiter gegen die Entscheidung. Mit 135 weißen Puppen wollen sie bei der anstehenden Justizministerkonferenz in Hannover eine Mahnwache abhalten, wie Ralph Orth, Vater einer bei der Flut verstorbenen Frau, am Montag in Koblenz sagte. Weiterlesen

Thomas Kießling, Missbrauchsopfer eines mittlerweile verstorbenen Trierer Geistlichen, sitzt auf einer Pressekonferenz des Vereins Missbit neben Justiziar Rudolf Fischer und dem Vereinsvorsitzenden Hermann Schell.

Missbit: Erstes Missbrauchsopfer verklagt Bistum Trier

Trier. Ein erstes Missbrauchsopfer hat das katholische Bistum Trier auf Schmerzensgeld verklagt. Das teilte der Verein der Missbrauchsopfer und Betroffenen im Bistum Trier (Missbit) am Donnerstag mit. Dem Kläger gehe es darum, angemessen entschädigt zu werden – für die Taten, die ihm ein Pfarrer in seiner Heimatgemeinde an der Mosel jahrelang zugefügt hatte, als er Schulkind war. Weiterlesen

Polizisten bringen einen Mann in Handschellen zum Flughafen.

Entwurf für Landesgesetz zu Abschiebungen steht

Mainz. Die Verwaltungsgerichte entscheiden in Rheinland-Pfalz auch nach dem Inkrafttreten des Rückführungsverbesserungsgesetzes weiterhin, ob eine Wohnung durchsucht werden darf, um einen abzuschiebenden Ausländer zu ergreifen. Weiterlesen

Meterhoch türmen sich Trümmer an einer Brücke über der Ahr.

Ahrtal: Abschlussbericht wird nicht veröffentlicht

Koblenz. Die Staatsanwaltschaft Koblenz wird den Abschlussbericht zu den Ermittlungen der Ahrtal-Flut nicht veröffentlichen. Die Strafprozessordnung sowie Gesetze des Strafgesetzbuches stünden dem entgegen, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Das geht aus einem Bericht von Justizminister Herbert Mertin (FDP) an den rheinland-pfälzischen Landtag hervor. Weiterlesen

Ein Mann bindet Gerichtsakten zusammen.

Mehr Ermittlungsverfahren nicht abgeschlossen

Mainz/Berlin. In Rheinland-Pfalz ist die Zahl unerledigter Fälle bei den Staatsanwaltschaften nach Angaben des Richterbundes in den vergangenen Jahren zwar tendenziell gestiegen, aber deutlich geringer als in anderen Bundesländern. Weiterlesen

Nahaufnahme von Ralph Orth. Hinterbliebener der Ahrtal-Flut.

Ende der Ahrtal-Ermittlungen: Hinterbliebene wehren sich

Koblenz. Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen zur tödlichen Flutkatastrophe im Ahrtal eingestellt, doch die Hinterbliebenen wollen das nicht akzeptieren. In zwei Fällen habe er Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt, sagte der Anwalt einiger Hinterbliebener, Christian Hecken. Er vertritt unter anderem die Familie Orth, deren Tochter Johanna bei der Flut starb, und Werner Minwegen, der beide Eltern verlor. Die Beschwerde für diese beiden Fälle sei am Montag eingelegt worden, hieß es. Weiterlesen

Damwild steht hinter einem Bauzaun.

Gatterwild zur Jagd ausgesetzt? Staatsanwaltschaft ermittelt

Trier. Damwild aus einem Gatter soll für eine Jagd betäubt und zum Abschuss in einem Jagdrevier im Kreis Bernkastel-Wittlich ausgesetzt worden sein: Nach einer Anzeige der Kreisverwaltung ermittele die Staatsanwaltschaft Trier gegen einen Jagdpächter wegen des Verdachts eines Vergehens nach dem Tierschutzgesetz, sagte der Leitende Trierer Oberstaatsanwalt Peter Fritzen am Dienstag. Weiterlesen

Eine Cannabis-Pflanze in Nahaufnahme.

Cannabis-Legalisierung: Prüfung von knapp 10.000 Akten

Berlin/Mainz. Das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung führt nach einem Medienbericht dazu, dass bundesweit mehr als 210.000 Strafakten überprüft werden müssen. Allein im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen müssten 60.000 Fälle (Stand 15. März 2024) erneut angeschaut werden, wie eine Anfrage der „Deutschen Richterzeitung“ bei den Justizministerien der Länder ergab. In Rheinland-Pfalz wären es demnach 9800 Strafakten. Weiterlesen

Israel wegen Völkermord-Klage vor UN-Gericht

Den Haag.  Südafrika hat Israel vor dem Internationalen Gerichtshof vorgeworfen, systematisch völkermörderische Handlungen gegen die Palästinenser im Gazastreifen begangen zu haben.

Vor dem höchsten Gericht der Vereinten Nationen schilderten die Rechtsvertreter Südafrikas am in Den Haag Beispiele der militärischen Gewalt sowie Äußerungen israelischer Politiker und Militärs in den vergangenen rund drei Monaten. Dies sei mit der «Absicht des Völkermordes» geschehen, hieß es. Demnach soll Israel eine Zerstörung des palästinensischen Lebens anstreben.

Israel soll am Freitag zu den Vorwürfen Stellung beziehen. Kurz vor Beginn der Anhörung wies Ministerpräsident Benjamin Netanjahu erneut alle Vorwürfe zurück: «Israel kämpft gegen Hamas-Terroristen, nicht gegen die palästinensische Bevölkerung, und wir tun dies in voller Übereinstimmung mit dem internationalen Recht.» Auch die USA, Großbritannien und die Bundesregierung sehen keinerlei Grundlage für die Klage Südafrikas.

Das Land beruft sich auf die UN-Völkermordkonvention, die auch Israel unterzeichnet hat. In der Konvention wird Völkermord definiert als eine Handlung, «die in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören». Israel bestreitet, diesen Passus verletzt zu haben.

Entscheidung des Gerichts ist bindend

Südafrika fordert in einem Eilverfahren auch einen Rechtsschutz für die Palästinenser. So sollten die Richter das Ende der militärischen Handlungen anordnen.

Das Gericht, das Konflikte zwischen Staaten klären soll, wird sich zunächst nur mit dem Eilantrag befassen und dann in den nächsten Wochen entscheiden. Ein Verfahren zur Hauptsache, dem Völkermord-Vorwurf, kann Jahre dauern.

Eine Entscheidung des Gerichts ist bindend – auch wenn die UN-Richter selbst keine Machtmittel haben, diese auch durchzusetzen. Ein negativer Beschluss könnte Israel schaden und den internationalen Druck weiter erhöhen.

Israel verweist auf Recht auf Selbstverteidigung

Es ist das erste Mal, dass Israel sich vor einem internationalen Gericht dem Vorwurf des Völkermordes stellt. Die Klage trifft das Land besonders schwer. Denn Israel war gerade auch als eine Folge des Holocaust im Zweiten Weltkrieg gegründet worden.

Israel weist auf sein Recht auf Selbstverteidigung nach den Terrorangriffen der islamistischen Hamas und anderer Extremisten am 7. Oktober 2023 hin. Dabei waren rund 1200 Menschen getötet und etwa 250 aus Israel entführt worden, von denen bislang etwa die Hälfte wieder freigelassen wurde.

«Rhetorik des Völkermordes»

Südafrika verurteilte zwar die Angriffe der Hamas-Terroristen. «Aber kein bewaffneter Angriff ist eine Rechtfertigung für die Verletzung der Völkermordkonvention», sagte Justizminister Ronald Lamola. Er sprach von einer «Politik der Apartheid gegen Palästinenser seit etwa 76 Jahren». Israel hat auch den Apartheid-Vorwurf in den vergangenen Jahren immer wieder zurückgewiesen.

Die Rechtsvertreterin Südafrikas, Adila Hassim, zählte Gewalttaten der Armee auf, wie Bombenangriffe und Blockaden humanitärer Hilfe. Sie sprach von «Taten des Völkermordes» und einem «systematischen Muster, das auf Absicht des Völkermordes hinweist.» Mehr als 23.000 Palästinenser seien getötet worden, mindestens 70 Prozent davon Frauen und Kinder.

Südafrika begründete die Vorwürfe auch mit Äußerungen von israelischen Ministern und Offizieren. Zitate wie «Wir werden keinen verschonen», «Wir werden den Gazastreifen von der Erde ausradieren» oder «Israel kämpft gegen menschliche Tiere» seien «Rhetorik des Völkermordes».

Vor dem Friedenspalast, dem Sitz des Gerichtshofes, hatten sich einige Hundert Anhänger der Palästinenser versammelt. Zugleich zogen auch mehrere Hundert Unterstützer Israels vor das Gericht und erinnerten an die Opfer der Gewalt von Hamas. (dpa)

 

 

 

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