New York wappnet sich vor wahrscheinlicher Trump-Anklage

Washington/ New York (dpa) – Vor einer erwarteten Anklage gegen den ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump bereitet sich New York auf mögliche Proteste vor. Vor dem Gerichtsgebäude in Downtown Manhattan herrschten gestern (Ortszeit) erhöhte Sicherheitsvorkehrungen – Metallzäune wurden aufgebaut und die Polizeipräsenz erhöht.

«Wir beobachten die Kommentare in den sozialen Medien», sagte der New Yorker Bürgermeister Eric Adams. Die New Yorker Polizei sorge dafür, dass es keine «unangemessenen Handlungen» in der Stadt gebe, sagte Adams. Er sei «zuversichtlich», dass diese dazu in der Lage sei. Trump hatte angesichts einer erwarteten Anklage wegen Schweigegeldzahlungen an einen Pornostar zuvor zu Protesten aufgerufen und behauptet, dass er heute «festgenommen» werde.

Möglicherweise unzulässige Wahlkampfspende

US-Medien zufolge dürfte eine Anklageerhebung heute aber eher unwahrscheinlich sein. Unter anderem der Sender CNN berichtete gestern Abend (Ortszeit), dass damit nun frühestens in der kommenden Woche gerechnet werde. Der Staatsanwalt von New York ermittelt gegen den abgewählten Ex-Präsidenten wegen Schweigegeldzahlungen an die Darstellerin Stormy Daniels und das Model Karen McDougal. Eine Anklage in dem Fall erscheint immer wahrscheinlicher. Weiterlesen

Russischer Autobauer Gaz verklagt VW auf hohe Abfindung

Nischni Nowgorod (dpa) – Ein Gericht in Nischni Nowgorod an der Wolga hat auf eine Klage des früheren russischen VW-Partners Gaz hin das Vermögen des Wolfsburger Automobilkonzerns in Russland beschlagnahmt. Gaz habe vor Gericht beantragt, die Kündigung des Montagevertrags für nichtig zu erklären und VW zu einer Vertragsstrafe von 15,6 Milliarden Rubel (190 Millionen Euro) zu verurteilen, berichtete die Nachrichtenagentur Interfax unter Berufung auf die Gerichtsakte. Weiterlesen

Chefankläger: Haftbefehl gegen Putin ist lebenslang gültig

London (dpa) – Der Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin bleibt nach Angaben von Chefankläger Karim Khan auch nach einem Ende des russischen Kriegs gegen die Ukraine gültig. «Es gibt keine Verjährungsfrist für Kriegsverbrechen», sagte Khan dem Sender BBC Radio 4.

Das sei einer der Grundsätze des Kriegsverbrechertribunals von Nürnberg nach dem Zweiten Weltkrieg. «Einzelpersonen – wo immer sie sich auf der Welt befinden – müssen erkennen, dass es das Gesetz gibt und dass mit Autorität Verantwortung einhergeht», sagte der Brite. Weiterlesen

Malaysias Ex-Regierungschef wegen Korruption angeklagt

Kuala Lumpur (dpa) – Gegen den früheren Ministerpräsidenten von Malaysia, Muhyiddin Yassin, ist nach Korruptionsvorwürfen Anklage erhoben worden. Dem 75-Jährigen würden Amtsmissbrauch in vier Fällen und Geldwäsche in zwei Fällen vorgeworfen, berichteten malaysische Medien übereinstimmend, nachdem Muhyiddin in der Hauptstadt Kuala Lumpur vor Gericht erschienen war. Der Politiker habe die Anschuldigungen zurückgewiesen. Er werfe der neuen Regierung unter Ministerpräsident Anwar Ibrahim vor, die Opposition zum Schweigen bringen zu wollen. Weiterlesen

Belarus führt Todesstrafe für Hochverrat ein

Minsk (dpa) – In der ehemaligen Sowjetrepublik Belarus hat Machthaber Alexander Lukaschenko für Hochverrat die Todesstrafe einführen lassen. Lukaschenko unterzeichnete dazu ein Gesetz, das härtere Strafen bei «Verbrechen mit extremistischer und staatsfeindlicher Ausrichtung» vorsieht, wie die staatliche Nachrichtenagentur Belta berichtete. Nach Meinung von Beobachtern ist es vor allem dazu gedacht, die Loyalität des Beamten- und Militärapparats zu sichern. Belarus ist das einzige Land in Europa, das heute noch die Todesstrafe vollstreckt. Lukaschenko ist dort bereits seit 1994 an der Macht. Weiterlesen

Spanier muss Ex-Frau für Hausarbeit rund 200.000 Euro zahlen

Madrid (dpa) – Für 25 Jahre Hausarbeit muss ein Mann in Spanien seiner Ex-Frau eine Entschädigung von gut 204.000 Euro zahlen. Das habe ein Richter in Vélez-Málaga entschieden, berichteten die Zeitung «La Vanguardia» und andere Medien. Freuen darf sich nicht nur die 48 Jahre alte Ivana Moral, die sich vor Gericht durchsetzte. «Es ist ein Urteil, das Klagen anderer Frauen die Tür öffnet», stellte «La Vanguardia» fest.

Sie sei «sehr verliebt» gewesen, als sie mit 20 geheiratet habe, erzählte Moral «La Vanguardia». Doch schon bald habe sie gemerkt, dass ihre Ehe alles andere als ein Rosengarten sein würde. «Ich habe mich getreten, unterdrückt und missbraucht gefühlt», erzählte sie. Sie habe sich nicht nur um Haushalt und Kinder kümmern, sondern auch in den Fitnessstudios ihres Mannes arbeiten müssen. Mindestens zehn Stunden pro Tag habe sie geschuftet. Dafür habe sie aber weder finanzielle noch moralische Anerkennung erhalten. Weiterlesen

Oben-Ohne-Baden künftig auch für Frauen in Berlins Bädern

Von Marion van der Kraats, dpa

Berlin (dpa) – Verboten war es ohnehin nicht – aber nun sollte Oben-Ohne-Baden in Berlins Schwimmbädern für Frauen auch nicht mehr zum Problem werden. In einer internen Anweisung sei klargestellt worden, dass das Schwimmen «oben ohne» für alle Personen gleichermaßen erlaubt sei, teilte eine Sprecherin der Berliner Bäderbetriebe (BBB) am Donnerstag mit. Das Unternehmen werde die Haus- und Badeordnung künftig «geschlechtergerecht» anwenden, hatte zuvor die Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung am Donnerstag mitgeteilt. Hintergrund ist laut Senatsverwaltung eine erfolgreiche Beschwerde bei der für das Antidiskriminierungsgesetz des Landes Berlin (LADG) zuständige Ombudsstelle.

Eine Frau hatte sich demnach beschwert, weil sie nicht – wie Männer – «oben ohne» in einem Berliner Bad schwimmen durfte. Ein weiterer Fall in Berlin hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt: Wegen ihres nackten Oberkörpers wurde eine Frau im Sommer 2021 eines Wasserspielplatzes im Berliner Bezirk Treptow-Köpenick verwiesen. Aus Sicht der Ombudsstelle stellte dies eine Diskriminierung dar. Eine Klage gegen das Land Berlin auf finanzielle Entschädigung dafür blieb jedoch erfolglos. Das Landgericht Berlin sah dafür im September 2022 keine Grundlage nach dem Antidiskriminierungsgesetz (Az. 26 O 80/22).

Badebekleidung für die primären Geschlechtsorgane

Nach Angaben von Klägeranwältin Leonie Thum wurde Berufung gegen das Urteil eingelegt. Ihre Mandantin hatte wenigstens 10.000 Euro vom Land Berlin verlangt. Auf Empfehlung der Ombudsstelle hatte der Wasserspielplatz allerdings seine Nutzungsordnung ergänzt. Danach gilt für alle Geschlechter, dass die Badebekleidung die primäre Geschlechtsorgane vollständig bedecken muss. Die weibliche Brust gilt als sekundäres Geschlechtsorgan.

Nun folgte die Klarstellung bei den Bäderbetrieben. Zwar mache die Haus- und Badeordnung seit Jahren keine geschlechtsspezifischen Vorschriften in Bezug auf die Badebekleidung, hieß es. «Allerdings wurde das von unseren Gästen und je nach Bad bislang zum Teil unterschiedlich ausgelegt und gehandhabt», so die Sprecherin.

Die Ombudsstelle begrüße die Klarstellung, teilte deren Leiterin Doris Liebscher mit. Die Entscheidung schaffe «gleiches Recht für alle Berliner*innen, ob männlich, weiblich oder nicht-binär». Zudem schaffe sie Rechtssicherheit für das Personal in den Bäderbetrieben. «Jetzt geht es darum, dass die Regelung konsequent angewendet wird und keine Platzverweise oder Hausverbote mehr ausgesprochen werden», betonte Liebscher.

Keine Selbstverständlichkeit

Oben-ohne-Baden ist in Deutschland keine Selbstverständlichkeit für Frauen. Einige Bäder hatten dies jedoch im Sommer 2022 erlaubt – etwa im niedersächsischen Göttingen oder in Siegen in Nordrhein-Westfalen.

Wie eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur damals ergeben hatte, befürworten viele Erwachsene, Frauen das Oberteiltragen nicht unbedingt vorzuschreiben. 37 Prozent finden es demnach positiv, wenn etwa im Freibad der klare Dresscode – Frauen müssen Bikini oder Badeanzug tragen, Höschen reicht nicht – aufgehoben wird. Allerdings fanden bundesweit 28 Prozent das Oben-ohne-Baden von Frauen «nicht gut».

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Guantánamo-Häftling wird nach Saudi-Arabien entlassen

Washington (dpa) – Die US-Regierung hat einen weiteren Häftling aus dem Gefangenenlager Guantánamo entlassen. Ghassan al Sharbi wurde am Mittwoch in sein Herkunftsland Saudi-Arabien transferiert, teilte das Pentagon mit. Der heute 48-jährige al Sharbi war laut Informationen der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch am 28. März 2002 in Faisalabad in Pakistan verhaftet worden. Drei Monate später sei er nach Guantánamo gebracht worden, wie die «New York Times» berichtete. Weiterlesen

Großer Protesttag gegen Justizreform in Israel «Tag der Störung»

Tel Aviv (dpa) – Ein landesweiter «Tag der Störung» als Protest gegen die Justizreform in Israel hat mit zahlreichen Demonstrationen und Straßensperren begonnen. Demonstranten schwenkten blau-weiße Nationalflaggen und blockierten nach Medienberichten vorübergehend die zentrale Küstenstraße sowie eine Hauptverkehrsstraße im Zentrum von Tel Aviv.

Außerdem verriegelten sie als Zeichen des Protests die Eingänge zahlreicher Schulen mit Ketten. Der Protest fand auch zur See statt: Vor der Küste waren Teilnehmer mit zahlreichen Booten und Surfbrettern unterwegs. Sie sperrten nach Angaben der Veranstalter auch den Zugang zum Hafen von Haifa. Weiterlesen

Prozess um Millionen auf Gazprombank-Konto von Putin-Freund

Zürich (dpa) – Die Gazprombank in Zürich soll ein Millionenvermögen verwaltet haben, das auf den Namen eines Freundes des russischen Präsidenten Wladimir Putin lautete.

Der frühere Chef der Gazprombank Schweiz AG mit Sitz in Zürich und drei Mitarbeiter müssen sich seit Mittwoch vor dem dortigen Bezirksgericht verantworten. Ihnen wird mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften vorgeworfen. Die Anklageschrift legt nahe, dass das Geld womöglich Putin selbst gehörte.

Die vier Angeklagten haben die Vorwürfe zurückgewiesen. Weiterlesen

Achteinhalb Jahre Haft für Moskauer nach Kriegs-Kritik

Moskau (dpa) – Ein Moskauer Gericht hat einen Anti-Kriegs-Aktivisten zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Ihm war angelastet worden, angebliche Falschnachrichten über Russlands Armee in der Ukraine verbreitet zu haben. Das Verfahren war als politisch motiviert kritisiert worden.

Der 23 Jahre alte Wissenschaftler Dmitri Iwanow hatte in seinem Telegram-Kanal offen Kritik an der russischen Invasion geübt. Iwanow hatte der russischen Armee auch Kriegsverbrechen etwa in Butscha nahe der ukrainischen Hauptstadt Kiew vorgeworfen. Dort waren Hunderte Leichen gefunden worden, einige mit gefesselten Händen auf dem Rücken. Weiterlesen

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