Vier Haftbefehle 2022 wegen Terminnöten aufgehoben

Saarbrücken (dpa/lrs) – Aufgrund von Terminierungsschwierigkeiten bei Großen Strafkammern des Landgerichts Saarbrücken sind 2022 nach Angaben der Landesregierung vier Haftbefehle aufgehoben worden. Gründe seien Terminnöte bei Verteidigern und Sachverständigen gewesen, teilte die saarländische Landesregierung auf Anfrage der Landtagsabgeordneten Dagmar Heib und Jonas Reiter (beide CDU) mit. Laut Strafprozessordnung darf eine Untersuchungshaft nur in Ausnahmefällen länger als sechs Monate dauern.

Der Aufhebung der vier Haftbefehle liegen zwei Verfahren zugrunde. Einmal waren besonders schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung angeklagt: Hier wurden beide Angeklagte nach Beschlüssen des Saarländischen Oberlandesgericht vom Juni auf freien Fuß gesetzt, wie aus der Antwort hervorgeht.

Im zweiten Verfahren, in dem es um besonders schweren Raub ging, kam ein Angeklagter frei. Der zweite Angeklagte kam in Strafhaft, da er zwischenzeitlich in einem anderen Verfahren rechtskräftig verurteilt worden war, wie die Landesregierung in ihrer Antwort schrieb.

In beiden Fällen seien die maßgeblichen Umstände nicht in der Dauer der Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Saarbrücken, sondern des Hauptverfahrens vor dem Landgericht Saarbrücken zu suchen. Auf justizieller Seite sei ausreichend Personal vorhanden.

Das Justizministerium habe eine Liste von Sachverständigen für forensische Psychiatrie und Psychologie aus dem Saarland, Rheinland-Pfalz und Umgebung an die Staatsanwaltschaft übermittelt, um Dezernenten zu unterstützen. Diese Liste stehe auch den Gerichten zur Verfügung, hieß es. Zudem stehe das Ministerium mit der Uni des Saarlandes in Kontakt, um eine personelle Verstärkung des Instituts für Gerichtliche Psychologie und Psychiatrie zu erzielen.

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