Verfolgungsfahrt mit Festnahme

Hasborn/Mehren/Ulmen/Büchel. Am 31.08.2023, gegen 16:51 Uhr, begann eine schon fast filmreife Szene, wie aus einem Actionfilm. Ein 34-jähriger wohnsitzloser Mann befuhr mit seinem Personenkraftwagen die BAB 1 von Trier kommend in Richtung Koblenz.Im Bereich von Hasborn bereits überholte er mehrere Verkehrsteilnehmer derart gefährlich, dass es zu einer polizeilichen Meldung kam.

In Abstimmung mit der Polizeiautobahnstation Schweich wurden Fahndungsmaßnahmen auf der BAB eingerichtet und durchgeführt. Einer Streife der Polizeiinspektion Daun gelang es, das beschriebene Fahrzeug, einen VW Polo mit Kennzeichen aus dem Zulassungsbezirk Kassel im Bereich der AS Mehren festzustellen und zu verfolgen.

Der Fahrzeugführer missachtete jegliche polizeilichen Anhaltezeichen und erhöhte seine Geschwindigkeit deutlich. Im Bereich der AS Ulmen fuhr er von der BAB 48 ab und setzte seine Fahrt in Richtung Büchel fort. Letztlich bog er im Bereich der L 100 in einen Feldweg ab, sprang aus dem Fahrzeug raus und versuchte sich fußläufig zu entfernen.

Den nacheilenden Beamten der Polizeiinspektion Daun gelang die Festnahme und Fesselung der Person. Im Rahmen der ersten Ermittlungen vor Ort ergab sich, dass gegen den Mann ein offener Haftbefehl vorlag, er unter dem Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln stand, nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war und kleinere Mengen illegaler Drogen mit sich führte.

Er wurde festgenommen, eine Blutprobe wurde entnommen und er wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Das Fahrzeug wurde sichergestellt und abgeschleppt. Im Rahmen der Flucht vor der Polizei kam es zu zwei Unfällen im Begegnungsverkehr durch den Fliehenden, bei denen es glücklicherweise bei Sachschäden blieb. Weiterhin wurde einige Verkehrsteilnehmer gefährdet, weil sie dem Fliehenden ausweichen mussten. Jegliche Zeugen und mögliche Geschädigte dürfen gebeten werden, sich bei der Polizeiinspektion Daun unter 06592 96260 zu melden.

Telefonkosten senken – lohnt sich ein Handyvertrag?

In vielen deutschen Haushalten sorgen hohe Telefonrechnungen regelmäßig für Streitigkeiten. Zwar will man mit Freunden und Bekannten in Kontakt bleiben, jedoch können häufige Telefonate teuer werden.

Foto: Bernd Diekjobst/dpa-tmn

Um zu sparen, wird über Alternativen zur herkömmlichen Telefonie nachgedacht. Kann ein Handyvertrag dazu beitragen, Telefonkosten zu reduzieren, ohne die Anrufgewohnheiten einzuschränken?

Günstig telefonieren, ohne die Anrufgewohnheiten einzuschränken

Wie oft wird täglich telefoniert? Die ehrliche Antwort würde lauten: zu oft. Ein großer Teil der zwischenmenschlichen Kommunikation läuft telefonisch ab. Die Kinder werden in der Pause angerufen, um zu fragen, ob in der Schule alles in Ordnung ist. Termine beim Frisör, in der Autowerkstatt oder bei der Bank werden per Telefon vereinbart. Danach müssen noch die Eltern, die Partnerin, der Partner sowie die engsten Freunde angerufen werden. Das Ergebnis der umfangreichen Telefonie liegt jeden Monat im Briefkasten: eine hohe Telefonrechnung! Persönliche Gewohnheiten zu ändern, fällt schwer. Wenn es jedoch darum geht, Kosten zu reduzieren, sollten einige Optionen in Erwägung gezogen werden. Eine Alternative wäre beispielsweise, einen Handyvertrag mit dem Mobilfunkanbieter abzuschließen, um von günstiger Telefonie, kostenlosen SMS und mobilem Internet zu profitieren. Bevor darüber entschieden wird, sollte man sich über die Laufzeit, monatliche Kosten sowie über die im Vertrag inbegriffenen Leistungen informieren. Bei Handyverträgen wird zwischen vielen verschiedenen Arten unterschieden. Jedes Tarifmodell zeichnet sich durch Besonderheiten, Vorteile und Nachteile aus. Um einen günstigen Tarif zu finden, sollte man das eigene Telefonverhalten analysieren. Wie häufig wird das Handy zum Telefonieren genutzt? Wie lange dauern die Gespräche im Durchschnitt? Oft können bereits Kosten eingespart werden, wenn anstelle einer telefonischen Nachfrage eine kurze SMS versendet wird.

Handytarife mit und ohne Vertragsbindung

Handyverträge werden mit verschiedenen Laufzeiten, aber auch ohne festgelegte Vertragsdauer angeboten. Bei gelegentlichen Telefonaten kann ein Smartphone mit einer Prepaidkarte, die nach Bedarf mit einem Guthaben aufgeladen wird, die günstigste Option sein. Bei einem Prepaid-Handytarif ist es einfach, den Überblick über die Telefonkosten zu behalten.

Wenn das Guthaben aufgebraucht ist, sind keine Anrufe (außer kostenfreie Notrufnummern) mehr möglich. Das Prepaid-Handy bietet sich für Kinder und Jugendliche an, die dadurch lernen können, verantwortungsvoll und umsichtig mit ihrem Budget umzugehen. Prepaidtarife sind keine Verträge im eigentlichen Sinne. Die SIM-Karte kann jederzeit aufgeladen werden. Es wird nur für Telefoneinheiten, die verbraucht wurden, bezahlt. Monatliche Fixkosten gibt es dabei nicht. Ein Handyvertrag mit fester Laufzeit hat den Vorteil, dass eine effiziente Kostenkontrolle durch feste monatliche Gebühren möglich ist. Außerdem sind die Leistungen für den gesamten Vertragszeitraum gewährleistet. Meist fallen für das Smartphone nur geringe Kosten an, wenn dieses als „Handy mit Vertrag“ erworben wird. Darüber hinaus sind bei Handytarifen mit Vertragsbindung oftmals zusätzliche Leistungen inbegriffen, die einzeln wesentlich teurer wären, beispielsweise eine Telefon-Flat oder ein hohes Datenvolumen. Eine vertragliche Bindung bringt auch einige Verpflichtungen mit sich. So bindet man sich für die gesamte Vertragslaufzeit, die oft 24 Monate beträgt, an einen Anbieter. Ein vorzeitiger Tarif- oder Anbieterwechsel ist nicht möglich oder mit zusätzlichen Kosten verbunden. Wird der Handyvertrag nicht rechtzeitig schriftlich gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um dieselbe Laufzeit.

Das Smartphone hat das Telefonverhalten revolutioniert

Das Smartphone hat die Lebenswelt und das Telefonverhalten revolutioniert. Ein Handy ermöglicht die ständige Erreichbarkeit unabhängig vom Aufenthaltsort. Als modernes Kommunikationsmittel sorgt das mobile Telefon für effiziente und zügige Kommunikation. Vieltelefonierer sind meist mit einer Telefon-Flatrate am besten beraten, da man zum monatlichen Pauschalpreis unbegrenzt ins Festnetz telefonieren kann. Telefongespräche in andere Mobilfunknetze müssen häufig extra bezahlt werden. Das Verwenden von Kurzmitteilungen ist mittlerweile bei vielen Handytarifen gebührenfrei. Datentarife für Handys enthalten ein bestimmtes Datenvolumen für mobiles Internet. Diese Tarifmodelle richten sich an Konsumenten, die regelmäßig im Internet surfen und online aktiv sind, beispielsweise in den sozialen Netzwerken. Da ein Handyvertrag mit vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Mobilfunkdienstleister verbunden ist, ist ein Blick ins Kleingedruckte ratsam. Dort sind die Vertragsbedingungen, die exakten Tarife fürs Telefonieren sowie die Gebühren fürs Internet aufgelistet. Dadurch verschafft man sich einen Überblick und kann die monatlichen Kosten für den Handyvertrag berechnen.

Der richtige Umgang mit mobiler Telefonie

Die Vertragslaufzeit zählt zu den wichtigen Kriterien eines Handyvertrags. Während es früher nur zwei Auswahlmöglichkeiten, das Prepaid-Modell oder den Zweijahresvertrag gab, existiert inzwischen eine Vielzahl an Tarifen und Laufzeiten. Es werden Handyverträge ohne, mit monatlicher, halbjährlicher oder jährlicher Kündigungsfrist angeboten. Je nach Bedarf kann zwischen hoher Flexibilität und günstigen Preisen ausgewählt werden. Der Abschluss eines Handyvertrags ist in Deutschland ab dem 18. Geburtstag, mit Erreichen der Volljährigkeit, möglich. Für Kinder und Jugendliche können die Erziehungsberechtigten einen Vertrag mit dem Mobilfunkbetreiber abschließen. Vertragspartner ist in der Regel der Elternteil, der die Unterschrift leistet. Mit dem Unterschreiben des Handyvertrags entsteht die Verpflichtung, die monatlichen Kosten zu begleichen. Daher ist es im Interesse der Eltern, dass Kinder frühzeitig den richtigen Umgang mit dem Smartphone erlernen. Es empfiehlt sich, die Kleinen darauf hinzuweisen, dass Handys im Schulunterricht nicht erlaubt sind. Regelmäßig passieren Unfälle, die auf unbedachte, leichtfertige Handynutzung zurückzuführen sind. An ungeeigneten Stellen kann das Fotografieren von Selfies gefährlich sein. Wer nicht aufpasst, riskiert, mögliche Gefahren nicht wahrzunehmen. Beim Überqueren einer Straße kann auch ein wichtiger Anruf warten. Besser ist es, sich auf den Straßenverkehr zu konzentrieren und das Telefongespräch erst zu führen, wenn man auf der anderen Straßenseite angelangt ist. Beim Telefonieren mit dem Smartphone kann mit gemäßigter Stimme gesprochen werden. Da die technische Übertragung ausgezeichnet ist, wird man verstanden, auch wenn man nicht in den Hörer schreit. Außerdem sind private oder berufliche Gesprächsinhalte nicht für fremde Ohren bestimmt.

Emotionaler Premierensieg für Frikadelli und Ferrari

Gruppe C Photography

Emotionale Doppel-Premiere bei den ADAC TotalEnergies 24h Nürburgring: Das Frikadelli-Team hat zum ersten Mal den „Eifel-Marathon“ gewonnen und damit auch Ferrari den ersten Erfolg bei dem Langstrecken-Klassiker beschert. Nach 24 Stunden durch die „Grüne Hölle“ steuerte der Brite David Pittard den neuen Ferrari 296 GT3 der Lokalmatadoren als Erster über die Ziellinie. Weiterlesen

Senioren am Steuer: Debatte über «Führerschein-TÜV»

Von Andreas Hoenig und Marek Majewsky, dpa

Berlin/Brüssel (dpa) – In Deutschland ist eine Debatte über ältere Menschen am Steuer entbrannt. Soll es neue Regeln geben für mehr Verkehrssicherheit? Auslöser sind Pläne der EU-Kommission.

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat lehnt eine mögliche verpflichtende Überprüfung der Fahrtauglichkeit von Senioren ab. Dies sei unverhältnismäßig, erklärte der Verkehrssicherheitsrat der Deutschen Presse-Agentur. «Selbst Auto zu fahren, bedeutet für die meisten Menschen Unabhängigkeit und Flexibilität. Denn gerade für viele Ältere ist der eigene Wagen ein wichtiger Bestandteil ihres Alltags.» Der Unfallforscher Siegfried Brockmann schlägt eine verpflichtende «Rückmeldefahrt» ab 75 Jahren vor.

Debatte auch auf EU-Ebene

Hintergrund ist eine laufende Debatte über Pläne der EU-Kommission. Die Brüsseler Behörde hatte diese bereits Anfang März vorgestellt. Eines der Ziele ist es, die Straßen in der EU sicherer zu machen. Diesbezüglich sind auch neue Regeln für Senioren geplant.

Dabei geht es Angaben der Kommission zufolge darum, dass Menschen über 70 alle fünf Jahre entweder eine Selbsteinschätzung zur Fahrtauglichkeit ausfüllen sollen oder eine ärztliche Untersuchung durchgeführt werden soll. «Die Entscheidung, ob Selbsteinschätzung oder Check beim Arzt, liegt bei den Mitgliedstaaten», schreibt die Kommission.

Die Behörde betonte auch, dass dies für jede Erneuerung des Führerscheins gilt. Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sollen den Vorschlägen zufolge nicht mehr unbegrenzt, sondern nur noch 15 Jahre lang gültig sein, schreibt die EU-Kommission. Ab dem 70. Lebensjahr sollen Führerscheine den Plänen zufolge alle fünf Jahre erneuert werden müssen. Das Europaparlament und die EU-Staaten müssen nun Positionen zu dem Vorhaben finden und einen Kompromiss aushandeln, bevor neue Regeln in Kraft treten können. Änderungen sind also möglich.

Wissing hält von der Idee «gar nichts»

Dass es bald verpflichtende Tests für Senioren in Deutschland geben wird, ist unwahrscheinlich: Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) hatte sich bereits dagegen ausgesprochen. Er hatte der «Bild am Sonntag» gesagt: «Von der Idee, dass sich Senioren ab einem bestimmten Alter ohne weiteren Anlass regelmäßig einem Tauglichkeitstest unterziehen müssen, halte ich gar nichts.»

Eine Sprecherin des Ministeriums sagte, Deutschland sei der Ansicht, dass Gesundheitsuntersuchungen bei Pkw- und Motorradfahrern nur anlassbezogen, also bei Vorliegen von konkreten Anhaltspunkten für körperliche oder geistige Fahreignungsmängel, erfolgen sollten. Dies gelte auch für Senioren.

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat teilte mit, der Anteil von Menschen von 65 oder mehr Jahren an der Gesamtbevölkerung liege derzeit bei etwa 22 Prozent. Aber nur etwa 14,5 Prozent aller Unfallbeteiligten seien bei Unfällen mit Personenschaden dieser Altersgruppe zuzuordnen. «Ältere Menschen haben damit im Vergleich zu ihrem Bevölkerungsanteil eine unterproportionale Unfallbeteiligung. Generell kann man sogar feststellen, dass ältere Menschen im Straßenverkehr eher gefährdet sind, als dass sie eine Gefahr darstellen.»

Es gebe keinen optimalen Zeitpunkt für einen solchen Tauglichkeitstest, so der Verkehrssicherheitsrat. «Am besten wäre hingegen ein lebenslanges Lernen mit verschiedenen Schwerpunkten je nach Lebenslage und Mobilitätsbedürfnissen.» Maßnahmen zum Kompetenzerhalt oder zum Training sollten spätestens ab einem Alter von 75 Jahren ansetzen, da ab diesem Alter die Leistungsfähigkeit messbar sinke. «Dabei ist jedoch eine freiwillige Teilnahme an wirksamen Maßnahmen aus Akzeptanzgründen zu bevorzugen und intensiv zu bewerben.»

Unfallrisiko ähnlich hoch wie bei 18- bis 24-Jährigen

Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherer, sagte der Deutschen Presse-Agentur, die Pläne der EU-Kommission sähen keine Verpflichtung zu einem Fahrtauglichkeitstest vor. Zentral sei, dass ab dem 70. Lebensjahr Führerscheine alle fünf Jahre erneuert werden müssten, über eine Selbstauskunft. Das könnte aber letztlich nur ein neues Lichtbild und ein Gang zum Amt bedeuten.

Das aber gehe am Kern des Problems vorbei, so Brockmann. Zwar sage die Statistik in absoluten Zahlen, dass Senioren kein überhöhtes Unfallrisiko hätten. «Senioren fahren aber viel weniger mit dem Auto. Auf die Kilometerfahrleistung bezogen haben Senioren ein höheres Unfallrisiko – ähnlich hoch wie 18- bis 24-Jährige.»

Es bestehe Handlungsbedarf. Brockmann schlägt eine verpflichtende «Rückmeldefahrt» ab 75 Jahren vor. Dies sei eine Fahrstunde zum Beispiel bei einem Fahrlehrer. Die Senioren bekämen eine Rückmeldung über die Fahrt und eine Empfehlung, welche Strecken sie besser nicht mehr fahren sollten. Die Fahrerlaubnis bleibe aber in jedem Fall bestehen.

Auch die Deutsche Verkehrswacht ist für obligatorische Rückmeldefahrten ab einem Alter von 75 Jahren, wie ein Sprecher sagte. Wenn Ältere in einen Unfall verwickelt seien, so hätten sie diesen in den meisten Fällen auch verursacht. Fahrleistungsbezogen sei das Unfallrisiko darum sogar höher als bei den Jungen. Außerdem seien die Unfallfolgen schlimmer, da die körperliche Widerstandskraft nachlasse.

Der ADAC warnte bereits vor einem «Fahrtauglichkeits-TÜV» für Rentner. Der Autofahrerclub lehnte geplante Maßnahmen, die sich auf ein bestimmtes Alter beziehen, ab.

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Kritik an Vorschlag zur Lockerung von Unfallflucht-Paragraf

Berlin (dpa) – Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat sich kritisch zu Überlegungen des Bundesjustizministeriums geäußert, wonach eine Unfallflucht ohne Personenschaden von einer Straftat zu einer Ordnungswidrigkeit heruntergestuft werden könnte.

«Ich sehe die Gefahr, dass nun der Eindruck erweckt wird, die Unfallflucht sei bloß ein Kavaliersdelikt», sagte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Michael Mertens dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Die Auswirkungen für Geschädigte könnten gravierend sein – «gerade für Autobesitzer ohne Vollkaskoversicherung». Den «Westfälischen Nachrichten» sagte Mertens, eine Neuregelung würde Staatsanwaltschaften entlasten, aber «Bußgeldstellen belasten, weil sie Ordnungswidrigkeiten bearbeiten». Weiterlesen

Buschmann prüft Umgang mit Unfallflucht ohne Personenschäden

Das Bundesjustizministerium erwägt einem Medienbericht zufolge, künftig Unfallflucht ohne Personenschaden nicht mehr als Straftat zu behandeln. Wer bei einem Autounfall nur einen Sachschaden anrichte und flüchte, würde dann nur noch eine Ordnungswidrigkeit begehen, berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) am Dienstag unter Berufung auf ein Papier, das das Ministerium von Marco Buschmann (FDP) mit der Bitte um Stellungnahme an Fachverbände und die Landesjustizministerien verschickt hatte. «Durch die Herabstufung der Unfallflucht nach reinen Sachschäden zur Ordnungswidrigkeit würde einer undifferenzierten Kriminalisierung des Unfallverursachers entgegengewirkt», heißt es laut RND in dem Papier.

Eine Sprecherin des Ministeriums betonte jedoch auf Anfrage, die Überlegungen seien noch in einem frühen Stadium. Sie sagte: «Dem Bundesministerium der Justiz ist es wichtig, auch die Argumente relevanter Verbände in seine Erwägungen einzubeziehen. Eine Entscheidung, ob und wie eine mögliche Anpassung erfolgt, ist noch nicht getroffen worden.» Weiterlesen

Buschmann: Unfallflucht ohne Personenschäden keine Straftat

Berlin (dpa) – Das Bundesjustizministerium will einem Medienbericht zufolge künftig Unfallflucht ohne Personenschaden nicht mehr als Straftat behandeln.

Wer bei einem Autounfall nur einen Sachschaden anrichte und flüchte, solle den Plänen zufolge nur noch eine Ordnungswidrigkeit begehen, berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) am Dienstag unter Berufung auf ein Papier, das das Ministerium von Marco Buschmann (FDP) kurz nach Ostern mit der Bitte um Stellungnahme an Fachverbände verschickt haben soll. «Durch die Herabstufung der Unfallflucht nach reinen Sachschäden zur Ordnungswidrigkeit würde einer undifferenzierten Kriminalisierung des Unfallverursachers entgegengewirkt», heiße es in dem Papier. Weiterlesen

«Handy-Blitzer» sollen in ganz Rheinland-Pfalz kommen

Mainz (dpa/lrs) – Rheinland-Pfalz will landesweit Kameras aufstellen, um Verstöße mit dem Smartphone am Steuer zu verhindern. Das Pilotprojekt an den zwei Standorten in Trier und Mainz habe dazu geführt, dass die Zahl der Ablenkungsverstöße mindestens halbiert wurde, sagte Innenminister Michael Ebling (SPD) in einer ersten Bilanz am Montag in Mainz. «Das Pilotprojekt belegt, dass die Monocam eine präventive Wirkung hat und geeignet ist, die Verkehrssicherheit in Rheinland-Pfalz zu erhöhen.» Weiterlesen

Pilotprojekt «Handy-Blitzer»: Ebling stellt Ergebnisse vor

Mainz (dpa/lrs) – Ablenkung war 2022 die Hauptursache von mehr als 1000 Verkehrsunfällen in Rheinland-Pfalz. Oft hatten die Fahrer mit einem Handy hantiert. Für mehr Sicherheit im Straßenverkehr hat die Landesregierung vor rund einem Jahr ein in Deutschland einzigartiges Pilotprojekt mit «Handy-Blitzern» gestartet. Innenminister Michael Ebling (SPD) stellt an diesem Montag (11.30 Uhr) die Ergebnisse in Mainz vor. Der SPD-Politiker gibt auch einen Ausblick auf mögliche künftige Einsatzmöglichkeiten der Kamera und die daran angeschlossene Software samt Künstlicher Intelligenz. Weiterlesen

Tempolimit könnte großen ökonomischen Nutzen entfalten

Berlin (dpa) – Ein Tempolimit von 130 Kilometern pro Stunde in Deutschland würde nach einer Studie neben dem Klimaschutzeffekt auch einen erheblichen wirtschaftlichen Nutzen haben. Eine internationale Forschergruppe ermittelte sogenannte Wohlfahrtsgewinne von mindestens 950 Millionen Euro pro Jahr.

Besonders der eingesparte Treibstoff, weniger Unfälle, geringere Lieferkettenkosten und Einsparungen bei der Infrastruktur seien dafür neben dem Klimaschutzeffekt relevant, heißt es in der Studie, die im Fachjournal «Ecological Economics» veröffentlicht wurde und über die «Spiegel online» berichtete. Auch ohne Emissionseinsparungen ergebe sich ein Wohlfahrtsgewinn von 660 Millionen Euro jährlich. Die Experten bewerten das Tempolimit daher als Win-win-Situation: Gut fürs Klima und mit erheblichem Gewinn für die Gesellschaft.

Als Wohlfahrt wird in der Ökonomie den Angaben zufolge der Nutzen für Einzelne oder die Gesellschaft bezeichnet. Wie genau Wohlfahrt im Einzelnen bestimmt werden könne, etwa über das Bruttoinlandsprodukt oder weitere Indikatoren, sei unter Ökonomen noch umstritten. Weiterlesen

Vor zehn Jahren wurde Rana Plaza zum Symbol für Arbeiterinnen-Leid

Von Anne-Sophie Galli und Nazrul Islam, dpa

Rana Plaza – der Name des eingestürzten Fabrikkomplexes steht sinnbildlich für die Ausbeutung von Textilarbeiterinnen. Die Katastrophe mit mehr als 1000 Toten rüttelte auf. Es gab wichtige Fortschritte. Doch die Löhne der Arbeiterinnen sind weiter niedrig.

Als der achtgeschossige Textilfabrik-Komplex Rana Plaza in weniger als 90 Sekunden zusammenkracht, überlebt Arbeiterin Nilufa Begum. Es sieht aus, als habe eine Bombe eingeschlagen an diesem 24. April 2013. Neben Begum überleben etwa 2500 andere Arbeiterinnen, doch mehr als 1000 sterben in der Produktionsstätte unweit der Hauptstadt Dhaka. Die Bilder der Katastrophe gehen um die Welt. Sie werden zum Symbol der erbärmlichen Arbeitsbedingungen von Millionen Textilarbeiterinnen, die Kleider für die westliche Welt herstellen. Nie wieder – versprechen damals viele Modeunternehmen. Doch was hat sich seither getan in dem Land, das nach China am meisten Kleidung produziert?

Für Arbeiterin Nilufa Begum ist nichts mehr wie vorher. Damals habe sie gut neun Stunden unter den Trümmern gelegen. Heute leide sie unter Bluthochdruck, einem Nierenleiden, einem Tumor in der Brust und einer Verstümmelung ihres rechten Beins, berichtet die 42-Jährige. «Ich habe elf Monate in Krankenhäusern verbracht, und trotzdem kann ich nicht mehr laufen.»

Von Modefirmen habe sie zwar eine Entschädigung in Höhe von 215 000 Taka (rund 1847 Euro) erhalten, sagt sie, aber das reiche für nichts. «Meine medizinische Behandlung hat mich schon viel mehr gekostet, und ich kann nicht mehr für meine Familie Geld verdienen.» Da ihr Mann und ihre Mutter inzwischen gestorben seien, habe ihr 15-jähriger Sohn die Schule abbrechen müssen, er arbeite jetzt in einer Auto-Garage.

Mehr als 30 Modemarken wurden nach dem Einsturz mit dem Fabrikkomplex Rana Plaza in Verbindung gebracht, darunter auch deutsche. Die Mehrheit dieser Firmen habe Geld in einen Fonds für Entschädigungszahlungen an Arbeiterinnen und ihre Angehörigen in Höhe von insgesamt 30 Millionen US-Dollar gezahlt, berichtet Amirul Haque Amin, der Präsident der Gewerkschaft National Garments Workers Federation.

Zu den zwölf Firmen, die damals nicht in den Fonds gezahlt haben, zählen die Adler Modemärkte. Diese hätten damals stattdessen direkt an ein Heim für Schwangere und Kinder gespendet, sagt ein Sprecher der Zeitfracht-Gruppe, die die Adler Modemärkte inzwischen übernommen hat.

Außerdem: Nach dem Fabrikkomplex-Einsturz unterschrieben rund 200 Modeunternehmen ein Abkommen zum Brand- und Gebäudeschutz, den sogenannten «Bangladesh Accord». Daraufhin besuchten Inspekteure Hunderte Fabriken, stießen Verbesserungen an. Dies habe die Sicherheit der Arbeiterinnen etwa bei Bränden verbessert, sagt Gisela Burckhardt, Vorstandsvorsitzende der Frauenrechtsorganisation Femnet.

Der Accord habe zu weniger Toten bei Unfällen in Fabriken geführt, sagt Forscher Tamim Ahmed von der Denkfabrik Centre for Policy Dialogue in Dhaka. Doch seit die Überwachung des Accords vor drei Jahren von einer einheimischen Institution, dem RMG Sustainability Council, übernommen worden sei, habe es zuletzt wieder eine gewisse Zunahme gegeben: So seien im Jahr 2017 15 Arbeiterinnen bei Arbeitsunfällen gestorben, im Jahr 2020 nur eine Person und im vergangenen Jahr wieder 13, heißt es in einer Analyse, bei der Ahmed Co-Autor ist. Der RMG Sustainability Council führt jedoch weiter regelmäßige Fabrikinspektionen und Kontrollen durch.

Eine Sprecherin vom Modeverband GermanFashion, Tanja Croonen, betont, dass jetzt auch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz deutsche Unternehmen gesetzlich verpflichte, ihrer Verantwortung gegenüber Mensch und Umwelt in ihrer Lieferkette gerecht zu werden. Diese Anforderungen würden mit Hilfe von Audits, Kontrollen, Zertifikaten, Zusammenarbeit mit Hilfsorganisationen, Nachhaltigkeitsmanagern und Vor-Ort-Besuchen in den Unternehmen durchgesetzt.

Fabrikbesitzer vor Ort beklagen, dass Modefirmen weiter zu niedrige Preise zahlten, was sich negativ auf die Lage der Arbeiterinnen auswirke. «Dann müssen wir irgendwelche Kompromisse eingehen, um die Fabrik zu betreiben», sagt etwa Badrul Alam von der Firma AB Mart Fashionwear. Denn auch die inzwischen geforderten besseren Lüftungs- und Kühlsysteme sowie regelmäßige Feuerwehrübungen kosteten Geld.

Forscher der Universität Aberdeen ermittelten zudem bei einer Befragung von 1000 Textilfabriken in dem Land, dass Modefirmen während der Pandemie oft besonders niedrige Preise oder zu spät gezahlt hätten, und dass Fabriken teils auf Rohmaterialkosten sitzen geblieben seien.

Zuletzt, so sieht es Gisela Burckhardt von der Frauenrechtsorganisation Femnet, hätten sich die Arbeitsbedingungen für die Frauen eher verschlechtert. «Der Arbeitsdruck hat enorm zugenommen – sie müssen in weniger Zeit mehr produzieren», sagt sie. «Während der Pandemie wurden in vielen Fabriken mehr Frauen entlassen, als wieder eingestellt wurden – und gleichzeitig haben viele Fabriken jetzt mehr Aufträge als davor.»

Gewerkschafter Amin sagt, dass Modefirmen zwar gerne über die Einhaltung von Standards sprächen, die höheren Kosten dafür aber nicht zahlen wollten. «Fünf oder zehn Prozent mehr pro Produkt würde die ja nicht arm machen.»

Seit 2018 liegt der Mindestlohn in Bangladesch bei 8000 Taka (69 Euro) pro Monat. Dies sei es, was viele der mehr als vier Millionen mehrheitlich weiblichen Arbeiterinnen erhielten. Amin und andere Gewerkschafter fordern aber 23 000 Taka (198 Euro) – gerade auch angesichts der derzeit hohen Inflation im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Wegen der tiefen Löhne müssten sich viele Arbeiterinnen verschulden, um über die Runden zu kommen, sagt auch Gisela Burckhardt.

Man erwäge Lohnerhöhungen, diese würden aber auch die Produktionskosten erhöhen, heißt es vom Präsidenten der Vereinigung von Textilproduzenten und -exporteuren Bangladeschs, Faruque Hassan. Dabei wolle das Land seine Textilexporte weiter erhöhen, die eine wichtige Einnahmenquelle seien. Seit dem Rana-Plaza-Einsturz hat sich das Textilexportvolumen bereits verdoppelt – auf zuletzt mehr als 42 Milliarden Dollar im Jahr.

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Aktion gegen Raser: Polizei plant vielerorts Kontrollen

Mainz (dpa/lrs) – Beim europaweiten Verkehrsaktionstag «Speedmarathon» wird die rheinland-pfälzische Polizei an diesem Freitag vermehrt die Geschwindigkeit von Autos messen. «Es sind verstärkte Kontrollen in Rheinland-Pfalz geplant», sagte ein Sprecher des Innenministeriums in Mainz am Mittwoch. Federführend für die jeweiligen Aktionen sind den Angaben zufolge die einzelnen Polizeipräsidien.

Das Polizeipräsidium Rheinpfalz in Ludwigshafen kontrolliert die gesamte Woche über vermehrt, sagte Sprecher Thorsten Mischler. Ein besonderer Fokus liege dabei auf dem «Blitzermarathon» am Freitag. «Es geht darum, den Fokus auf das Thema zu lenken und darauf hinzuweisen, dass Geschwindigkeitsübertretungen ein großes Risiko sind und häufig auch zu Unfällen führen», sagte Mischler. Weiterlesen

Verlorene Ladung bei Wittlich – 15 Fahrzeuge beschädigt

Wittlich. Am Montag, den 27.03.2023, gegen 20:30 Uhr, ereigneten sich auf der A1 bei Wittlich, auf der Richtungsfahrbahn Koblenz, mehrere Unfälle durch ein verlorenes Ladungsteil. Kurz vor dem Autobahnkreuch Wittlich, ungefähr im Bereich der Wildbrücke, lag ein schwarzes Rohr quer über die Fahrbahn. Weiterlesen

Abstellchaos bei E-Scootern – ein Ende in Sicht?

Von Irena Güttel, dpa

Nürnberg (dpa) – Vor allem morgens an den Wochenenden stehen und liegen sie wieder herum: E-Scooter, die Feiernde nach der Fahrt achtlos in die nächste Hecke fallen oder einfach mitten auf dem Gehweg und vor Hauseingängen stehen lassen haben. «E-Scooter haben nicht die Mobilität verbessert, sondern behindern und gefährden Millionen Menschen», klagt Roland Stimpel von der Fußgängerlobby Fuss e.V. «Sie werden regelwidrig auf Gehwegen gefahren und rücksichtslos abgestellt.» Viele Städte haben dem Abstellchaos inzwischen den Kampf angesagt, andere arbeiten gerade an einer Lösung.

Einige Beispiele

Etwa 6000 Elektro-Tretroller von fünf Anbietern sind in Nürnberg unterwegs – und können nach der Fahrt irgendwo am Ziel abgestellt werden. Dem schiebt Bayerns zweitgrößte Stadt nun einen Riegel vor, indem sie etwa 290 Sammelparkplätze einrichtet, in der Innenstadt das Parken anderswo verbietet und die Zahl der E-Scooter begrenzt.

München hatte dem Mobilitätsreferat zufolge bereits vergangenes Frühjahr 43 Abstellflächen für E-Tretroller geschaffen. Die Stadt Augsburg arbeitet eigenen Angaben nach an einem ähnlichen Konzept.

Nürnberg geht noch einen Schritt weiter: Die Verleihfirmen benötigen laut Verkehrsplanungsamt künftig eine Sondernutzungserlaubnis. Darin müssen sich diese zum Beispiel verpflichten, falsch geparkte Fahrzeuge innerhalb von sechs Stunden zu entfernen. Außerdem müssen sie Gebühren zahlen – und finanzieren so die Sammelparkplätze.

Auch Städte wie Leipzig, Frankfurt und Münster setzen auf eine Sondernutzungserlaubnis. So müssten in Münster die Anbieter für jeden Roller eine Gebühr zahlen und erhielten ein Knöllchen für falsch abgestellte Fahrzeuge, erläutert Ordnungsamtsleiter Norbert Vechtel. «Wir haben seit dem Frühjahr 2022 eine dramatische Verbesserung der Situation.» Auch die Stadt Frankfurt spricht von deutlichen Erfolgen, will aber noch technisch nachbessern lassen: Denn zu viele Roller landeten wegen des ungenauen Ortungssystems nicht auf, sondern nur in der Nähe der Parkplätze.

Rechtliche und technische Fragen

Der Deutsche Städtetag sieht Bund und Länder mehr gefordert. «Wir brauchen klare Spielregeln», sagt Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy. Dafür müssten alle Länder den Städten die Möglichkeit geben, für E-Scooter im öffentlichen Raum eine Sondernutzungsgenehmigung zu verlangen. Ohne das bestehe für die Städte immer das Risiko, dass die Anbieter die Sondernutzung vor Gericht anfechten. Außerdem müsse der Bund die Straßenverkehrsordnung und die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge anpassen.

Die Verleihfirmen müssen nach Ansicht von Dedy die Fahrerinnen und Fahrer besser kontrollieren. «Den Abstellort ihrer Scooter können die Verleiher meist sehr genau ermitteln», sagt er. Mit technischen Mitteln könnten diese verhindern, dass ein Scooter dort abgestellt wird, wo es verboten ist. Sie könnten sogar deren Geschwindigkeit in Parks und Fußgängerzonen automatisch drosseln – und so zur Verkehrssicherheit beitragen.

Unfälle

Zu einer gefährlichen Stolperfalle können die E-Scooter vor allem für blinde und sehbehinderte Menschen werden. Seit deren Zulassung 2019 habe es zahlreiche Unfälle gegeben, kritisiert der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband.

Doch auch während der Fahrt sind diese unfallträchtig. Im vergangenen Jahr kam es nach Angaben des Bundesamtes für Statistik von Januar bis November zu fast 7800 Unfällen mit E-Scootern, bei denen Menschen verletzt wurden. Neun starben dabei sogar. Im Vergleich: Im gesamten Jahr 2021 gab es rund 5500 Unfälle mit Personenschaden. Die meisten der Verunglückten waren demnach eher jünger, häufig hatten sie Alkohol getrunken und waren falsch auf Straßen und Gehwegen gefahren.

Die Vorschriften

Einen E-Scooter darf fahren, wer mindestens 14 Jahre alt ist. Ein Führerschein ist nicht nötig, da die Höchstgeschwindigkeit maximal 20 Kilometer pro Stunde beträgt. Benutzt werden müssen dabei vorrangig
Radwege. Wo keine sind, muss die Fahrbahn genutzt werden. Der Gehweg ist verboten. Auf einem E-Scooter darf immer nur eine Person fahren. Beim Alkohol gelten dieselben Promillegrenzen wie beim Autofahren.

Die Verleihfirmen

Auch die Verleihfirmen wollen das Unfallrisiko minimieren. Über die App erinnern sie zum Beispiel an geltende Regeln, heißt es auf der Plattform Shared Mobility, zu der sich drei größere Anbieter zusammengeschlossen haben. In vielen Städten müssen die Fahrerinnen und Fahrer ab dem späten Abend einen Alkohol-Reaktionstest bestehen, bevor sie einen E-Scooter leihen können – und nach der Fahrt mit einem Foto beweisen, dass der Roller ordentlich geparkt ist. Außerdem haben die Anbieter eine zentrale Anlaufstelle für Beschwerden geschaffen.

Glatte Straßen und Schnee in Rheinland-Pfalz und Saarland

Offenbach (dpa/lrs) – Autofahrer müssen in den kommenden Tagen in Rheinland-Pfalz und dem Saarland auf glatte Straßen achten. Die Polizei vermeldete am Dienstagmorgen im Verkehr zwar noch keine größeren Unfälle oder Behinderungen. Im Tagesverlauf sorgen aber Schneefälle im Bergland und gegen Abend auch in tieferen Lagen für Glättegefahr, wie der Deutsche Wetterdienst (DWD) in Offenbach mitteilte. Dazu kommen zeitweise starke bis stürmische Böen bei Temperaturen zwischen acht Grad am Oberrhein und zwei bis sechs Grad im Rest. In der Nacht besteht dann verbreitet Glättegefahr und die Temperaturen sinken auf zwei Grad in der Vorderpfalz und bis zu minus vier Grad in der Eifel. Weiterlesen

Gericht entscheidet erstmals zu «Handy-Blitzer»

Trier (dpa) – Nach dem bundesweit ersten Einsatz eines neuen «Handy-Blitzers» in Rheinland-Pfalz wehren sich geknipste Autofahrer nun gegen ihre 100-Euro-Strafen. Vor dem Amtsgericht Trier werden am Donnerstag (13.30 Uhr) erstmalig Einsprüche gegen Bußgeldbescheide wegen «Handy-Verstößen» am Steuer verhandelt, die aufgrund der Bilder jener Kamera ergangen sind. Fünf Betroffenen wird zur Last gelegt, beim Autofahren ein Mobiltelefon benutzt zu haben. Dafür sollen sie ein Bußgeld von je 100 Euro zahlen und einen Punkt in der Verkehrssünderdatei in Flensburg bekommen.

Trier war deutschlandweit die erste Stadt, in der das System Monocam ab 1. Juni 2022 in einem Pilotprojekt eingesetzt wurde. In einer zweiten Phase war der «Handy-Blitzer» von September bis Ende November 2022 in Mainz eingesetzt. Das System soll laut rheinland-pfälzischem Innenministerium dazu beitragen, die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen. Im Jahr 2021 hatte es landesweit rund 1000 Unfälle durch Ablenkung – unter anderem wegen Handy-Nutzung am Steuer – gegeben. Weiterlesen

Smartphones am Steuer sind lebensgefährlicher Alltag

München (dpa) – Navi bedienen, Musik auswählen, Textnachrichten lesen – die Ablenkung beim Autofahren durch moderne Technik wird laut Allianz-Versicherung zunehmend zur Gefahr. «Das Unfallrisiko erhöht sich durch die Bedienung moderner Kommunikations-, Unterhaltungs- und Komforttechniken um rund 50 Prozent», teilte das Allianz-Zentrum für Technik am Mittwoch in München mit.

Die Sicherheitsforscher hatten im vergangenen Sommer mehr als 1200 Autofahrer und -fahrerinnen befragt. 32 Prozent sagten, sie lesen Textnachrichten während des Fahrens. 26 Prozent tippen Textnachrichten am Steuer. Deutlich höher ist dabei der Anteil der jungen Autofahrer bis 24 Jahre: «Vier von zehn tippten oder lasen elektronische Nachrichten mit dem Handy in der Hand.» Mehr als die Hälfte aller Befragten bediente das Navi, um zum Beispiel ein Ziel einzugeben. Und «87 Prozent der Befragten, die ihr Radio über den Bordcomputer bedienen müssen, machen das beim Fahren», sagte Studienautor Jörg Kubitzki. «Das erhöht das Unfallrisiko um 89 Prozent.» Weiterlesen

ADAC-Rettungshubschrauber fliegt rund 1400 Einsätze

Saarbrücken (dpa/lrs) – Der im Saarland stationierte ADAC-Rettungshubschrauber «Christoph 16» ist im Jahr 2022 zu rund 1400 Einsätzen gerufen worden. Dabei ging es vor allem um Notfälle des Herz-Kreislauf-Systems wie Herzinfarkte und Herzrhythmusstörungen (32 Prozent), wie der Automobilclub am Donnerstag mitteilte. Bei etwa einem Viertel der Einsätze handelte es sich um Verletzungen nach Unfällen. Weiterlesen

ADAC-Rettungshubschrauber fliegen mehr als 9000 Einsätze

Koblenz (dpa/lrs) – Rettungshubschrauber des ADAC sind im vergangenen Jahr 9313 Mal zu Einsätzen in Rheinland-Pfalz abgehoben. Zudem flog die Luftrettung 190 Mal außerhalb des Bundeslandes zu Notfällen, wie der Automobil-Club am Donnerstag in Koblenz mitteilte. Insgesamt starten so die an fünf Orten in Rheinland-Pfalz stationierten Hubschrauber zu 9503 Einsätzen – und waren damit knapp 200 Mal häufiger unterwegs als im Jahr 2021.

Bundesweit verzeichnete unter allen 37 Luftrettungsstationen erstmals Koblenz die meisten Einsätze (2192). Auch Wittlich kam mit 2082 Einsätzen unter die Top Vier. Weiterlesen

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