Gericht entscheidet erstmals zu «Handy-Blitzer»

Trier (dpa) – Nach dem bundesweit ersten Einsatz eines neuen «Handy-Blitzers» in Rheinland-Pfalz wehren sich geknipste Autofahrer nun gegen ihre 100-Euro-Strafen. Vor dem Amtsgericht Trier werden am Donnerstag (13.30 Uhr) erstmalig Einsprüche gegen Bußgeldbescheide wegen «Handy-Verstößen» am Steuer verhandelt, die aufgrund der Bilder jener Kamera ergangen sind. Fünf Betroffenen wird zur Last gelegt, beim Autofahren ein Mobiltelefon benutzt zu haben. Dafür sollen sie ein Bußgeld von je 100 Euro zahlen und einen Punkt in der Verkehrssünderdatei in Flensburg bekommen.

Trier war deutschlandweit die erste Stadt, in der das System Monocam ab 1. Juni 2022 in einem Pilotprojekt eingesetzt wurde. In einer zweiten Phase war der «Handy-Blitzer» von September bis Ende November 2022 in Mainz eingesetzt. Das System soll laut rheinland-pfälzischem Innenministerium dazu beitragen, die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen. Im Jahr 2021 hatte es landesweit rund 1000 Unfälle durch Ablenkung – unter anderem wegen Handy-Nutzung am Steuer – gegeben.

Der Gerichtssprecher sagte, es werde am Donnerstag auch Entscheidungen geben. Neben einer Verurteilung wegen unzulässiger Handynutzung seien Freispruch oder die Einstellung wegen «geringen Verschuldens» denkbar. Am Gericht sind zudem zwei weitere Verfahren anhängig, sagte er.

Von Kläger-Seite wird argumentiert, dass es für eine «verdachtsunabhängige Erfassung sämtlich vorbeifahrender Fahrzeuge» keine «spezielle Ermächtigungsgrundlage» gegeben habe. Die anlasslose Erhebung der Daten sei «ein Eingriff in das grundrechtlich geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung», sagte Verkehrsrechtler Jürgen Verheul, der zwei Betroffene vertritt.

Bei dem Einsatz des in den Niederlanden entwickelten Systems filmte die Kamera von der Brücke an der Autobahn 602 bei Kenn (Kreis Trier-Saarburg) zunächst alle vorbeifahrenden Fahrzeuge ab und erhob Bilder von Fahrzeugführern und Kennzeichen. Diese wurden per Livestream auf einen Laptop von Polizisten übermittelt. Eine Speicherung der Bilder erfolgte erst, wenn die Software ein Handy und eine typische Handhaltung für Handynutzung beim Fahrer erkannte.

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