Buschmann prüft Umgang mit Unfallflucht ohne Personenschäden

Das Bundesjustizministerium erwägt einem Medienbericht zufolge, künftig Unfallflucht ohne Personenschaden nicht mehr als Straftat zu behandeln. Wer bei einem Autounfall nur einen Sachschaden anrichte und flüchte, würde dann nur noch eine Ordnungswidrigkeit begehen, berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) am Dienstag unter Berufung auf ein Papier, das das Ministerium von Marco Buschmann (FDP) mit der Bitte um Stellungnahme an Fachverbände und die Landesjustizministerien verschickt hatte. «Durch die Herabstufung der Unfallflucht nach reinen Sachschäden zur Ordnungswidrigkeit würde einer undifferenzierten Kriminalisierung des Unfallverursachers entgegengewirkt», heißt es laut RND in dem Papier.

Eine Sprecherin des Ministeriums betonte jedoch auf Anfrage, die Überlegungen seien noch in einem frühen Stadium. Sie sagte: «Dem Bundesministerium der Justiz ist es wichtig, auch die Argumente relevanter Verbände in seine Erwägungen einzubeziehen. Eine Entscheidung, ob und wie eine mögliche Anpassung erfolgt, ist noch nicht getroffen worden.»

Aktuell werden Unfallbeteiligte, die sich unerlaubt von einem Unfallort entfernen, mit einer Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Haft bestraft. Das könnte, wenn die Überlegungen aus dem Justizministerium tatsächlich umgesetzt werden sollten, künftig nur noch bei Unfällen mit Personenschaden gelten. Sobald es körperlich Geschädigte gebe, sei es stets erforderlich, «am Unfallort zu verbleiben und sich als Unfallbeteiligter zu erkennen zu gebe», heißt es laut RND in dem Schreiben des Ministeriums weiter. Das gelte «trotz der mit der Selbstanzeige des Unfalls verbundenen Selbstbezichtigung einer ggf. mitverwirklichten Begleittat» – etwa einer Trunkenheitsfahrt.

Vor diesem Hintergrund gebe es umgekehrt aber gute Argumente dafür, von einer Strafbewehrung der unterlassenen Selbstanzeige des Unfalls bei reinen Sachschäden abzusehen, heißt es laut RND-Bericht in dem Papier. Paragraf 142 des Strafgesetzbuchs, in dem die Unfallflucht geregelt ist, durchbreche nämlich das Prinzip der «Straflosigkeit der Selbstbegünstigung».

Bislang gilt, dass Unfallbeteiligte eine «angemessene Zeit» am Unfallort warten müssen. Als Alternative dazu bringe das Bundesjustizministerium die Einrichtung einer Meldepflicht und Meldestelle ins Spiel. «Denkbar wäre etwa eine Meldung über eine standardisierte Online-Maske, gegebenenfalls auch mit hochzuladenden Bildern vom Unfallort und Schaden, oder eine, am geschädigten Fahrzeug zu fixierende, Schadensmeldung, bei deren ordnungsgemäßer Vornahme keine tatbestandsmäßige Handlung vorläge», heißt es laut RND in dem Schreiben des Ministeriums.

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